Vom Bürgergeld in die Erwerbsminderungsrente

  • Hallo,

    Meine Frau und ich leben in einer Bedarfsgemeinschaft und beziehe aufgrund unserer langjährigen Krankheiten Bürgergeld.

    Da meine Frau nicht mehr arbeitsfähig werden kann sollte Sie Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen und hat dies gemacht.

    Jetzt kam vom Jobcenter ein Anruf und ein Schreiben das die Rentenversicherung dem Antrag zugestimmt hat und das Jobcenter somit für meine Frau zuständig ist.

    In dem Schreiben ist das Bürgergeld reduziert.

    Von der Rentenversicherung haben wir noch keine Nachricht.

    Mehrere Anrufe brachten nur Vertröstungen.

    Bürgergeld ist nicht besonders hoch und jetzt noch reduziert.

    Was kann meine Schwerkraft Frau nun beantragen um damit wir das gekürzte Bürgergeld wieder ausgleichen?

    Ohne Bescheinigung der Rentenversicherung denke ich erstmal nichts.

    Die Rente meiner Frau wird sehr gering ausfallen.

    Dankeschön für die Antworten.

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    Das kann man dir erst beantworten wenn man weiß, on die Rente dauerhaft oder auf Zeit ist.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Wenn dem Jobcenter schon die Bewilligung der Rente vorliegt und euch noch nicht, solltet ihr mal nachfragen. Das ist normalerweise nämlich eher anders herum. Bezieht Deine Frau eine zeitlich begrenzte Rente oder eine Arbeitsmarkt Rente, und ist nicht ausreichend, so kann weiterhin über das Bürgergeld aufgestockt werden, bei einer Rente auf Dauer gilt das auch, nur es muss dann ein Antrag beim Sozialamt (SGB XII) gestellt werden.

    Wenn das Leben Dir in den Allerwertesten tritt - nutze den Schwung um Vorwärts zu kommen

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    Das ist normalerweise nämlich eher anders herum.


    Also meines Erachtens kommt das sogar recht oft vor, dass die DRV im Rahmen des Erstattungsverfahrens die Bewilligung der Rente mitteilt und dass bis xx/Jahr bitte beziffert werden soll und man beabsichtigt ab yy/Jahr direkt auszuzahlen, während an den Antragsteller noch gar kein Rentenbescheid gesendet wurde. Auf den dann erfolgten Aufhebungsbescheid habe ich jedenfalls des öfteren Widersprüche, weil man von der Erwerbsminderung nicht weiß.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Ok, dann geht es wohl tatsächlich durcheinander. Aber dann kann der Forist ja dennoch mal nachfragen. Es ist ja anzunehmen, dass die Kollegen im JC keine Kristallkugel auf dem Tisch stehen haben.....

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  • Hallo,

    Das Bürgergeld für meine Frau wurde gekürzt zum 01.August 2025.

    Die Post von der Rentenversicherung kam erst gestern.

    In dem Schreiben steht das die Erwerbsminderungsrente meiner Frau nicht zugesprochen werden kann da Sie in den letzten 5 Jahren vor Antragstellung nicht mindestens 36 Monate Beiträge gezahlt hat.

    Klar,Sie ist seit 7 Jahren an COPD erkrankt, 24 / 7 Sauerstoff.

    Seit mehr als einem Jahr bösartiger Krebs an mehreren Stellen im Körper.

    Arbeiten nicht möglich.

    Und nun?

    SOZIALAMT ?

    JOBCENTER?

    WOHNGELD?

  • So lange die vollständige und dauerhafte Erwerbsminderung für Deine Frau nicht festgestellt ist - das kann ich Deinem Post jetzt nicht entnehmen - bleibt das Jobcenter zuständig, die den ärztlichen Dienst einschalten werden. Wenn die dauerhafte Erwerbsunfähigkeit festgestellt ist, müssen die Leistungen beim Sozialamt beantragt werden. die Leistungshöhe ist unter dem Strich gleich. Das gilt letztlich auch für Dich und Deinen Gesundheitszustand.

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    Nun ja, die DRV hat wohl festgestellt, dass die Holde voll erwerbsgemindert ist.

