Grundsicherung wg. Erwerbsminderung verheiratet Ehevertrag Erbschaft?

  • Hallo,

    habe mal eine Frage in die Runde.

    Wie sollte man sich bei folgender Situation verhalten und auf was muss man achten:

    Erwerbsminderungsrente und Grundsicherung im Alter
    verheiratet
    Ehevertrag mit Gütertrennung
    Ehepartner (Bürgergeld) tritt Erbe an

    Dass das Bürgergeld des Ehepartners entfällt ist klar.

    Aber in wie weit wird das Erbe des Ehepartners auf die Grundsicherung angerechnet oder fällt eine Anrechnung aufgrund des Ehevertrages weg?

    Wie schaut es dann mit den Krankenversicherungs- Rentenversicherungsbeiträgen und Sozialabgaben aus?

    Würde mich sehr über Tipps oder eine kurze Aufklärung freuen.

    Einmal editiert, zuletzt von lonestar (16. August 2025 um 07:38)

  • Grundsätzlich ist Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehegatten, das den eigenen Bedarf überschreitet, auch bei der Grundsicherung im Alter zu berücksichtigen (§ 43 Abs. 1 S. 2 SGB XII). Daran ändert der Ehevertrag mit Gütertrennung nichts.

    Insofern ist der Sachverhalt auch dem Sozialamt mitzuteilen. Inwieweit die Leistungen ebenfalls eingestellt werden, hängt wohl vom Erbe ab.

    Hinsichtlich Krankenversicherungsbeiträgen etc. sind diese bei Einstellung der Leistungen, wie auch der sonstige Lebensunterhalt, durch eigene Mittel zu decken.

    • Offizieller Beitrag

    KV sollte es dann doch über die Familienversicherung geben. RV Beiträge zahlt auch das Jobcenter nicht, also gibt es die bereits jetzt schon nicht. Und welche Sozialabgaben sind gemeint?

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.