Einmalige Zuwendung vom Exmann

  • Hallo,


    meine Klientin befindet sich im Leistungsbezug und der Exmann hat nun einer Vergleichssumme x zugestimmt, die hoffentlich in den nächsten Wochen überwiesen wird.

    Wie wird diese Summe im laufenden Leistungsbezug verrechnet?

    Ist es richtig, dass es im Monat des Zuflusses angerechnet wird und im Folgemonat als Vermögen gehandhabt wird, mit einem Freibetrag von 15.000€?


    Über Hilfe wäre ich sehr dankbar.

  • Nein, die Summe meinte ich nicht, ist aber auch gut zu wissen. Ich meinte, um was ging es? Es macht einen Unterschied, ob hier zB rückständiger Unterhalt bezahlt wird oder sie ausbezahlt wurde für Vermögen, dass bisher beiden gehört hat und er nun "abgelöst" hat.

  • Nein, die Summe meinte ich nicht, ist aber auch gut zu wissen. Ich meinte, um was ging es? Es macht einen Unterschied, ob hier zB rückständiger Unterhalt bezahlt wird oder sie ausbezahlt wurde für Vermögen, dass bisher beiden gehört hat und er nun "abgelöst" hat.

    Es ging um nicht gezahlten Unterhalt und gleichzeitig auch um Zugewinn während der Ehe.

    • Offizieller Beitrag

    Klingt komisch, da eigentlich zumindest der Unterhaltsanspruch kraft Gesetzes an das Jobcenter übergegangen ist, d. h. die Frau wahrscheinlich teilweise gar nicht aktivlegitimiert für die Klage ist.


    Ansonsten sind Zahlungen auf Unterhaltsrückstände im klassischen Sinne wohl Nachzahlungen, so dass sie auf 6 Monate aufgeteilt werden können.


    In welcher Hinsicht ist sie deine "Klientin"? Anscheinend fehlt dir ja grundlegendes Wissen, wenn du hier fragen musst.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.