    Eine Rente kann sie aber nicht bekommen, weil sie die erforderliche Wartezeit (in den letzten 5 Jahre vor dem Eintritt der vollen Erwerbsminderung min. 36 Monate Pflichtbeiträge) nicht erfüllt ist.

    Damit ist aber nicht klar, ob die volle Erwerbsminderung befristet oder dauerhaft ist. Sollte sie dauerhaft sein, dann ist der SGB XII-Träger zuständig!

  • Das meinte ich, Rossi. Nur angesichts der unvollständigen Informationen wollte ich vorsichtig formulieren. Ich habe allerdings auch schon Fälle gesehen, in denen die DRV eben diese Entscheidung nicht getroffen hat, einfach weil die Wartezeiten nicht vorlagen.

    Jedenfalls ist es im Ergebnis so, dass wenn eine vollständige Erwerbsminderung auf Dauer vorliegt, ob es nun die DRF oder der äD feststellt, die Zuständigkeit ins SGB XII wandert.

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    Okay, solche Fälle haben wir hier auch schon gehabt. Die DRV hat einfach unterstellt, dass der Betroffene nicht erwerbsfähig ist und dementsprechend die Rente abgelehnt. D.h., eine konkrete Feststellung des ärztlichen Dienstes zur Erwerbsfähigkeit gibt es nicht. Solche Fälle landen natürlich nicht im SGB XII.

    Die Frage ist natürlich, wie das zuständige Jobcenter organisiert ist, bzw. welche Absprachen es zwischen dem Jobcenter und SGB XII-Träger gibt!

  • Nun ja, grundsätzlich bleibt dann ja erstmal das JC im Rahmen des SGB II im Boot. Für den Foristen wissen wir es natürlich nicht, wie die beiden Behörden miteinander arbeiten. Bei uns würde ein dem Kunden ein formloser Antrag auf SGB XII Leistungen zum unterschreiben vorgelegt und dieser weitergeleitet. Dann würde der äD eingeschaltet und nach Ergebnis würde der Kunde verbleiben oder zum Sozialamt wechseln.

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  • Es gibt Neuigkeiten zu unserem Thema.

    Nach Anruf bei der Rentenversicherung wurde mitgeteilt das diese nicht für meine Frau zuständig ist.

    Das war uns ja mittlerweile bekannt.

    Die Erwerbsunfähigkeit ist auf dauerhaft festgelegt.

    Ein Anruf beim Sozialamt, leider sehr unfreundlicher Mitarbeiter am Telefon, endete mit der Aussage das man uns die Formulare zusenden wird und ein Termin beim MD der Rentenversicherung anberaumt wird.

    Die uns vorliegenden Unterlagen seien nicht ausreichend, das Sozialamt könne nicht nachvollziehen das die Erwerbsminderungsrente nicht genehmigt wird und die Erwerbsunfähigkeit meiner Frau dauerhaft besteht.

    Ich ,oder wir haben so gut wie keine Ahnung von solchen Dingen und bedanken uns für jede Antwort.

    Lieber wären wir gesund und arbeitsfähig statt diesen ganzen Behördenkram zu erleben.

  • Die uns vorliegenden Unterlagen seien nicht ausreichend, das Sozialamt könne nicht nachvollziehen das die Erwerbsminderungsrente nicht genehmigt wird und die Erwerbsunfähigkeit meiner Frau dauerhaft besteht.

    Dafür habt ihr doch den Bescheid - die Vorversicherungszeiten reichen nicht. Damit sollte alles klar sein.

    Die Erwerbsunfähigkeit ist auf dauerhaft festgelegt.

    Auch für diese Feststellung benötigt ihr einen Bescheid, entweder ist es zusammengefasst mit der Feststellung der EU auf Dauer und der Mitteilung, dass eine Rente nicht gezahlt wird weil s.o., oder es gibt zwei Bescheide. Die Zuständigkeit des Sozialamtes ist damit auch festgestellt, wenn die EU auf Dauer festgestellt ist und es keine Arbeitsmarktrente ist.

    ein Termin beim MD der Rentenversicherung anberaumt wird.

