Miete 5 Köpfige Familie mit Bürgergeld

  • Kev234

    Hat den Titel des Themas von „Miete 5 Köpfige Familie“ zu „Miete 5 Köpfige Familie mit Bürgergeld“ geändert.
  • Die Angemessenheitskriterien legt jede Kommune selber fest,

    dass ist also nicht einheitlich geregelt. Da musst du beim zuständigen JC nachfragen oder für deinen Ort im Netz recherchieren.

    Allerdings gilt im ersten Jahr des Bezugs die Karenzzeit, d.h. es werden die tatsächlichen KDU berücksichtigt mit Ausnahme der Heizkosten, diese müssen angemessen sein.