Auszahlung einer Lebensversicherung nach Todesfall

  • Guten Tag liebes Forum.

    Zu meiner Person:

    Ich werde in den nächsten Tagen 30

    Zurzeit beziehe ich Bürgergeld, aber nur zur Sicherung des Lebensunterhalts keine KdU o.ä.

    und mache, mit momentaner freistellung, eine AGH.

    Zu Meiner Lage:

    Ich war bis vor knapp 5 Monaten noch als OfW gemeldet,habe aber da schon in der AGH gearbeitet. Bin dann, nachdem meine Mutter mit einer Krebsdiagnose aus dem Krankenhaus entlassen wurde, wieder zu ihr zurück gezogen um sie zu Pflegen, Habe mich damals dann auch wieder hier angemeldet bei Einwohnermeldeamt. Am 05.09.23 war dann die häusliche Pflege leider nicht mehr möglich und wir entschieden uns für die verlegung in ein Hospiz. am 25.11.23 ist meine Mutter dann an Krebs verstorben. Vor ein paar Tagen kam jetzt ein Brief von ihrer Versicherung an mich addressiert. Darin wurde ich informiert das meine Mutter eine Lebensversicherung hatte wo ich als begünstigter drin stehe. Nach Rücksprache mit Ihrem lebensgefährten, werden das etwas zwischen 11.000 und 13.000 Euro sein.

    Meine Frage:
    Wenn ich jetzt da einfach meine (Konto)Daten angebe, in wie weit würde sich das auf mein Bürgergeld auswirken? Zählt es Einkommen? Sprich mir würde wahrscheinlich ja dann gekündigt. Oder Zählt es als Vermögen? Hier gibt es ja Mittlerweile eine Freigrenze jedoch bin ich da zurzeit etwas überfordert um durchzublicken. Oder, auch wenn das jetzt wohl Wunschdenken ist, lässt mich dann Jobcenter "in ruhe" ? Den eigentlich habe ich hierfür gar keinen Kopf aber nichts machen oder einfach Blind drauf los sind einfach keine Option.

    Falls hier zu allen Situationen nicht raus kommt was für mich tragbar ist, gibt mir die Lebensversicherung auch die möglichkeit das Geld an dritte auszuzahlen, das wäre dann wohl der beste Weg ( wobei das mit vielen Komplikationen und Zeitaufwand verbunden wäre und den versuche Ich eigentlich zu vermeiden.

    Vielen dank schon einmal für alle die sich die Zeit nehmen und das hier lesen und sich mit bedanken und jedem der mir weiter helfen kann.

    • Offizieller Beitrag

    Zählt es Einkommen?

    Das ist Einkommen.


    Oder, auch wenn das jetzt wohl Wunschdenken ist, lässt mich dann Jobcenter "in ruhe" ?

    Was meinst du mit "in Ruhe"? Dass man dir einfach weiter Bürgergeld zahlt, obwohl du keinen Anspruch hast? Nein, sicher nicht.


    gibt mir die Lebensversicherung auch die möglichkeit das Geld an dritte auszuzahlen, das wäre dann wohl der beste Weg

    Du möchtest betrügen? Erwartest Du dafür hier etwa auch noch Zuspruch und Hilfe???

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Danke für die Antwort,
    Wenn es dann als Einkommen gilt wird es dann nur für den Monat berechnet, sprich in dem Monat wo es Ausgezahlt wird würde ich dann Offensichtlich keine Leistungen bekommen oder anteilmäßig auf mehrere Monate? Sprich die Summe Der Auszahlung/Mein derzeitiger Leistungsanspruch? oder wie läuft das ab? Sorry aber wenn Ich normalerweiße ein "einkommen" habe dann durch eine Arbeit und bin dann auch nicht beim JC. Wenn kein Anspruch mehr besteht gut aber wenn alles wie gewohnt weiter geht dann wäre es natürlich besser. Denn ist zwar schön und gut das ich dann geld habe aber einfach so werde ich dann wohl nicht den mietvertrag übernehmen können und muss mich dann schonmal alternativ nach was umgucken um unter zu kommen und eine Lagerbox anmieten usw.

    Und ne Ich möchte nicht betrügen aber wenn Ich das Geld nicht an mich Auszahlen möchte dann ist es wohl so? es steht mir immerhin so als Option auf den Merkblatt der beiliegt Offen. Wenn das aber ein dünnes eis ist muss auch über dieen aspekt nicht weiter geredet werden

    • Offizieller Beitrag

    wird es dann nur für den Monat berechnet,

    Ja.


    Sorry aber wenn Ich normalerweiße ein "einkommen" habe dann durch eine Arbeit

    Nein. Einkommen ist nicht nur Arbeitslohn. Einkommen ist erstmal alles, was während des Leistungsbezugs an Geld zufließt. Das kann genauso gut ein Geschenk sein, ein Spielgewinn oder eben sowas wie bei dir.

    und muss mich dann schonmal alternativ nach was umgucken um unter zu kommen und eine Lagerbox anmieten usw.

    Blödsinn. Mit 10.000 Euro in der Tasche kann man ja wohl Miete zahlen.


    Und ne Ich möchte nicht betrügen aber wenn Ich das Geld nicht an mich Auszahlen möchte dann ist es wohl so?

