BG bei Wiedereinzug im Elternhaus

  • Hallo zusammen,


    ich habe ein paar Fragen bezüglich des Wiedereinzugs bei meinen Eltern und Bürgergeld.


    Momentan beziehe ich in einer Stadt Bürgergeld, ziehe aber bald zurück zu meinen Eltern in ein anderes Bundesland als Übergangslösung. Meine alte Wohnung kann ich nicht behalten, Auszug ist unumgänglich.


    Da ich ich über 25 Jahre bin, und ab Spätsommer einen Job anfange, wollte ich auch für die restlichen Monate weiterhin Bürgergeld erhalten.
    Nun stellt sich meine Frage, stelle ich einen neuen Antrag auf BG bei dem neu zuständigem Jobcenter oder einen Weiterbewilligungsantrag?


    Worauf muss ich achten um nicht als HG mit meinen Eltern eingestuft zu werden? Ab 25 Jahre fällt BG prinzipiell immer weg?


    Sollte ein Mietvertrag aufgelegt werden oder ist das nicht notwendig, vielleicht sogar nachteilig für meine Eltern (meine Eltern würden mich nicht unterstützen aber kostenlos wohnen lassen)?


    Erhalte ich die Kosten für die GKV zurückerstattet, sobald mein Antrag bewilligt wird?


    Gibt es für meinen Fall weitere spezielle Dinge auf die achten sollte, abgesehen von den üblichen BG Krams?


    Vielen Dank!

  • Da du über 25 bist bildest du deine eigene BG, auch wenn du bei den Eltern wohnst.

    Wenn dich deine Eltern kostenlos wohnen lassen, also keine Miete verlangen, kannst du das ja im Antrag entsprechend vermerken (also das keine Wohnkosten anfallen). Du erhälst dann halt ausschließlich den Regelbedarf.

    Meines Wissens muss wenn ein neues JC zuständig ist auch noch mal ein komplett neuer Antrag gestellt werden, bitte unbedingt korrigieren wenn ich hier falsch liegen sollte, da bin ich mir nämlich nicht 100 Prozent sicher.