Noch einmal Frage zur Arbeitsaufnahme

  • Folgende Situation: Derzeitiger Bürgergeldbezug in Höhe von ca 60 Euro, also aufstockend, da Mieteinnahmen, Unterhalt und Kindergeld den Rest abdecken. Neuer Job ab 4.10. erste Lohnzahlung am 15. 11.


    Wann genau endet denn nun der Bezug? Eine SB meinte heute, im Oktober sei ich noch ganz normal im Bezug, alle Maßnahmen würden noch wie immer laufen und eine unabwendbare Reparatur im Oktober müsse noch im Rahmen der KdU übernommen werden. (Natürlich nur, wenn sie nachweislich unabwendbar ist!)


    Eine andere SB meinte, nein, im Grunde zähle der Tag der Arbeitsaufnahme als Ende von allem und es würde nachträglich alles aufgehoben werden, man bekäme einen „vorläufigen Bescheid“, die Maßnahmen würden eingestellt und die im Pktober geflossene Leistung würde zurückverlangt werden.


    Ich weiß nun nicht mehr, was stimmt und was nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe dir bereits geantwortet, dass der Lohn nach Zufluss angerechnet wird. Ich dachte, das wäre selbsterklärend. Aber anscheinend ist es nicht so. Daher: Wenn der erst im November kommt, dann besteht im Oktober noch Anspruch.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Ich habe dir bereits geantwortet, dass der Lohn nach Zufluss angerechnet wird. Ich dachte, das wäre selbsterklärend. Aber anscheinend ist es nicht so. Daher: Wenn der erst im November kommt, dann besteht im Oktober noch Anspruch.

    Danke, es war zunächst auch selbsterklärend, aber seit einige Sachbearbeiter das offenbar anders sehen (nicht alle!), bin ich verwirrt. Sie sagten mir, dass der Zufluss erst im November angerechnet würde, mir aber dann rückwirkend der Oktober (da ich Geld im Oktober erarbeitet habe) in Rechnung gestellt würde. Und für die Maßnahmen sei der Stichtag, an dem ich laut Arbeitsvertrag zu arbeiten anfange, ausschlaggebend. Dafür wollen sie den Arbeitsvertrag. (Ich werde aber auf den Paragraphen, den du mir verlinkt hast, hinweisen.)