Bürgergeld nur wenn Gisbu - Was ist Gisbu ?

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    Ich bin 20 Jahre alt und habe meine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen. Ich habe mich zum 1. Juli 2025 arbeitslos gemeldet. Ich wohne in der alten Wohnung meines Vaters, der jedoch vor einigen Monaten ausgezogen ist. Er wohnt nicht mehr da und hat sich in einem anderen Bundesland angemeldet.

    Mein Vater hat mir einen Untermietvertrag ausgestellt, um das Problem mit seinem Vermieter zu umgehen. Ich bezahle nur einen Anteil, grob 500 Euro warm für 2 Zimmer. Strom u Internet muss ich selbst anmelden und bezahlen. Zusätzlich lebt bei mir noch meine Schwester, die bald 18 wird. Für die zahlt mein Vater.

    Ich habe online den Bürgergeld Antrag abgegeben. Ich bewerbe mich um Stellen, hatte aber noch keinen Erfolg. De facto mache ich alles allein, vom Amt kommt da 0 Hilfe. Nur Steine oder " Angebote ", die nicht für Reno sind.

    Der neuste Stein, ich soll nur Geld bekommen, wenn ich eine "Gisbu" durchlaufe.

    Ich habe mich im Internet schlau gemacht, in *** soll eine Gisbu Vorschrift sein, aber ich bin keine Prostituierte, mein Vater hat mich nicht vergewaltigt und mit dem Gesetz kam ich auch noch nie in Konflikt. Wohnungslos bin ich auch nicht. Mir ist es schleierhaft, was ich mit einer Gisbu soll. ( Quelle siehe gisbu_jahresbericht, S. 45 )

    Hat jemand Erfahrung damit ? Oder irre ich mich nur ? Geld habe ich natürlich auch nicht bekommen, aber das ist kein Problem, da ich Reserven habe.

    Oder ist das so, dass nur Prostituierte oder Straffällige Bürgergeld in *** erhalten ? Ich bin total verwirrt. Ehrlich gesagt, habe ich auch 0 Bock mich zwischen Syrer und Araber zu setzen, das macht mir große Angst. Warum , weil ich weiblich bin.

  • Wenn ich mal alles bei Seite lasse, was ich in Richtung Stammtisch einordnen würde, bleibt die Frage warum Du eine aßnahme durchlaufen sollst. Diese Frage wird Dir nur Dein Arbeitsvermittler/Fallmanager beantworten können. Und warum Du "natürlich" kein Geld bekommen hast, wird Dir hier auch niemand beantworten können. Dies ist Angelegenheit des Sachbearbeiters in der Leistungsabteilung. Vielleicht fehlen noch relevante Unterlagen oder Deine finanziellen Reserven übersteigen den Freibetrag, das kann hier niemand beurteilen. Ich würde also dort nachfragen- Nötigenfalls gibt es einen Vorgesetzten, falls die andere Anfrage nicht zielführend ist..

    Wenn das Leben Dir in den Allerwertesten tritt - nutze den Schwung um Vorwärts zu kommen

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    Der neuste Stein, ich soll nur Geld bekommen, wenn ich eine "Gisbu" durchlaufe.

    Ich habe mich im Internet schlau gemacht, in *** soll eine Gisbu Vorschrift sein, aber ich bin keine Prostituierte, mein Vater hat mich nicht vergewaltigt und mit dem Gesetz kam ich auch noch nie in Konflikt. Wohnungslos bin ich auch nicht. Mir ist es schleierhaft, was ich mit einer Gisbu soll. ( Quelle siehe gisbu_jahresbericht, S. 45 )

    Hat jemand Erfahrung damit ? Oder irre ich mich nur ? Geld habe ich natürlich auch nicht bekommen, aber das ist kein Problem, da ich Reserven habe.

    Oder ist das so, dass nur Prostituierte oder Straffällige Bürgergeld in *** erhalten ? Ich bin total verwirrt. Ehrlich gesagt, habe ich auch 0 Bock mich zwischen Syrer und Araber zu setzen, das macht mir große Angst. Warum , weil ich weiblich bin.


    Du hast ja irgendwie davon erfahren, dass du eine Maßnahme machen sollst. Wie? Telefonisch, im persönlichen Gespräch? Schriftlich? Wäre es nicht angebracht, erstmal die aufgeworfenen Frage, wieso, weshalb, warum, wann, wo etc. da zu klären, wo die Info herkam? Und, wenn es dann noch Fragen und Probleme gibt, das Internet zu bemühen?

    Denn deine Fragen kann doch hier ohne nähere Informationen zur genauen Maßnahme niemand beantworten. Dass du als junger und ungebundener Mensch mit einer fertigen Ausbildung keine Anstellung findest, ist schon eher ungewöhnlich. Ist der Abschluss grottig oder wieso gibt es da Probleme?

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Ich war immer sparsam mit meinem Azubi Gehalt. Während meine Kollegen sich ein Auto gekauft haben, fuhr ich mit dem Bus. Und ich rauche nie.

    Es sind grob 15.000 Euro auf dem Konto übrig geblieben.

    Die Sachbearbeiterin ist bis Ende August in Urlaub, dann warte ich halt.

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    Die Sachbearbeiterin ist bis Ende August in Urlaub, dann warte ich halt.

