Bürgergeld bei Zweit ausbildung Frau und Kinder

  • Hallo zusammen,

    ich benötige Unterstützung, da ich auf eigene Faust keine Lösungen finde. Mir wurde eine Umschulung vom Arbeitsamt nicht bewilligt, und ab dem 1. Juli 2024 werde ich arbeitslos sein. Ich habe den Wunsch, meinen aktuellen Beruf nicht weiter auszuüben und plane, am 1. August 2024 eine neue Ausbildung zu beginnen.

    Aufgrund dessen, dass das Einkommen aus dieser Ausbildung nicht ausreichen wird, um meinen Lebensunterhalt zu decken, suche ich nach Unterstützungsangeboten. Welche finanziellen Hilfen stehen mir in dieser Situation zur Verfügung?

    Meine Frau ist momentan schwanger und kann daher nicht arbeiten.

    Sollte ich keinen Anspruch auf Unterstützung haben, besteht dann die Möglichkeit, dass meine Frau Bürgergeld beantragt? Da wir bald zwei Kinder haben werden, sie nicht erwerbstätig sein kann und mein Einkommen voraussichtlich bei etwa 1000 Euro brutto liegen wird, wird unser Einkommen nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt für die Familie zu sichern. Besteht die Gefahr, dass ich gezwungen werde, meine Ausbildung abzubrechen? Gibt es Nachteile für sie, falls ich mich dagegen wehre?

    Wir sind verheiratet und leben gemeinsam.

    Vielen Dank im Voraus für jegliche Hilfe.

  • Wieso wurde dir eine Umschulung vom Arbeitsamt bewilligt, wenn du aktuell in einem Arbeitsverhältnis stehst? Den Wunsch, den aktuellen Beruf nicht ausüben zu wollen, haben ja viele. Aber den muss man sich leisten können. D. h. aus eigenen finanziellen Mitteln bestreiten.

  • Die Umschulung wurde mir ja nicht bewilligt, der aktuelle Job macht mich krank. Es ist attestiert, selbst vom Arbeitsamt. Nur meine Wunschumschulung bekomme ich nicht, sodass ich stattdessen eine Ausbildung machen möchte.

    • Offizieller Beitrag

    Bei Hilfebedürftigkeit gibt es sicherlich Bürgergeld. In der Konstellation, dass du aufgrund deines Wunsches nach einer anderen Ausbildung die Hilfebedürftigkeit deiner Familie herbei führst, wird man aber Kostenersatz von dir verlangen, das heißt, du wirst aufgefordert, das gesamte Bürgergeld zurück zu zahlen.


    Denn: wäre aufgrund gesundheitlicher Probleme tatsächlich eine Umschulung notwendig, wäre das vom zuständigen Rehaträger (z. B. Rentenversicherung, Agentur für Arbeit) festgestellt worden und würde auch von dort finanziert werden. Damit ist dein Wunsch nach einer weiteren Ausbildung zu Lasten des Einkommens deiner Familie sozialwidrig.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

    • Offizieller Beitrag

    Ich rede nicht von einer normalen Umschulung, sondern von einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben (Reha). Nur bei sowas ist dem Rechnung getragen, dass es tatsächlich so ist, dass der ursprüngliche Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.