    Wenn die Rentenversicherung Deine Frau schon begutachtet hat, wird es keinen weiteren Termin geben. Und die Einschaltung eines weiteres äD erscheint mir ökonomisch unsinnig, auf die Feststellung der DRV sollte man schon vertrauen können.


    Füllt den Antrag mit den vorliegenden Unterlagen komplett aus und wartet ab, was passiert. Wenn es tatsächlich Probleme mit der Sachbearbeitung gibt, so hat diese immer auch einen Vorgesetzten.

    Wenn das Leben Dir in den Allerwertesten tritt - nutze den Schwung um Vorwärts zu kommen

  • Die Rentenversicherung hat meine Frau nicht begutachtet,wenn das Jobcenter tatsächlich ein Gutachten der Rentenversicherung hat dann wurde dies nach Aktenlage erstellt.

    Werde dieses Gutachten anfordern da es uns bisher nicht vorliegt.

    Die Rentenversicherung schreibt das eine Prüfung der Erwerbsunfähigkeit nicht vorgenommen wurde.


    Wir werden die Formulare definitiv ausfüllen und einreichen.

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    Zitat:

    Die Rentenversicherung schreibt das eine Prüfung der Erwerbsunfähigkeit nicht vorgenommen wurde.


    Nun ja, so etwas passiert durchaus häufiger in der Praxis. Die DRV hat es nur angenommen (volle Erwerbsminderung), weil eh keine Rentenansprüche bestehen.


    Damit ist die Erwerbsfähigkeit nicht geklärt, d.h., dass JC müsste weiterzahlen. Aber das JC das auch macht, bleibt natürlich abzuwarten!!!

  • Genau, das JC ist so lange im Boot, bis die EU festgestellt wird. Insofern hat das Sozialamt Recht. Also wieder beim JC die Leistungen beantragen, diese beauftragen den äD und gleichzeitig fristwahrend Sozialhilfe beantragen. Sobald ein Gutachten vorliegt, wird oder bleibt eine der beiden Behörden zuständig.

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    Was für ein Durcheinander.


    Die Erwerbsunfähigkeit ist auf dauerhaft festgelegt.


    Die Rentenversicherung schreibt das eine Prüfung der Erwerbsunfähigkeit nicht vorgenommen wurde.


    Was denn nun? Wenn eine Prüfung der Erwerbsminderung nicht vorgenommen wurde, kann sie ja auch niemand auf dauerhaft festgelegt haben. Gibt es bei euch vielleicht irgendwelche Beratungsstellen vor Ort? Ich glaube, die könnten den gordischen Knoten hier besser lösen. Bei jedem Beitrag ergeben sich ja mehr und mehr Rätsel.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Entschuldigung wenn ich für Verwirrung gesorgt habe, war nicht meine Absicht.

    Also nochmal, hoffe diesmal verständlich.


    Das Jobcenter hat uns telefonisch mitgeteilt das die Rentenversicherung nach Aktenlage entschieden hat das meine Frau dauerhaft Erwerbsunfähig ist.

    Das Jobcenter schickte uns eine Sozialmedizinische,gutachterliche Stellungnahme.

    Daraus geht hervor das meine Frau dauerhaft erwerbsunfähig ist.

    Diese Stellungnahme kommt vom Jobcenter, genauer gesagt einem Gutachter dessen.


    Von der Rentenversicherung haben wir ein Schreiben das die Erwerbsminderungsrente nicht genehmigt werden kann und eine Prüfung der Erwerbsunfähigkeit nicht durchgeführt wird.


    Wir werden nun bei allen Widerspruch einlegen und um Erklärung sowie Akteneinsicht bitten.

    Auch sämtliche Unterlagen werden wir anfordern.

    Seltsam diese unterschiedlichen Diagnosen.

    Und seltsam das das Jobcenter behauptet die Rentenversicherung habe meine Frau für dauerhaft Erwerbsunfähig eingestuft,

    die Rentenversicherung dagegen schreibt das eine Prüfung der dauerhaften Erwerbsminderung nicht durchgeführt wurde.

    Werde mich mit Neuigkeiten melden wenn die Angelegenheit geklärt ist.