Guten Tag,
ich bin seit mehreren Monaten im Bewerbungsprozess mit einer für mich sehr gut passenden Firma, welche aber im Laufe des Prozesses die Bearbeitung diverser Aufgaben im Zeitwert mehrerer Arbeitstage angefordert hat. Mir wurde zugesichert, dass ich, um dem entstandenen zeitlichen Invest gerecht zu werden, 150€ an Aufwand in Rechnung stellen darf. Da wir hier von Arbeitszeit sprechen, welche nicht als vorab offiziell vereinbartes Probearbeiten zählt und welche ich nicht in den Räumlichkeiten der Firma durchgeführt habe, würde ich das Angebot der Firma gerne annehmen und die 150€ in Rechnung stellen.
Meine konkrete Frage ist: Zählen die 150€, die ich der Firma für die Bearbeitung der Bewerbungsaufgaben in Rechnung stelle als Erwerbseinkommen und greifen damit die Freibeträge für Erwerbseinkommen (d.h. 100€ frei, 20% der weiteren 50€)? Falls es von der Formulierung auf der Rechnung abhängt, wie muss ich die Arbeit auf der Rechnung ausweisen, damit das Jobcenter diese als Erwerbseinkommen zählt?
Denn, wenn mir der Bürgergeldbetrag für den Monat in dem die 150€ eingehen letztendlich um 150€ gekürzt werden, kann ich mir das Stellen einer Rechnung auch sparen und die Zeit lieber dafür nutzen, weiter nach Jobs zu suchen.
Liebe Grüße
Aly
Zählt einmalig in Rechnung gestellte Arbeitszeit außerhalb einer Berufsbeschäftigung oder Selbständigkeit als Erwerbseinkommen?
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Ich verstehe nicht so ganz, warum Du einer Firma, die Dich fürs Bearbeiten von Probeaufträgen bezahlen möchte, absagen willst? Weil dann der Steuerzahler eventuell nicht mehr so viel monatliches Bürgergeld für die aufwenden muss? Sorry, ich bin grade ziemlich verständnislos.
Natürlich ist das Einkommen, was anzugeben ist - wieso sollte das anders sein? (Wie das steuerrechtlich ist, keine Ahnung, es ist ja keine selbständige Tätigkeit). Die Rechnungen werden in dem Monat als Einkommen angerechnet, in dem Dir die Bezahlung zugeht. Und selbstverständlich wird mit dem üblichen Freibeträgen gerechnet, soweit es sich um Erwerbseinkommen handelt. Sinnvoll wäre hierzu sicher eine entsprechende Vereinbarung mit der Firma, die Du dem JC vorlegen kannst.
Wenn es nur um einmalig 150 Euro geht, und es Arbeitseinkommen ist, dann wird es sicher als solches gewertet werden.
Letztlich wirst Du doch aber ein attraktives Jobangebot nicht davon abhängig machen, ob dir im Rahmen des Bürgergeldes etwas als Einkommen angerechnet wird?!
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Natürlich will ich denen nicht absagen, nur mit der Ruhe. Da hast du etwas missverstanden. Ich weiß lediglich noch nicht ob sie mir wirklich zusagen, da ich nach wie vor nicht die einzige Person bin, die im Rennen ist, und ich will natürlich während ich auf das abschließende Feedback warte meine Zeit nutzen, weiter Jobangebote suchen und Bewerbungen schreiben falls sie mir absagen. Da ich noch nie eine private Rechnung geschrieben habe, vor allem keine, die rechtlich sauber ist damit das Jobcenter sie so annimmt, werde ich wenn ich eine Rechnung ausstellen will erst Zeit investieren müssen, hier entsprechende Vorgaben zu recherchieren.
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Das ist dann aber eine Frage, die du Deinem möglichen Arbeitgeber stellen solltest. Du bist ja nicht selbständig, kannst also eigentlich keine Arbeitsleistung in Rechnung stellen. Warum wird nicht einfach vertraglich vereinbart, dass due für die Probeaufträge eine einmalige Vergütung von 150 Euro brutto für netto erhältst? Das kannst Du einreichen und den Nachweis der Zahlung dann zu gegebener Zeit auch.
