Mehrbedarf für Umgangsrecht bei Wechselmodell

  • Hallo an das Team

    Ich habe eine Frage bezüglich Mehrbedarf für Väter bei einem Wechselmodell.

    Meine Tochter (10 Jahre alt) hält sich 2 Mal in der Woche bei mir auch und übernachtet auch bei mir. Nun ist es so, dass ich neben den anfallenden Kosten auch eine Versicherung und das volle Schulgeld, in Höhe von (bisher 70€) 100€ allein bezahle. Ich fahre meine Tochter täglich mit einem E-Mobil (kleinst So.KFZ) in die Schule und hole sie Nachmittags auch wieder ab. Tickets, wie z.B. Fahrscheine, benötige ich aus diesem Grund nicht. Das Jugendamt hat mir ein Schreiben, dass über den Aufenthalt meiner Tochter in meinen Haushalt bestätigt. Meine Ex-Lebensgefährtin hat jetzt nach ihrer Langzeittherapie auch wieder eine feste Arbeit und bezieht auch Kindergeld, sowie Unterhaltsvorschuss. Da ich mit meiner selbstständigen Tätigkeit zu wenig Einnahmen haben, beziehe ich in vollem Umfang Bürgergeld. Jetzt brauche ich ein paar nützliche Informationen, welchen Antrag ich beim Jobcenter einreichen muss, um den Mehrbedarf für mich gelten zu machen.

    MfG Uwe Frotscher

  • Hallo,


    das klassische Wechselmodell beläuft sich auf 50:50, das habt ihr wohl nicht, daher scheidet bei dir die Gewährung des hälftigen Freibetrages Alleinerziehung aus.


    Du kannst Leistungen als temporäre Bedarfsgemeinschaft beantragen, da können die anteilige Regelbedarfe für deine Tochter taggenau für die Aufenthalte bei dir gewährt werden.


    An was für einen Mehrbedarf für welche Bedarfe dachtest du denn?

    • Offizieller Beitrag

    Ich dachte da an das Schulgeld (Montessori) und natürlich an den zusätlichen Wohnraum (Kinderzimmer) für meine Tochter.


    Schulgeld gibt es nicht, es gibt kostenfreie staatliche Schulen. Und die Miete wird dir nicht sowieso schon voll berücksichtigt? Einen grundsätzlichen Anspruch auf mehr Wohnraum für Umgangsrecht gibt es nach Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes nicht.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Schulgeld würdest du im Bürgergeld auch dann nicht bekommen wenn deine Tochter nur bei dir wohnen würde.

    Es gibt kostenfreie staatliche Schulen wo kein Schulgeld zu zahlen ist. Wenn ihr als Eltern das so entscheidet, dann muss im Rahmen der Existenzsicherung dafür nicht gezahlt werden. Zahlt die Kindesmutter auch dafür? Wenn nein warum nicht?


    Zusätzlicher Wohnraum weil sie 2 Tage die Woche bei dir ist? Das sieht bei der wenigen Anwesenheit eher schlecht aus, aber du kannst es probieren und einen Antrag stellen wenn du eh anteiligen Regelbedarf im Rahmen der temporären BG beantragt.