Bürgergeld mit vermindertem Regelbedarf und Minijob

  • Guten Tag,

    ich möchte anfragen, wieviel finanzielle Mittel ich erhalten würde bei Bürgergeld + Minijob.

    Momentan erhalte ich 303,60€ BG. Wie wäre es letztendlich wenn eine geringfügige Beschäftigung in Höhe von 556€ dazukommt?

    Vielen Dank im Voraus!

  • Das ist etwas wenig Info um darauf seriös antworten zu können. Von der geringfügigen Beschäftigung in Höhe von exakt 556 Euro bleiben 194,80 Euro anrechnungsfrei. Ob Du dann noch Anspruch auf Bürgergeld hast, kann man nicht beurteilen - wenn Du tatsächlich nur einen Anspruch von 303 Euro haben solltest, eher nicht. Wie sich Freibeträge errechnen kannst Du aber auch problemlos über eine Suchmaschine herausfinden. Letztlich ist eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit hinsichtlich Rente etc. sicherlich sinnvoller.

    Wenn das Leben Dir in den Allerwertesten tritt - nutze den Schwung um Vorwärts zu kommen

  • Das muss geprüft werden. Am besten, Du reichst den Arbeitsvertrag, die erste Lohnabrechnung und den Nachweis über den Zufluss ein, und dann kann Dein Sachbearbeiter ermitteln, was für ein Anspruch sich noch ergibt. Seriöse Auskünfte ohne den ganzen Sachverhalt zu kennen, kannst Du hier leider nicht erwarten. Du kannst Deinen Bescheid anonymisiert einstellen, dann ist es eher möglich, eine Aussage zu treffen. (Oder eine Arbeit aufnehmen, die sozialversicherungspflichtig ist)

    Wenn das Leben Dir in den Allerwertesten tritt - nutze den Schwung um Vorwärts zu kommen

  • seite_1.jpgseite_2.jpgseite_3.jpgseite_5.jpg

    Hier sind entsprechende Bescheide. Ich hoffe man kann daraufhin eine Aussage treffen.


    Ich habe ab und an mal Einkommen aus Streamingaktivität eingenommen sowie aus Onlinepoker und Sportwetten. Dies habe ich immer dargelegt beim Jobcenter. Das waren aber mal ca. 80€ fürs Streamen und mal ca. 50€ von den Sportwetten. Und derartige Einkommen kamen aller 3 Monate in etwa zu Stande. Warum werden mir da Monat für Monat 259,40€ als zugeordnetes Einkommen abgezogen? Das muss doch für jeden Monat einzeln betrachtet werden. Ich dachte mir wird soviel abgezogen weil ich wohnhaftig bei den Eltern bin.

  • Das Einkommen daraus wurde geschätzt. Die Grundlage für die Schätzung müsstest du kennen. Aber: Nach Ablauf des vorläufigen Zeitraumes muss eine endgültige Festsetzung mit dem tatsächlichen Einkommen erfolgen.

    • Offizieller Beitrag

    Gerade bei schwankendem sonstigen Einkommen ist es dann schwer, zu sagen, dass du mit einem 556 Euro Job noch was oder nichts mehr an Bürgergeld bekommst. Grundsätzlich wärest du auf der sicheren Seite (mit der Krankenversicherung), wenn du einen Midijob anstrebst, also mind. 557 Euro. Denn dann bist du gesetzlich über den Job versichert. Solltest du einen Minijob aufnehmen, gibt es einen Freibetrag von mind. 100 Euro + 20% vom Restlohn (bzw. 30% vom Betrag ab 520 Euro brutto). Wenn dadurch das Bürgergeld entfällt, musst du dich freiwillig krankenversichern. Zu diesen Beiträgen kannst du dann aber wiederum einen Zuschuss vom Jobcenter erhalten.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Ich kann schlecht einen Midijob ausführen aufgrund gesundheitlicher Beschwerden. Die Krankenkasse übernimmt meine Behandlung nicht daher wollte ich mir etwas dazu verdienen, um die Behandlung bezahlen zu können. Die Aufnahme eines Kredits für die Behandlung ist nicht möglich laut dem Mediziner.