    Welche? Die von der Leistung oder die von der Vermittlung? Maßnahmen werden doch von der Vermittlung gemacht. Oder handelt es sich um ein kommunales Jobcenter mit ganzheitlicher Sachbearbeitung?

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Die Sachbearbeiterin ist bis Ende August in Urlaub, dann warte ich halt.

    Es gibt immer eine Urlaubsvertretung! Aber du scheinst es ja nicht eilig zu haben, das klingt nicht danach dass du wirklich bedürftig bist. An deiner Stelle würde ich mich sofort darum kümmern.

    Und nur mal so. Im Radius von 100 km um Bremen gibt es 169 Jobangebote für Reno s.

  • Welche? Die von der Leistung oder die von der Vermittlung? Maßnahmen werden doch von der Vermittlung gemacht. Oder handelt es sich um ein kommunales Jobcenter mit ganzheitlicher Sachbearbeitung?

    Keine Ahnung. Das weis ich nicht. Ich kenne den Unterschied " Vermittlung " und " Leistung " nicht.


    ein kommunales Jobcenter mit ganzheitlicher Sachbearbeitung?

    ich weis nicht was das bedeutet. Ich weis nur, ich habe eine Betreuung von der Agentur, und sie hat mir vorgeschlagen, bei einem anderen Team hinzugehen. Weil sie fast nicht erreichbar ist. Das dauerte mehrere Monate bis ich bei ihr einen Termin bekomme. ( Ich bin seit dem 13. Juni arbeitslos, letztes Gehalt war 350 bekommen )


    Zitat

    Die Sachbearbeiterin ist bis Ende August in Urlaub, dann warte ich halt.

    Es gibt immer eine Urlaubsvertretung!

    ? Keine Ahnung - und ? Die hat keine Zeit.

    was soll ich tun, wenn ich komme, steht da eine Sekurity, die werfen mich raus ohne Termin.


    Mal abgesehen davon: In keinem der Beiträge ist angegeben, dass Arbeitslosengeld (1) bezogen wird. Wird es? Wenn nein, warum nicht?

    Alg1 : Theoretisch bekomme ich monatlich ca. 430 Euro. Sie haben mir nur 36 Euro geschickt. Warum weis ich nicht. Einen Termin habe ich Ende August. Damit kann ich 2 Monate keine Miete bezahlen, die nehme ich aus den Reserven.

    Und nur mal so. Im Radius von 100 km um Bremen gibt es 169 Jobangebote für Reno s.

    ok. Ich habe mich erst 3 mal beworben. Und sehe mich weiter um. Frage: wo sind diese 169 Jobs zu finden ? Die Stellenangebote der Arbeitsagentur waren vielleicht 12. Ich habe wahrscheinlich weniger als 100 km angegeben, denn ich habe kein Auto und keinen Führerschein.

  • Nachdem Du frisch aus einer dualen Ausbildung kommst, sollest Du eigentlich gar keine Arbeitsvermittlung in einem Jobcenter haben. Aber evtl- entgeht mir etwas...

    Eigentlich müsstest Du einen Antrag bei der Agentur für Arbeit auf Arbeitslosengeld I gestellt haben. Jobcenterleistungen gäbe es nur aufstockend.

    Bei 15.000 Euro Reserven dürfte es auch keine Eile im Hinblick auf ein paar Wochen mehr oder weniger bei der Antragsbearbeitung gehen.

    Wie bereits gesagt gibt es immer eine Vertretung, was Arbeitsvermittler angeht. Dürfte auch deshalb nicht ganz unwichtig sein, da die Agentur für Arbeit üblicherweise in gewissem Umfang Bewerbungskosten übernimmt, so lange der Antrag vorab (!) gestellt wird.

  • Paulchen Sorry, aber du weißt ja gar nichts.

    Du bekommst ALG (1), weißt aber nicht warum du nur einen Bruchteil bekommen hast. Du musst doch einen Bescheid haben. Da steht zum Beispiel das Beginn Datum drauf, der krumme Betrag ergibt sich evtl. daraus, dass du im ersten Monat keinen Anspruch auf den vollen Monatsbetrag hast.

    Du weißt nicht ob du bei der Arbeitsagentur warst oder beim Jobcenter? Du weißt nicht was Vermittlung und Leistung bedeutet? usw?

    Dann beschäftige dich mal damit und schau dir die Schreiben, Merkblätter etc. die du bekommen hast mal genauer an. Da steht drauf von wem es ist.

    Seit 13. Juni 3 Bewerbungen? Etwas wenig. Du wusstest bestimmt vorher schon dass dein Ausbildungsbetrieb dich nicht übernimmt. Da hättest du frühzeitig mit der Suche beginnen können und müssen. Und ja, ich habe einen größeren Radius gewählt.


    Aber: Es gibt keinen Berufsschutz. Heißt du bist verpflichtet JEDEN zumutbaren Job anzunehmen der deine Bedürftigkeit beendet, auch wenn es nicht dein erlernter Beruf ist

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    Es wird immer verworrener. Zuständig für die Vermittlung und damit auch für Maßnahmen ist die Bundesagentur für Arbeit, da der TE ALG 1 bezieht. Und die bestimmen nur über ihre Leistung. Also ein "Es gibt nur Bürgergeld, wenn...." kann überhaupt nicht von der BA kommen. Und das JC kann ihm keine Maßnahme zuschieben, da eben nicht dafür zuständig.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.