(Bildungsgutschein) Anwesenheitszeiten verpflichtend ?

  • Hallo zusammen,


    kurz zu mir:


    Studium 03.24 abgeschlossen, beziehe seither Bürgergeld, freiwillige Teilnahme an einer technischen Fortbildung, die aufgrund Arbeitsaufnahme am 01.07.24 demnach am 26.06.24 endet. Ich befinde mich derzeit lediglich noch auf der Fortbildung, um besagte Zertifikate zu erhalten, da ich diese ggf für einen späteren Zeitraum noch als sinnvoll betrachte.


    Nun zu meiner Frage:


    Der Bildungsträger, bei dem ich meine Fortbildung absolviere, meint auch mit den Teilnehmern machen zu können, wonach es ihm begehrt: Reguläre Zeit der Fortbildung ist täglich von 8-15 Uhr. Diese Zeit zeichne ich auch entsprechend täglich gegen, um meine Anwesenheit zu bestätigen.

    Gestern teilte man mir jedoch mit"Aufgrund der bevorstehenden Feiertage ist es notwendig, ihre tägliche Fortbildungszeit um 1:15 Std zu erhöhen (Demnach von 8-16:15 Uhr)." Auf meiner Anwesenheitsliste, die ich entsprechend gegenzeichne ist weiterhin eine Anwesenheit von 8-15 Uhr aufgeführt.


    Ich habe dies hier bereits gestern entsprechend Argumentiert " Das ist gleichzusetzen mit, dass mein potentieller Arbeitgeber mir 5 Wochen vor besagten Feiertagen mitteilt: Sie müssen nun täglich 1:15 Std. unbezahlte Überstunden zusätzlich leisten, um die kommenden Feiertage zu kompensieren"


    Versteht mich nicht falsch, aber mir geht's hier ums Prinzip: Der Bildungsträger ist scheinbar der Auffassung, dass sie hier mit den Teilnehmern umspringen können, wie es Ihnen begehrt".


    Bin ich tatsächlich verpflichtend, täglich, 1:15 Std hier zusätzlich zu verweilen.

    Kann die ARGE hier später eine Rückforderung verlangen? Wie bereits erwähnt: Anwesenheit, die ich vor Ort emtgegenzeichne ist bis 15:00 Uhr.


    Mir geht's hier ums Prinzip: Weder würde ich mir so etwas von meinem Arbeitgeber (unbezahlte Überstunden) gefallen lassen,- noch von dem Bildungsträger. Ganz unabhängig, dass dies zumindest bezogen auf eine Arbeitstätigkeit auch Arbeitsrechtlich unzulässig wäre.

    • Neu
    • Offizieller Beitrag

    Du kannst in dem Fall eine Wissensvermittlung nicht mit Arbeit vergleichen. Du willst ja Wissen vermittelt bekommen und dafür ein Zertifikat erhalten. Ob das Wissen, das du vermittelt haben willst, nun jetzt künftig 1:15 h mehr Zeit erfordert und du ohne dem keinen Abschluss bekommst, kann niemand beurteilen. Außerdem ist mir unklar, welche Feiertage jetzt anstehen sollen. Der einzige dürfte nächste Woche Fronleichnam sein und der auch nicht in allen Bundesländern. Das JC ist jedenfalls nicht dein Problem, sondern der Bildungsträger, der dir das Zertifikat verweigern könnte.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Du kannst in dem Fall eine Wissensvermittlung nicht mit Arbeit vergleichen. Du willst ja Wissen vermittelt bekommen und dafür ein Zertifikat erhalten. Ob das Wissen, das du vermittelt haben willst, nun jetzt künftig 1:15 h mehr Zeit erfordert und du ohne dem keinen Abschluss bekommst, kann niemand beurteilen. Außerdem ist mir unklar, welche Feiertage jetzt anstehen sollen. Der einzige dürfte nächste Woche Fronleichnam sein und der auch nicht in allen Bundesländern. Das JC ist jedenfalls nicht dein Problem, sondern der Bildungsträger, der dir das Zertifikat verweigern könnte.


    Ich bezweifle ernsthaft, dass das Bildungsziel damit gefährdet wäre, wenn ab 15 Uhr lediglich " selbständiges Arbeiten" gefordert ist. Ich habe vor dem Studium bereits 15 Jahre lang Lohnsteuerpflichtig in Vollzeit gearbeitet,- und finde es einfach eine Frechheit, wie hier mit den Teilnehmern umgegangen wird. Wenn's vor dem JC aus keine Probleme gibt, dann werde ich mich auch entsprechend verhalten. Danke für deine Rückmeldung!