Zähle ich und meine Söhne zur Bedarfsgemeinschaft der Tochter meiner Lebenspartnerin?

  • Meine Lebenspartnerin, Ihre Tochter (23), ich und meine 2 Söhne (22, arbeitet; 17 Schule) leben zusammen. Ihre Tochter hat Bürgergeld beantragt. Das Jobcenter fordert Sie auf, dass ich und meine 2 Söhne, die Anlage WEP und EK (Einkommensverhältnisse) ausfüllen. Da Ihre Tochter mit mir und meinen Söhnen weder verwandt und nicht verschwägert ist und wir keine weitere Beziehung zu einander haben (nur ich zu Ihrer Mutter, die auch arbeitet), wollte ich fragen, ob ich diese Unterlagen ausfüllen muss? Kann das Jobcenter mich oder meinen arbeitenden Sohn zum Unterhalt heranziehen? Besten Dank schon mal.

  • Ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft hat einen Antrag gestellt, dann muss die Bedarfsgemeinschaft die Unterlagen ausfüllen. Ob dein 22 jähriger Sohn noch dazu gehört ergibt sich aus seinen Einkommensverhältnissen und wird geprüft. Schau dir mal die Paragraphen 7 und 9 SGB II an.


    Dann wirst du sehen. Dass es auch um die Kinder der Partner geht.


    Das kannst du nicht mit dem klassischen Unterhalt aus dem bürgerlichen Recht vergleichen.

  • Danke für die Info. Dann kann Sie den Antrag zurück ziehen, da wir als Bedarfsgemeinschaft mit 3 Verdienern sicher zu viel verdienen werden. Können wir es dann steuerlich geltend machen? Ich zahle z.B. Ihre Krankenkassenbeiträge, da Sie sich selbst versichern musste.

  • Danke für die Info. Dann kann Sie den Antrag zurück ziehen, da wir als Bedarfsgemeinschaft mit 3 Verdienern sicher zu viel verdienen werden. Können wir es dann steuerlich geltend machen? Ich zahle z.B. Ihre Krankenkassenbeiträge, da Sie sich selbst versichern musste.

    Das wirst Du deinen Steuerberater fragen müssen.

  • Heisst dann aber, dass deine Partnerin nur einen Minijob ausübt, denn andernfalls wäre sie ja über die Arbeit in der KV.


    Versuche dich doch mal an einem Bürgergeldrechner, oder bei einer Beratungsstelle die für euch eine überschlägige Berechnung macht. Denn man kann nicht einfach so sagen dass ihr keinen Anspruch habt wenn man nicht mehr Informationen hat.

  • Da ihr alle eine Bedarfsgemeinschaft bildet (evtl. ist der Sohn, der Geld verdient raus), seid ihr evtl. alle bedürftig oder keiner. Die Tochter kann erst ab dem 25. Lebensjahr eine eigene BG bilden. Wenn der Sohn, der arbeitet, seinen Lebensunterhalt mit seinem Verdienst selbst bestreiten kann (Miete, Strom, Nebenkosten, Lebensmittel etc.), dann fällt er aus der BG und sein Gehalt wird nicht angerechnet. Bei der Mutter und dir ist das nicht der Fall. Ihr bildet mit den anderen beiden Kindern eine gemeinsame BG.