Wieviele Autos darf man bei Antragsstellung besitzen?

  • Hallo,


    erstmal vielen Dank für die Aufnahme :)

    Ich habe die folgende Frage und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

    Bei der Antragsstellung muss ich auch die Anzahl der Kraftfahrzeuge angeben. Ich lebe alleine, besitze aber zwei Autos. (Cabrio, Kombi). Beides sind je über 13 Jahre alt und zusammengenommen vlt. 10.000€ Wert. Auch inklusive der Autos bleibe ich definitiv unter der Schongrenze von 60,000€.
    Das Auto meiner Freundin ist ebenfalls auf mich zugelassen, allerdings entrichtet sie seit Erwerb die Versicherungsbeiträge für das Fahrzeug und ist Eigentümerin des Fahrzeugs. Sie wohnt auch an einer anderen Meldeadresse. Die Anmeldung auf meinen Namen hatte damals ästhetische Gründe und die Regioklasse war vorteilhafter.


    Jetzt frage ich mich natürlich, ob diese Konstellation bei der Antragsstellung nun ein Problem darstellt? Wisst ihr da vielleicht mehr?

    Vielen Lieben Dank im Voraus :)

  • Wie kommst du auf 60.000 Euro Vermögensfreibetrag? Das ist falsch.

    Für das erste Jahr des Bezuges von Leistungen sind es 40.000 Euro, danach 15.000 Euro.


    Daneben gilt ein Freibetrag für 1 KFZ von 15.000 Euro. Das deine beiden Autos unter diesem Wert liegt, spielt keine Rolle. 1 KFZ geht in den besonderen Freibetrag, das andere in den allgemeinen Freibetrag.


    Mit dem KFZ der Freundin könnte unproblematisch sein, wenn du das genauso nachweisen kannst.