Erwerbsminderungsrentner in einer Bedarfsgemeinschaft

  • Hallo!

    Folgende Konstellation:


    - Es existiert eine Bedarfsgemeinschaft (eingetr. LP)

    - Eine Person ist arbeitslos, kein Einkommen (weder ALG 2 noch ALG 1), bezieht allerdings momentan Wohngeld

    - Zweite Person ist EM-Rentner (dauerhaft voll Erwerbsgemindert aufgrund med. Gründen, nicht wg. Situation auf Arbeitsmarkt), Rente von netto 1000 Euro

    - es existiert ein Vermögen pro Person von 15.000 Euro


    Wie verhält es sich, wenn der Bedürfitge Arbeitslose eine Antrag auf Bürgergeld stellt? Wird dann die Rente darauf angerechnet? Und ist ein Antrag auf Bürgergeld überhaupt möglich?!

  • Der Fall ist nicht ganz klar... Weiß die WoG-Stelle von der LP? Wenn in dieser LP lediglich ein Nettoeinkommen von 1.000 € vorhanden sein soll, so hätte es wegen ungeklärter und nicht ausreichender Einkommenslage für zwei Person grds. kein Wohngeld geben dürfen. War das bei der Wohngeldbewilligung von der WoG-Stelle angesprochen worden?

    Wenn die arbeitslose Person tatsächlich ohne eigenes Einkommen ist, kann sie grds. BürgG beantragen, wobei ein Teil des Einkommens aus der EM-Rente angerechnet werden wird, das hängt von den tatsächlichen Umständen des Einzelfalles ab.

  • Hallo!

    Die WG Stelle weiss von der LP.

    Es sind ja beide im Antrag genannt.

    Es wurde aus persönlichen Gründen in 01/23 absichtlich kein Bürgergeld beantragt sondern nur das Wohngeld.

    Die Einkommenssituation nur mit der einen EM-Rente ist der WoG-Stelle auch bekannt.

    Sollten wir jetzt (wohngeld läuft 12/23) aus, doch Bürgergeld beantragen wollen dann verstehe ich das richtig, dass die Leistung gekürzt wird.

    Aber nicht die Übernahme der Mietkosten?!

  • Ich empfehle mal eine Probeberechnung für Bürgergeld mit euren tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnissen, insbesondere mit der konkreten Miete, den Heizkosten und dem vorhandenen Einkommen. Dazu gibt's im Internet verschiedene BürgG-Rechner.