    Ebenfalls Blödsinn. Mach dich mit "sozialwidrigem Verhalten" vertraut. Es ist während des Leistungsbezugs und du hast die Verfügungsgewalt über dieses Geld.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Der Admin lehnt sich hier ganz schön weit aus dem Fenster. Die Wort Wahl ist fragwürdig und der Inhalt KOMPLETT FALSCH. Vielleicht erstmal die Hausaufgaben machen:

    Eine Risikolebensversicherung gilt grundsätzlich nicht als verwertbares Vermögen und muss daher bei Bezug von Bürgergeld nicht gekündigt werden. Im Gegensatz zu einer kapitalbildenden Lebensversicherung dient sie nicht der Geldanlage, sondern sichert im Todesfall nur die versicherte Summe ab. Daher bleibt der Versicherungsschutz erhalten.


    • Keine Verwertung notwendig:

      Da eine Risikolebensversicherung kein Kapitalvermögen bildet, wird sie beim Antrag auf Bürgergeld nicht als verwertbares Vermögen angerechnet.


    • Keine Kündigung erforderlich:

      Sie müssen die Versicherung daher nicht kündigen oder zurückkaufen, um Bürgergeld zu erhalten.


    • Schutz bleibt erhalten:

      Der Versicherungsschutz bleibt bestehen, auch wenn Sie sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden.


    • Unterschied zur kapitalbildenden Lebensversicherung:

      Im Gegensatz zur Risikolebensversicherung zählt eine kapitalbildende Lebensversicherung als Vermögen und muss bei Überschreiten der Freibeträge verwertet werden

  • Eine Risikolebensversicherung ist bei Bürgergeld-Bezug in der Regel kein Einkommen, sondern wird als Vermögen betrachtet und muss bei der Antragstellung angegeben werden. Die Auszahlung der Versicherungssumme wird nicht als Einkommen angerechnet, aber der Rückkaufswert einer Kapitallebensversicherung kann je nach Höhe als Vermögen zählen und das Schonvermögen überschreiten, was die Bürgergeld-Leistung mindern oder ausschließen würde. Eine reine Risikolebensversicherung hingegen bietet keinen Rückkaufswert.


    Risikolebensversicherung und ihre Behandlung beim Bürgergeld

    • Als Vermögen zählt sie nicht grundsätzlich zum Einkommen:

      Eine reine Risikolebensversicherung gilt nicht als laufendes Einkommen, aber ihre Auszahlung, der Rückkaufswert, kann als Vermögen behandelt werden.


    • Die Auszahlung wird nicht als Einkommen angerechnet:

      Wenn die Versicherung nach einem Todesfall ausbezahlt wird, ist dies keine Einkommensquelle im Sinne des Bürgergeldes.


    • Anrechnung als Vermögen:

      Der Wert der Versicherung wird bei der Antragstellung als Vermögen angerechnet, wenn er den Schonbetrag übersteigt.


    • Einkommensteuervorteile:

      Die Auszahlung einer Risikolebensversicherung ist einkommensteuerfrei, was aber nichts mit der Anrechnung beim Bürgergeld zu tun hat.


    • Kapitallebensversicherungen sind komplexer:

      Kapitallebensversicherungen, bei denen der Vertrag abläuft und eine Auszahlung erfolgt, können je nach Vertrag und Höhe des Werts anrechenbar sein.


    • Altersvorsorge kann ausgenommen sein:

      Bestimmte Formen der Altersvorsorge können von der Vermögensprüfung ausgenommen sein.


    Was man bei der Antragstellung beachten sollte

    • Transparenz ist entscheidend:

      Sie müssen alle Ihre Vermögenswerte bei der Antragstellung offenlegen. Wenn Sie dies nicht tun, können Sie sich zu einer Rückzahlung der Leistungen verpflichtet machen.


    • Prüfung des Schonvermögens:

      Prüfen Sie, ob der Wert der Versicherung den Schonvermögensfreibetrag übersteigt.


    • Beiträge als Ausgabe:

      Die Beiträge zur Risikolebensversicherung können in der Regel nicht als Ausgabe geltend gemacht werden.


    Wichtig zu beachten

    • Eine Risikolebensversicherung ist kein Vermögensgegenstand, den Sie vor dem Bezug von Bürgergeld verkaufen müssen, es sei denn, der Wert liegt über dem Schonvermögen.


    • Die reine Risikolebensversicherung wird nicht zur Auszahlung fällig, wenn Sie sterben, was die Anrechnung als Vermögen erleichtern kann.


    • Die Auszahlung der Versicherung wird steuerfrei sein, aber das ist etwas anderes als die Anrechnung beim Bürgergeld
  • Du hängst dich an einen Beitrag der fast 2 Jahre alt ist nur um zu stänkern? Sonst kein Hobby? Und was soll denn falsch sein?


    NIRGENDS war die Rede von Risikolebensversicherung. Das kommt nur von dir!

    • Neu
    • Offizieller Beitrag

    Die Wort Wahl ist fragwürdig und der Inhalt KOMPLETT FALSCH.

    Das kann man einzig und allein von deiner Antwort sagen.


    Zum einen ging es nie um eine Risikolebensversicherung und zum anderen ist eine dem Begünstigten (nicht dem Versicherungsnehmer!) ausgezahlte Versicherung sehr wohl Einkommen und nicht Vermögen, denn er hat es nicht selbst angespart!

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.