Bedarfsgemeinschaft auflösen ohne neue Wohnung zu besitzen und keine finanzielle Verluste usw.

  • Hallo liebe Forenmitglieder, ich habe ein spezielles Problem in der Thematik vom Bürgergeld.Ich bin durch eine schwere Krankheit im Krankenhaus und im allgemeinen durch meine Schwester (gerichtlich bestellte Betreuerin) zu einer Hartz4- Bedarfsgemeinschaft mit meiner zur damaligen Zeit noch Lebenspartnerin gemacht worden.Das war niemals mein Ziel,geschweige denn mein Wunsch.Aus persönlichen Gründen muß und möchte ich diese bestehende Bedarfsgemeinschaft auflösen, ohne ,das mir Leistungen versagt werden, Ich muss dringendst aus gesundheitlichen Gründen die Krankenkassenübernahmekosten gesichert wissen.Ich beabsichtige eh in ca. 1(einem Jahr) aus der Wohnung/ Stadt fortzuziehen. Mit der Bitte um rechtssichere Vorgehensweise.Danke im voraus

    • Offizieller Beitrag

    Solltest du das nicht zuerst mit deiner Betreuerin besprechen? Wenn die das anders sieht und in deinem Namen angibt, dass eine BG vorliegt, wird es problematisch.


    Warum denkst du, dass es Probleme mit der Krankenkasse gibt?

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.