Übernahme Nebenkosten-Nachzahlung?

  • Hallo,

    bin neu hier und habe eine Frage zu einer Nachzahlung der Nebenkostenabrechnung.

    Ich weiß zwar das das Amt sowas übernimmt aber ich hab hier jetzt doch einen relativ "speziellen Fall".

    Und zwar sieht es aktuell so aus. Bisher hab ich zur Untermiete bei meiner Mutter gelebt und diese die letzten 2 Jahre wegen ihrer Demenz gepflegt.

    Nun ist sie im Februar verstorben und ich bin aktuell auf der Suche nach einer neuen Wohnung (gar net so einfach) und wohne jetzt noch hier in Doppelhaushälfte die meine Mutter angemietet hatte. Die Mietkosten hat das Amt erstmal übernommen. Jetzt habe ich heute die Nebenkostenabrechnung erhalten und muss halt etwas nachbezahlen, (ca. 400€).

    Weiß jemand ob das Amt in so einem Fall das auch übernimmt?

    Danke für die Antworten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Alex

    • Offizieller Beitrag

    Ja, macht es. Es gilt das, was zum Zeitpunkt des Bedarfsanfalls Sache ist. Und das ist, dass der Vermieter von dir 400 Euro fordert.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Wenn Sie zur Untermiete bei Ihrer Mutter (Hauptmieterin) gewohnt haben, dann trifft die Nebenkostenabrechnung des Vermieters zunächst die Hauptmieterin.

    Im Todesfall haften Sie, sofern Sie Erbe sind, für Nachforderungen aus der Nebenkostenabrechnung (§ 1967 BGB). Meines Erachtens sind aber Nachlassverbindlichkeiten aber nicht Kosten der Unterkunft, die Sie gegenüber dem Jobcenter beanspruchen könnten.

    Wenn Sie nun aufgrund des Erbfalls als Rechtsnachfolger in den Mietvertrag eingetreten sind, können die ab Todesfall für die Zukunft anfallenden Kosten vom Vermieter mit Ihnen nunmehr als Mieter abgerechnet werden.

  • Wenn Sie zur Untermiete bei Ihrer Mutter (Hauptmieterin) gewohnt haben, dann trifft die Nebenkostenabrechnung des Vermieters zunächst die Hauptmieterin.

    Im Todesfall haften Sie, sofern Sie Erbe sind, für Nachforderungen aus der Nebenkostenabrechnung (§ 1967 BGB). Meines Erachtens sind aber Nachlassverbindlichkeiten aber nicht Kosten der Unterkunft, die Sie gegenüber dem Jobcenter beanspruchen könnten.

    Wenn Sie nun aufgrund des Erbfalls als Rechtsnachfolger in den Mietvertrag eingetreten sind, können die ab Todesfall für die Zukunft anfallenden Kosten vom Vermieter mit Ihnen nunmehr als Mieter abgerechnet werden.

    Warum musst Du so neunmalklug die einfache Aussage: "Reich es beim Jobcenter ein, es wird übernommen" so auseinandernehmen!?

    Der TE hat geschrieben, dass das JC aktuell die Kosten übernimmt und er / sie auf der Suche nach einer anderen Wohnung ist.
    Sofern also das JC aktuell die (laufenden) Kosten der Unterkunft übernimmt, übernimmt es eben auch die Nachzahlung der Jahresrechnung sofern diese angemessen sind.

    .......... ich wusste gar nicht, dass die Erstsemester sich direkt mit Sozialrecht beschäftigen.......:/

    "Ich hab' hier bloß ein Amt und keine Meinung." (Friedrich Schiller)

    • Neu
    • Offizieller Beitrag

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kommt es nicht auf den Zeitraum des Entstehens an, sondern auf den der Fälligkeit. Und da hat der TE die Rechnung über die volle NK-Nachzahlung erhalten. Also sind das sehr wohl KdUH zum Zeitpunkt der Fälligkeit und gem. § 22 SGB II ohne Wenn und Aber zu berücksichtigen.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Es ist schön, wenn Sie als Admin - Turtle 1972 - den Beitrag von Hexepebbles mit einer positiven Reaktion versehen, in dem dieser sich auf die persönliche beleidigende Ebene begibt und meine Person mit "neunmalklug" und "Erstsemester" bewertet, was im Übrigen einen Verstoß gegen die Forenregeln darstellt.

    Ich bleibe lieber auf der sachlichen Ebene:

    Es ist richtig, dass es auf die Fälligkeit der Nebenkostenabrechnung ankommt. Dies setzt aber Voraus, dass er in dem Abrechnungszeitraum auch Mieter war. Mieterin war aber die Mutter (er war wiederum nur Untermieter seiner Mutter), so dass m.E. die Forderung Teil der Nachlassverbindlichkeiten ist.

    Das ist meine rechtliche Bewertung.

    • Neu
    • Offizieller Beitrag

    Es ist schön, wenn Sie als Admin - Turtle 1972 - den Beitrag von Hexepebbles mit einer positiven Reaktion versehen,

    Es ist nicht schön, so etwas zu unterstellen. Der Beitrag wurde von Lone Ranger, Toetje und Muellerin bewertet und nicht von mir.

    Unterlasse so etwas in Zukunft oder suche dir eine andere Spielwiese.

    Und nein, deine Antwort ist immer noch falsch. Es kommt eben nicht auf die Gegebenheiten zum Zeitpunkt des Entstehens der Forderung an. Das ist gängige höchstrichterliche Rechtsprechung. Seit Jahren, man schaue nur das Urteil vom 22.3.12 zu BK-Guthaben, das im Prinzip den umgekehrten Fall darstellt. Womit die Diskussion hier jetzt bitte beendet ist.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.