Bürgergeld Erhöhung von 61€ auch für Sozialhilfe gültig?

  • Ausgehen kann man von gar nichts!

    Beim Schonvermögen zb gelten für Sozialhilfe- und Grundsicherungsempfänger ja auch unterschiedliche Beträge.


    Ich glaube das ganze ohnehin erst, wenn es denn wirklich so umgesetzt wird ...

  • in welchem der vergangenen Jahre 10 Jahre war eine Regelbedarfserhöhung bei SGB II-Leistungen und SGB XII-Leistungen denn nicht gleich?


    Eine Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen bzw. die sich ergebenden Freibeträge sind u.a. deswegen unterschiedlich, weil der Gesetzgeber von unterschiedlichen Ausgangssituationen ausgeht. Die Leistungen des SGB II sollten eher nur eine "Übergangslösung" darstellen bis man wieder einer auskömmlichen Tätigkeit nachgeht. Im 4.Kapitel SGB XII hingegen ist die Intention eine Andere.

  • Da kann man nicht nur von ausgehen, sondern es ist gesetzlich geregelt. In den Medien ist derzeit - nur - vom Bürgergeld die Rede. Ausgangspunkt sind aber die Anpassungen im SGB XII (Sozialhilfe), siehe § 20 Abs. 1a SGB II:


    (1a) Der Regelbedarf wird in Höhe der jeweiligen Regelbedarfsstufe entsprechend § 28 des Zwölften Buches in Verbindung mit dem Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz und den §§ 28 und 40 des Zwölften Buches in Verbindung mit der für das jeweilige Jahr geltenden Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung anerkannt. Soweit in diesem Buch auf einen Regelbedarf oder eine Regelbedarfsstufe verwiesen wird, ist auf den Betrag der für den jeweiligen Zeitraum geltenden Neuermittlung entsprechend § 28 des Zwölften Buches in Verbindung mit dem Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz abzustellen. In Jahren, in denen keine Neuermittlung nach 28 des Zwölften Buches erfolgt, ist auf den Betrag abzustellen, der sich für den jeweiligen Zeitraum entsprechend der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung nach den §§ 28a und 40 des Zwölften Buches ergibt.

  • Sorry, bin neu hier und weiß nicht so Recht wo ich mit meiner Frage hin soll. Wenn also das Bürgeld um 61 Euro erhöht wird, man für Wohngeld ein Mindesteinkommen nachweisen muss (Warmmiete plus X=Summe Bürgergeld), fällt dann das Wohngeld ab Januar weg? Bin Frührentnerin und habe keine 61 Euro Rentenerhöhung bekommen. Verlieren also unzählige Wohngeldempfänger ihr Wohngeld, weil das Mindesteinkommen nicht mehr erreicht wird? Hoffe es kann mir jemand antworten. Vielen Dank, einen sonnigen Tag wünsche ich allen.