Bürgergeld wurde abgelehnt, was kann ich tun

  • Ich habe Bürgergeld vor zwei Monaten beantragt, letzte Woche kam der Bewilligungsbescheid für September 2023 - Oktober 2023 — also für 2 Monate.

    Kurze Info zur Situation:

    Ich bin alleinerziehend und wohne mit meinen zwei Kindern (3 Monate + 2 Jahre) alleine in einer Mietswohnung (600€ Miete). Zudem erhalte ich 600€ Unterhalt meines Kindsvaters und 375€ Elterngeld + 250€ Kindergeld. Bislang musste ich mich freiwillig selbst versichern, was mein Kindsvater übergangsweise übernommen hat, da ich das nicht selbst bezahlen kann, ebenso wie die Miete, was ich dem Amt auch so übermittelt habe, dass er es allerdings auch nicht für immer zahlen möchte.


    Jetzt weiß ich überhaupt nicht weiter denn ich weiß, dass ich ohne das Bürgergeld nicht alle Kosten decken kann, aber das Amt ist der Meinung ich hätte zu viel Einkommen. Zudem verstehe ich auch nicht, weshalb ich das für September und Oktober bewilligt bekommen habe, da ich rückwirkend für diese Monate Elterngeld ausgezahlt bekommen habe.


    Was kann ich also tun, wenn ich einen Widerspruch einlege, damit es dann bewilligt wird?

    • Offizieller Beitrag

    Es gibt ja sicherlich einen Berechnungsbogen für November. Lade ihn bitte hoch.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Ich habe nach der Mitteilung mit der Leistungsabteilung des Jobcenters telefoniert und nachgefragt, wieso nur diese zwei Monate bewilligt wurden und ab November ein neu Antrag gefordert wird. Die Frau am Telefon sagte mir, dass meine Einnahmen zu hoch wären mit dem Elterngeld gerechnet und ich deshalb aus der Grenze rausfallen würde. Sie konnte mir allerdings nicht erklären, wieso ich die ersten zwei Monate erhalten habe, obwohl ich auch eine Rückzahlung des Elterngeldes erhalten habe und weitere Monate nicht bewilligt wurden.

  • Kann vllt ein Admin. ? Turtle1972


    Was aber in der Berechnung fehlt ist die Miete. Dann sieht die Berechnung ganz anders aus. Und am 20.11. mitzuteilen dass man einen Weitergewährungsantrag rechtzeitig stellen soll.


    Du solltest unbedingt noch vor Donnerstag einen Weitergewährungsantrag stellen sonst geht der November verloren.


    Was die Miete angeht: Ich hatte es so verstanden dass der Kindesvater die Miete dir nur vorgestreckt hat??


    Falls ja solltest du unter Vorlage einer entsprechenden Bestätigung des Kindesvaters Widerspruch gegen den Bescheid einlegen.

  • Was die Miete angeht: Ich hatte es so verstanden dass der Kindesvater die Miete dir nur vorgestreckt hat??


    Falls ja solltest du unter Vorlage einer entsprechenden Bestätigung des Kindesvaters Widerspruch gegen den Bescheid einlegen.

    Ja genau das ist richtig. Haben Sie noch einen Rat, wie so eine Bestätigung am Besten aussehen sollte? Also was auf jeden Fall reingeschrieben werden sollte?

  • Am Besten so wie es sich tatsächlich verhält. Und am Besten auch mit der Unterschrift des Kindesvaters.


    Ohne dir was unterstellen zu wollen. Aber wenn es so war dass er dir Geld für die Miete "vorgelegt" hat, vllt auch durch Direktzahlung an deinen Vermieter, dann kann man das erklären und auch belegen.


    Und wenn dieses Geld kein Geschenk war, dann kann man das ebenfalls so erklären.

  • Okay vielen Dank, habe mich gleich mit dem Kindsvater in Verbindung gesetzt und kümmern und drum.

    Ich habe ebenfalls aus dem Bescheid entnommen, dass die Nachzahlung des Elterngeldes in Höhe von 750€ aufgeteilt auf 6 Monate ab November 23 anzurechnen ist, was 125€/monat, muss ich hierbei noch etwas beachten, oder wird das beim Widerspruch automatisch mit berücksichtigt?

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe die Anlagen mit den persönlichen Daten gelöscht.


    Hinsichtlich der Miete durch den Kindesvater solltest du aber bedenken, dass er auch dir gegenüber unterhaltspflichtig ist. Wie hast du die Miete vor Geburt des zweiten Kindes bezahlt? Bei gerade mal 375 Euro Elterngeld kannst du ja nicht viel Lohn gehabt haben.


    Einkommen aus Nachzahlungen sind tatsächlich auf 6 Monate aufzuteilen.

    • Offizieller Beitrag

    Ist er Mitmieter der Wohnung? Wie hoch ist sein Verdienst? Wann erfolgte die Trennung? Wann hast du Bürgergeld beantragt?