BG Vermutung trotz Belegen, dass getrennt gewirtschaftet wird + Untermietvertrag im Haus der Freundin

  • Hallo

    Mein Untermieter/-WG-Mitbewohner/Freund/Partner musste im April ´22 einen Hartz4 Antrag stellen und das Jobcenter unterstellt, dass wir eine BG sind, obwohl es einen offiziellen Untermietvertrag gibt (er lebt mit in meinem Haus). Wir haben keine gemeinsamen Konten, keine Kinder und keinen gegenseitigen Verfügungen. Seit Anfang an haben wir immer alles finanziell getrennt gehalten (er weil er schlechte Erfahrungen in vorherigen Beziehungen gemacht hat und ich, weil ich so erzogen worden bin, mein Geld bei mir zu behalten und nicht finanziell/gebunden abhängig zu sein)

    Das JC verweigert Ihm seine Leistungen, da wir schon länger als ein Jahr so wohnen (ist in WGs nun mal so) und ich muss ihm monatlich finanziell unterstützen + seinen Mietanteil stunden, was ich ihm aber (in gemeinsamer Absprache) auch nur als Kredit gewähre, da es eigentlich eine Altersvorsorge war, die ich geerbt habe.
    Ich weiß, ich MUSS ihn nicht finanziell unterstützen, aber da nicht mal seine Krankenkasse übernommen wir, musste er sich freiwillig versichern, hat auch da das Geld nicht für, benötigt aber Diabetes Medikamente etc. Arbeiten gerade auch nicht möglich, da im Juni + Nov 23 schwere Fuss OP mit Zeh Amputation. Wenn er genesen ist, will er aber wieder arbeiten, muss nur wohl umschulen.

    Mittlerweile laufen schon zwei Klagen vorm Sozialgericht (bis heute noch keine Entscheidung) und mir geht langsam das Geld aus. Ich möchte ihn aber ungern raus schmeißen, da er sich weder einen Umzug geschweige denn Kaution für eine Wohnung leisten kann und ich ihm das auch nicht mehr finanzieren kann.

    Hab ihr eine Ahnung was man noch machen könnte, damit das Jobcenter ihn endlich als Einzelperson berechnet und nicht mein Gehalt (1750€) anrechnet. Alleine käme ich zurecht, nur um ihn zu unterstützen, muss ich jeden Monat zusätzlich ca. 1300€ von meinen Rücklagen nehmen (ca. genau der Betrag, den das JC für ihn tragen müsste).

    LG Lizzy82

  • Hallo,


    wenn denn dann schon 2 Klagen laufen und hier noch keine Entscheidung ergangen ist, vor allem keine zu seinen/euren Gunsten, dann sagt dass doch auch schon was aus.


    Es fängt doch schon damit an, dass du ihn selbst als Partner bezeichnest. Und da das 1 Jahr schon abgelaufen ist, müsst ihr beweisen dass ihr keine Bedarfsgemeinschaft seit. Dies ist euch offenbar bislang nicht gelungen.


    Ihr könntet einen gemeinsamen Antrag stellen und dann ist das Problem seiner KV erledigt.


    Ansonsten bleibt dir nur übrig Fakten zu schaffen. Ihm den Mietvertrag kündigen, ihm kein Geld mehr geben und ihn "verhungern" lassen. Spiele es gedanklich mal durch.


    Kannst du das? Wenn er dein Partner ist wahrscheinlich nicht, und dann zeigt das, dass ihr wohl doch eine Bedarfsgemeinschaft seid.

  • Wobei die Frage ist, ob überhaupt Bedarf besteht, selbst nach Abzug der Freibeträge bei Erwerbseinkommen. Hängt denke ich davon ab, welche Kosten für das Haus als KDU anerkannt werden, denn z.B. Aufwendungen für Tilgung werden schon mal gar nicht als Bedarf berücksichtigt sofern die anfallen sollten. Ggf. käme dann sofern kein Bedarf besteht ein Zuschuss zur Krankenversicherung in Betracht (§ 26 SGB 2).

    • Offizieller Beitrag

    Allein bereits die Tatsache, dass sie hier schreibt und nicht er.... Niemand zwingt die TE ihn monatlich zu unterstützen. Das geht über eine normale Wohngemeinschaft weit hinaus. Sowas nennt man "Füreinander" Einstehen.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.