Neuantrag Bürgergeld, geschwärzte Kontoauszüge

  • Hallo allerseits,

    ich beziehe aktuell nach Beendigung von Krankengeld und einem gescheiterten Versuch der Wiedereingliederung Arbeitslosengeld I. Aufgrund der geringen Höhe musste ich nun leider aufstockend Bürgergeld beantragen. Da mir meine Persönlichkeitsrechte sehr wichtig sind, habe ich in den geforderten Kontoauszügen die Ausgaben geschwärzt, da ich nicht der Meinung bin, dass es für die Bewilligung von Bürgergeld relevant ist, wo ich einkaufe und wofür ich bisher mein Geld ausgegeben habe. Ich habe jeweils nur den Buchungstext geschwärzt, nicht das Buchungsdatum und nicht den Betrag. Nun habe ich eine Anforderung von ungeschwärzten Kontoauszügen vom Jobcenter erhalten. Muss ich dem tatsächlich nachkommen? Mir macht das ehrlich gesagt so richtig Bauchschmerzen.

    Viele Grüße und herzlichen Dank im voraus für eine Antwort.

    • Offizieller Beitrag

    Verwendungszwecke/Zahlungsempfänger, die Rückschlüsse auf rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben zulassen, können geschwärzt werden.


    Aber definitiv nicht alle Buchungstexte.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Ich ging davon aus, dass man Ausgaben schwärzen darf, da sie für das Jobcenter irrelevant sind. Und ich habe ja den Auszug als solches nachvollziehbar gelassen, indem ich weder das Buchungsdatum noch die Summe geschwärzt habe. Für mich wäre das anderenfalls so, als müsste ich, würde ich nicht mit Karte zahlen oder auch mal was bestellen und überweisen, dem Jobcenter sämtliche Kassenbons der letzten 3 Monate vorlegen. Ich falle vom Glauben ab, wenn ich dafür gestraft werde, dass ich sämtliche Ausgaben über meine Konto tätige. Einnahmen habe ich selbstverständlich nicht geschwärzt, da ich Einmalzahlungen erhielt und mir schon klar ist, dass meine Einnahmesituation durchaus für das Jobcenter relevant ist. Miete mit Nebenkosten sowie Versicherungsbeiträge etc. wurden natürlich auch nicht geschwärzt. Mir geht es lediglich um meine Einkaufsgewohnheiten, die das Jobcenter nicht zu interessieren zu haben.

  • Ich ging davon aus, dass man Ausgaben schwärzen darf, da sie für das Jobcenter irrelevant sind. Und ich habe ja den Auszug als solches nachvollziehbar gelassen, indem ich weder das Buchungsdatum noch die Summe geschwärzt habe. Für mich wäre das anderenfalls so, als müsste ich, würde ich nicht mit Karte zahlen oder auch mal was bestellen und überweisen, dem Jobcenter sämtliche Kassenbons der letzten 3 Monate vorlegen. Ich falle vom Glauben ab, wenn ich dafür gestraft werde, dass ich sämtliche Ausgaben über meine Konto tätige. Einnahmen habe ich selbstverständlich nicht geschwärzt, da ich Einmalzahlungen erhielt und mir schon klar ist, dass meine Einnahmesituation durchaus für das Jobcenter relevant ist. Miete mit Nebenkosten sowie Versicherungsbeiträge etc. wurden natürlich auch nicht geschwärzt. Mir geht es lediglich um meine Einkaufsgewohnheiten, die das Jobcenter nicht zu interessieren zu haben.

    Was irrelevant zur Prüfung der zweifelsfreien Darlegung der Hilfebedürfrigkeit ist, entscheidet der Sachbearbeiter nach pflichtgemäßen Ermessen. Wenn Du durch die Allgemeinheit, aus Steuermitteln getragen, finanziert werden magst, musst Du darlegen, warum Du dir nicht selbst helfen kannst. So einfach funktioniert die Solidargemeinschaft. Wozu also schwärzen?

    • Offizieller Beitrag

    Mir geht es lediglich um meine Einkaufsgewohnheiten, die das Jobcenter nicht zu interessieren zu haben.


    Ich weiß jetzt nicht, wohin das führen soll. Das Bundessozialgericht ist die höchste Instanz für solche Angelegenheiten und hat nunmal entschieden, was geschwärzt werden darf und was nicht. Wenn du dem deine eigene Argumentation entgegenhalten willst, wirst du wohl einen langjährigen Rechtsstreit in Kauf nehmen müssen und das es auch erstmal das gewünschte Geld nicht gibt, da deine Hilfebedürftigkeit nicht belegt ist.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.