Bedarfsgemeinschaft Tochter Job

  • Hallo,

    sind seit der Erkrankung meines Mannes und meiner Krebserkrankung seit einigen Jahren Bürgergeldempgänger. Meine drei Kinder sind in der Bedarfsgemeinschaft. Mein Sohn studiert, sein Bafög wird angerechnet. Nun zu meiner Frage: meine Tochter macht gerade ihren Fachabi und hat sich um eine Stelle beworben (Traumjob). Wenn sie angenommen wird möchte sie sich eine eigene Wohnung suchen aber bis dahin wird sie noch hier wohnen. Sie wird pi mal Daumen ca 1500€ netto verdienen. Sie benötigt dann ja kein Bürgergeld mehr, kommt sie raus? Oder wird ihr ganzes/teilweise Einkommen als Einkommen für uns angerechnet. Sie möchte natürlich dann auch Geld zur Seite legen wegen Kaution für eine neue Wohnung. Muss sie dies dann auch dem Jc belegen?

    Ich danke euch im Voraus und hoffe ihr könnt mir da weiter helfen.

    Liebe Grüsse

  • Wenn sie unter 25 ist, gehört sie grundsätzlich zur Bedarfsgemeinschaft, aber:

    Sofern ihr Einkommen ausreicht um ihren Bedarf zu decken (ihr Regelbedarf + 1/3 der KDU abzüglich der Freibeträge bei Erwerbseinkommen) fällt sie aus der BG heraus. Sie muss euch dann halt von ihrem Einkommen 1/3 der KDU + Kostgeld usw. abgeben, also quasi das was das JC momentan für sie zahlt, sie hat dann aber nichts mehr mit dem JC zu tun. Bei dem angegebenen Nettoeinkommen von ca. 1500 Euro gehe ich davon aus, dass sie aus der BG fällt, da der Bedarf selber gedeckt werden kann.

    • Offizieller Beitrag

    1/5 der KdU. Mann + Frau + 3 Kinder = 5 Personen.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.