2 Monate Geld einbehalten wegen überbezahlung

  • Hallo,

    Heute habe ich ein Schreiben im Briefkasten gehabt, dass ich für Januar und Februar kein Geld bekomme, da ich eine Überzahlung hatte und das gegen gerechnet wird.

    Ich lebe mit meinen Sohn alleine und weiß jetzt schon nicht wie ich es alles bezahlen soll und nun krieg ich nicht einmal das Geld nachbezahlt. Selbst die Frau vom Service fand dies ungewöhnlich aber ich kann erst Montag hin. Ich wusste das ich nachzahlen muss aber sie können doch nicht einfach das Geld einbehalten, das ist doch nicht rechtens oder? Bitte, ich brauche hilfe!

  • Ja was ist dem mit der Überbezahlung passiert? Alles ausgegeben?

    Wenn du wusstest das es eine (warum auch immer) Überbezahlung ist gebe ich nicht einfach aus als wäre es Weihnachtsgeld.


    >> Ich wusste das ich nachzahlen muss aber sie können doch nicht einfach das Geld einbehalten, das ist doch nicht rechtens oder?

    Das ist meinem Kenntnisstand zulässig - war ja nicht dir zustehendes Geld.


    Wenn du für 2 Monate keine Leitstungen bekommts war die Überbezahlung ja recht groß.


    Hannibal

  • Die überbezahlung stammt von den Zeit, wo ich gearbeitet habe und aufstocken musste. Da wurde was falsch berechnet, lag also nicht an meinem Fehler.

    Ich habe das Geld also nicht mit vollen Händen ohne Sinn und Verstand ausgegeben...

    Mir ist natürlich klar, dass ich das Geld zurück bezahlen muss! Es geht ja nur darum, dass ich das Geld abbezahlen müsste.

  • Eine vollständige Aufrechnung gegen den Leistungsanspruch ist unzulässig.


    Im Notfall das Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen.


    Falls die Vorsprache nicht direkt was bringt, teile gleich mit, dass dich der nächste Gang zum Sozialgericht führt.

    • Offizieller Beitrag

    Eine vollständige Aufrechnung gegen den Leistungsanspruch ist unzulässig.


    Es sei denn, das Bürgergeld ist geringer als 10 bzw. 30 % des Regelsatzes... Oder die Miete wird direkt überwiesen und das Restbürgergeld ist geringer als die Aufrechnung.


    Erdbeerlemon : stell den Bescheid bitte hier ein.


    Meinst du vielleicht den Satz, dass die Überzahlung grundsätzlich sofort und in einer Summe zurück zu zahlen ist? Oder steht da wirklich konkret: "Für März und April wird kein Bürgergeld ausgezahlt." ?

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Es sei denn, das Bürgergeld ist geringer als 10 bzw. 30 % des Regelsatzes... Oder die Miete wird direkt überwiesen und das Restbürgergeld ist geringer als die Aufrechnung.


    Erdbeerlemon : stell den Bescheid bitte hier ein.


    Meinst du vielleicht den Satz, dass die Überzahlung grundsätzlich sofort und in einer Summe zurück zu zahlen ist? Oder steht da wirklich konkret: "Für März und April wird kein Bürgergeld ausgezahlt." ?

    Ich hoffe man kann es erkennen. So steht es drin, dass ich jetzt keine Leistung für Januar und Februar bekomme rückwirkend.

    • Offizieller Beitrag

    Du hast eine endgültige Festsetzung bekommen für die Monate September 23 bis Februar 24. Dabei wurde festgestellt, dass du in einigen Monaten zuviel Bürgergeld bekommen hast, in anderen Monaten zu wenig.


    Die Überzahlung wird mit der Nachzahlung verrechnet. Insgesamt ergibt sich eine Überzahlung von 142 Euro.


    Wenn das Jobcenter mit dem richtigen Bedarf und dem richtigen Einkommen gerechnet hat, ist das ein völlig normaler Vorgang.


    Hast du gedacht, du bekämst 1700 Euro ausgezahlt und eine Rückforderung über 1900 Euro, die dich erstmal nicht interessiert, weil von dir ja nichts zu holen ist? So läuft das tatsächlich nicht.



    § 41a Absatz 6 SGB II schreibt genau diese Vorgehensweise vor:


    Zitat

    (6) Die aufgrund der vorläufigen Entscheidung erbrachten Leistungen sind auf die abschließend festgestellten Leistungen anzurechnen. Soweit im Bewilligungszeitraum in einzelnen Kalendermonaten vorläufig zu hohe Leistungen erbracht wurden, sind die sich daraus ergebenden Überzahlungen auf die abschließend bewilligten Leistungen anzurechnen, die für andere Kalendermonate dieses Bewilligungszeitraums nachzuzahlen wären. Überzahlungen, die nach der Anrechnung fortbestehen, sind zu erstatten, sofern sie insgesamt mindestens 50 Euro für die Gesamtheit der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft betragen. Das gilt auch im Fall des Absatzes 3 Satz 3 und 4.

    • Offizieller Beitrag

    Natürlich hab ich das nicht gedacht!


    Klar hast du:


    nun krieg ich nicht einmal das Geld nachbezahlt.


    Wenn du das nicht gedacht hast, wo ist dann jetzt dein Problem?

    • Offizieller Beitrag

    Ich verstehe jetzt gerade immer noch nicht, wo dein Problem liegt. Du hast 1900 Euro zuviel und bekommen und gleichzeitig 1760 Euro zu wenig. Insgesamt hast du also 140 Euro zuviel erhalten.


    Was also soll jetzt nicht rechtens sein?

  • Es sei denn, das Bürgergeld ist geringer als 10 bzw. 30 % des Regelsatzes... Oder die Miete wird direkt überwiesen und das Restbürgergeld ist geringer als die Aufrechnung.

    Natürlich. Davon bin ich erstmal nicht ausgegangen, aber dass hier eine vorläufige Gewährung und eine endgültige Festsetzung vorliegt, war aus der Darstellung nicht zu entnehmen.

    • Offizieller Beitrag

    aber dass hier eine vorläufige Gewährung und eine endgültige Festsetzung vorliegt, war aus der Darstellung nicht zu entnehmen.


    Nein, weiß Gott nicht. Allerdings ist mir das tatsächliche Problem immer noch unklar.

    • Offizieller Beitrag

    Das kann natürlich sein. Ich bin eh verwundert über eine endgültige Festsetzung vor Ablauf des Bewilligungszeitraums. Denn der Februar ist ja noch nicht rum. Theoretisch könnte es jetzt sogar noch Einkommen (oder weiteren Bedarf) geben.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.