• Hallo

    Wenn man regelmäßig online Medikamente bestelle bekommt man einen Rezept Bonus.

    Würde das aufs Bürgergeld in irgendeiner Form angerechnet wenn man sich das jetzt ausbezahlen lassen würde?

    Vielleicht hat damit ja schon einer Erfahrung gemacht.


    Danke

    Mfg

  • Zum Sofortbonus beim Stromanbieterwechsel hatte das Bundessozialgericht entschieden:

    Ein zugeflossener "Sofortbonus" im Rahmen eines Stromanbieterwechsels ist als Einkommen gemäß § 11 Abs 1 S 1 SGB 2 zu berücksichtigen. (Rn.12)
    (BSG, Urteil vom 14. Oktober 2020 – B 4 AS 14/20 R –, juris)

    Das SG hat rechtsfehlerfrei die Zahlung wegen des Wechsels des Stromversorgers als zu berücksichtigendes, einmaliges Einkommen angesehen. Diese Zahlung ist, auch wenn sie als "Sofortbonus" für einen Stromanbieterwechsel erbracht wird, eine Geldeinnahme iS des § 11 Abs 1 Satz 1 SGB II (so auch BSG vom 23.8.2011 - B 14 AS 185/10 R - SozR 4-4200 § 11 Nr 42 RdNr 13, zur Rückerstattung von Vorauszahlungen). Der Bonus ist dem Kläger durch die Überweisung auf das Konto seiner Ehefrau einige Wochen nach Abschluss des neuen Vertrages zugeflossen. Es handelte sich auch um bereites Einkommen, denn in der Verwendung des Geldes war der Kläger nicht gebunden oder beschränkt, sodass es seine Hilfebedürftigkeit vermindern konnte. Die Berücksichtigung dieses Einkommens ist auch nicht nach § 11a SGB II ausgeschlossen, denn der Bonus unterfällt keinem der dort geregelten Tatbestände.
    (BSG, Urteil vom 14. Oktober 2020 – B 4 AS 14/20 R –, Rn. 12, juris)


    Ich würde das für den Rezeptbonus ähnlich sehen, dass es als Einkommen anzusehen ist, wenn es denn ausbezahlt wird. Wird es ausbezahlt oder von der Rechnung abgezogen?

  • Hallo

    Danke für die Antwort

    In dem Fall Will die Apotheke ausbezahlen an sonsten wohl beides möglich .

    Wenn ich daß als Einkommen sehe hätte man doch auch einen Freibetrag oder wie würde sowas angerechnet?


    MFG

  • Ich denke so 120 Euro

    Man kann doch auch dazu verdienen ohne das Etwas angerechnet wird. " 100 Euro Oder so" Kann man man das nicht so sehen?

    Also wenn die das überweisen ist das quasi wahrscheinlich alles weg? Wäre ja Super ärgerlich.

    Mfg

  • Wieso genau ist das ärgerlich? Jedwede Selbsthilfe geht der durch die Allgemeinheit durch Steuermittel finanzierten SGB II Leistungen vor. Du sollst und musst Dir selbst helfen und das kannst Du durch dein zufließendes Geld. Weg ist nichts. Du hast das Geld dann doch zum Leben, oder?

    Die Welt ist nicht, wie sie ist. Sie ist, wie DU sie siehst und gestaltest.

  • Weil man es normal verrechnet für notwendige nicht rezeptpflichtig Medikament und so Extra aufwenden muß.

    War nur ne Frage ich werde mir selbst weiter helfen

    Danke

    Schönes Wochenende

  • Du bekommst hier nun mal keine Anleitung zum Sozialhilfebetrug. Das wurde auch anderen Foristen schon mitgeteilt. Du hast ein müheloses Einkommen aus welchen Quellen auch immer und das wird angerechnet.

    Wenn das Leben Dir in den Allerwertesten tritt - nutze den Schwung um Vorwärts zu kommen