NK-Abrechnung, Vermieter verlangt Nachzahlung, Jobcenter sagt Guthaben, Kündigung der Wohnung?

  • Hallo,


    Am 28.12.2023 bekam ich nach 10 Jahren das erste Mal eine NK-Abrechnung meines Vermieters bzw des Hausmeisters der hier im Haus mitwohnt. Das Jobcenter zahlt folgende Sachen: 402€ Grundmiete, 80€ Heitkosten und 105€ Nebenkosten. In der NK-Abrechnung wurde aber bei Vorauszahlungen nur 95€ berechnet. Ich habe natürlich die NK-Abrechnung an das Jobcenter geschickt und am 29.12.2023 die Antwort erhalten das die Rechnung falsch ist und wir nicht 799€ nachzahlen müssen sondern wir ein Guthaben von 280€ haben.

    Ich muss dazu sagen das der Vermieter ein sehr unangenehmer Mensch ist und in 10 Jahren nichts saniert, renoviert oder dergleichen hat und wir vor 2 Jahren schon Mal ein Problem hatten das soweit ging dass das Jobcenter mir aufgetragen hatte das ich einen Anwalt nehmen muss und er uns damals angeschrien hatte am Telefon wir sollen uns aus der Wohnung verpissen und er würde am nächsten Tag vorbeikommen, passiert ist nichts weiteres. Daher kann ich mir vorstellen das er dieses Mal auch wieder Theater machen wird und ich habe wirklich sehr große Angst vor diesem Mann (bin seit Jahren psychisch Krank, Angst,- und Panikattacken usw).


    Ich habe gelesen das ich 30 Tage Zeit habe, die NK-Abrechnung zu bezahlen und das man sie auch unter Vorbehalt bezahlen muss weil man danach in Verzug kommt und dann Kündigung usw drohen kann (Heißt knapp bis ende Januar Zeit) ich habe das Geld aber nicht und das Jobcenter will eine Korrektur der NK-Abrechnung haben und der Vermieter hat bis jetzt nicht drauf reagiert.

    Wie verhält sich das bei Bürgergeldbezug mit diesen 30 Tagen? Komme ich trotzdem in den Verzug auch wenn das Jobcenter sagt die Rechnung ist falsch und eigentlich steht uns ein Guthaben zu?


    Momentan ist es bei uns fast unmöglich eine Wohnung zu finden und ich habe wirklich Angst vor einer Kündigung obwohl ich alles richtig gemacht habe.

    Der Vermieter weiß das ich Bürgergeld beziehe, die Miete wird direkt vom Amt an den Vermieter überwiesen.
    Auf dem Bild Sieht man die NK-Abrechnung, ich habe nur das bekommen. Es steht auch keine Frist drauf sondern nur "Mit der Bitte um Überweisung auf folgendes Konto: XYZ"

  • Moin,


    wie auf der BK-abrechnung zu sehen ist wurden mtl. nur 95 € an Vorauszahlungen berücksichtigt. Wie kommt es zur Differenz zu den von dir angegebenen 185 € ? Da fehlen irgendwie 1080 €. Daher meint das JC es müsste ein Guthaben von 280 € sein. Da kann dir nur der Vermieter helfen bzw. Auskunft geben, oder es halt berichtigen.

  • Auf der BK-Abrechnung stand vorher auch ein anderer Name. Das erste Kästchen neben "Wohnung". Da stand vorher der Name des Hausmeisters. Der wurde mit Kugelschreiber durchgestrichen und handschriftlich mein Nachname und der meines Mitbewohners hingeschrieben. (Mitbewohner = Ex-Lebenspartner)

    Ich hätte vielleicht erwähnen sollen das hier auch das erste Mal im August 2023 Zählerstand von Kalt,- und Warmwasser abgelesen wurde.


    Wie und warum dieser Betrag zustande kam und alles drum und dran würde ich ja gerne erfahren aber wie gesagt der Vermieter meldet sich nicht bzw reagiert und der Hausmeister sagt " an den Vermieter wenden". Aufgrund dessen entstand ja meine Frage mit der 30 Tage Frist.

  • Zunächst erstmal mit kurzer Terminstellung den Vermieter schriftlich um Berichtigung bitten. Kopie von dem Anschreiben machen und Absende- und Empfangsnachweis beifügen. Falls Du mit dem Vermieter nicht klarkommst, das Ganze einem Fachanwalt übergeben. Ggf. beim Amtsgericht Beratungshilfe beantragen.