Mir erscheint das Vorgehen der Firma seltsam. Wenn Du von der Seriösität überzeugt bist, dann frag dort nach und erklär Dein Problem.
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"soweit es sich um Erwerbseinkommen handelt."
Genau das ist ja meine Frage. Zählt das was ich da in Rechnung stelle als Erwerbseinkommen oder nicht? Falls das grundsätzlich so gewertet werden kann, was muss ich tun damit das Jobcenter das auch so sieht? -
Ja, mir erscheint das Vorgehen der Firma auch seltsam. Als Bewerberin, die den Job aber unbedingt haben möchte weil das Profil wirklich perfekt passt beim ersten Job seit einem halben Jahr, will ich auch nichts tun, was meine Erfolgschancen irgendwie gefährdet. Falls ich das also über die Rechnung machen kann so dass es als Erwerbseinkommen zählt und die Freibeträge gelten wäre mir das sehr lieb. Ich habe absolut keine Ahnung davon was ich von denen sonst verlangen muss falls es als Rechnung nicht ausreicht.
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Natürlich ist das Erwerbseinkommen. Du erbringst eine Arbeitsleitung und wirst dafür bezahlt. Es sind je keine Fahrtkostenerstattungen o.ä.
Ob du die Firma für seriös hältst, musst Du selbst beurteilen, Nachforschungen via Google oder Einrichtungen wie die Verbraucherzentrale sollten weiterhelfen. Wenn es eine unbekannte Firma sein sollte, die keinen Firmensitz in Deutschland hat, könnte es schwierig werden. Aber das ist kein Thema für dieses Forum.
Ein seriöses Unternehmen ist dir bei Deinen Problemen und Zweifeln sicher gern behilflich.
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Leider sitzt die Firma in der Schweiz. Ich bin aber ja auch gar nicht hier um das Geschäftsgebahren der Firma zu diskutieren sondern wie ich die Rechnung ausstellen muss, damit das Jobcenter die Freibeträge anrechnet. Meine Suchen im Internet sind da leider sehr mau ausgefallen, manche sagen das muss speziell formuliert werden aber haben dann keine Tipps wie, und allgemein behaupten auch einige Seiten, dass das Einkommen ist, was nicht als Erwerbseinkommen zählt.
Genau deswegen bin ich hier, weil ich dachte dass hier Leute besser bescheid wissen und mir beantworten können, ob es sich für mein Konto lohnt die Rechnung auszustellen und was dann drauf stehen muss damit das Jobcenter auch unmissverständlich versteht dass das als Erwerbseinkommen gezählt werden muss. -
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- Offizieller Beitrag
Wie willst du denn eine "Rechnung" schreiben, wenn du nicht mit einer Selbständigkeit angemeldet bist? Ohne dem ist es kein Erwerbseinkommen, sondern eher wie Einnahme aus Hobbytätigkeit oder gar Schwarzarbeit zu betrachten.
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Wie Turtle gerade sagt, du kannst keine Rechnung schreiben. die Firma muss mit Dir vereinbaren, was Du für Deine Probarbeitsleistung als Lohn erhältst. Und nochmal: Natürlich wäre das Einkommen.
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OK d.h. Geld für das eine Privatrechnung über eine Dienstleistung mit erbrachter Arbeitsleistung (?) existiert würde vom Jobcenter also nicht anerkannt als Geld auf das die Freibeträge angesetzt werden? Das ist die Antwort, die ich gesucht habe. Dann kann ich mir sparen, das zu recherchieren und eine konforme Rechnung zu formulieren
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Damit das keine Schwarzarbeit ist, müsstest du entweder eine Selbständigkeit nachweisen können, oder die Firma muss dich mit einem Mini-Job anmelden. Eine Privatperson kann keine Rechnung für eine erbrachte Arbeitsleistung ausstellen. Das ist der Knackpunkt.
Ich würde mich an Deiner Stelle mal intensiv mit der Frage beschäftigen, wie seriös die Firma agiert.