Auskunft über Einzahlung ohne Bezug?

  • Hallo Forumsmitglieder,


    ich hoffe es geht Euch gut!


    Ich habe gerade ein Problem mit dem Jobcenter und bin etwas verwirrt. Vielleicht habt ihr ja einen Tipp für mich.


    Seit dem 1. November 2023 habe ich kein Bürgergeld mehr bekommen, da es ausgelaufen ist, aber seit Anfang Februar fließen die Zahlungen wieder da neu beantragt. Jetzt will das Jobcenter wissen warum ich in der Zeit wo ich kein Bürgergeld hatte eine Einzahlung machte (was verkauft damit die Fixkosten gedeckt sind!).


    Ich bin eigentlich voll kooperativ, aber ich frage mich, warum die das wissen wollen und ob ich das angeben muss, obwohl ich zu der Zeit kein Bürgergeld hatte. Hat jemand Erfahrung oder kann mir einen Rat geben, wie ich das am besten angehe bzw. ob ich Auskunft geben "muss"?


    Es geht mir nicht darum etwas zu verheimlichen, aber vom Gefühl her möchte mich der Mitarbeiter ein wenig in die Schranken weisen, da er sich beim ersten persönlichen Kennenlernen wohl etwas in seiner Männlichkeit bedroht fühlte. Wozu es keinerlei berechtigten Grund gab.


    Liebe Grüße :)

  • Es geht um die Frage, ob du in dieser evtl. anrechenbares Einkommen erzielt hast.

    Wenn du da was verkauft hast, warum teilst du das nicht einfach mit?

    Es steht dir nicht zu, einen Mitarbeiter des JC grundlos "in die Schranken zu weisen".

  • Es geht um die Frage, ob du in dieser evtl. anrechenbares Einkommen erzielt hast.

    Wenn du da was verkauft hast, warum teilst du das nicht einfach mit?

    Ich bitte, meinen Text noch einmal zu lesen.


    Dieser Mitarbeiter, nicht ich, möchte mich in die Schranken weisen und das steht diesem Mitarbeiter auch nicht zu. Es werden mir gegenüber bereits abfällige Bemerkungen per E-Mail gemacht. Soll ich da einfach nachgeben? Wenn diese Bemerkungen nicht weniger werden, wird eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingeleitet. Niemand, egal wer er ist und was er macht, hat das Recht, sich im Schriftverkehr abwertend zu äußern.

  • Naja, je nachdem, welche Vermögenswerte früher angegeben waren und wie hoch die Einzahlung dann war, stellt sich eben die Frage, ob hier Bar- oder sonstiges -vermögen vorhanden war, das damals nicht angegeben wurde oder ob eventuell (auch vorher, im laufenden Bezug) schon Einkommen in bar erzielt wurde.

    Daran schließt sich dann die Frage an, ob noch Barvermögen vorhanden ist und / oder immer noch Einnahmen erzielt werden.

    Insoweit sehe ich hier schon einen Grund, nachzufragen.

  • Naja, je nachdem, welche Vermögenswerte früher angegeben waren und wie hoch die Einzahlung dann war, stellt sich eben die Frage, ob hier Bar- oder sonstiges -vermögen vorhanden war, das damals nicht angegeben wurde oder ob eventuell (auch vorher, im laufenden Bezug) schon Einkommen in bar erzielt wurde.

    Daran schließt sich dann die Frage an, ob noch Barvermögen vorhanden ist und / oder immer noch Einnahmen erzielt werden.

    Insoweit sehe ich hier schon einen Grund, nachzufragen.

    Danke, damit kann ich wenigstens mehr anfangen.


    Es geht hier nur um 120€. Das war Technik die ich zu Geld gemacht habe, damit wie gesagt meine Fixkosten bezahlt sind und es keine Mahnungen hagelt.


    Mir geht es nur um die Frage, ob das rechtlich in Ordnung ist, dass man das verlangt, obwohl zu dem Zeitpunkt kein Leistungsbezug bestand.

    • Offizieller Beitrag

    Ja, natürlich. Nicht umsonst ist es ja rechtlich korrekt, dass das JC die Kontoauszüge verlangen darf. Dann darf es natürlich auch zu fraglichen Positionen Fragen stellen. Wahrscheinlich verwundert es, wie du 3 Monate ohne Bürgergeld leben konntest.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.