Fragen zur Bewerbungspflicht

  • Hallo liebe Forenmitglieder,

    Ich hätte eine Frage zur Bewerbungspflicht und hoffe, dass sich hier jemand rechtlich etwas auskennt.

    Aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen bin zur Zeit nicht in der Lage mehr als drei Stunden täglich zu arbeiten. Meiner Beraterin hat mir u.a. dennoch Stellenangebote mit einer wöchentlichen Arbeitszeit im Umfang von 29 Stunden zugesandt. Bisher habe ich, auch um Konflikte zu vermeiden, Bewerbungen an entsprechende Firmen gesandt und darauf verwiesen, dass ich nur für drei Stunden pro Tag einsetzbar bin.

    Nun habe ich "aus Spaß" mal eine KI zu diesem Thema befragt, welche behauptet hat, dass schon das Schreiben von Bewerbungen auf solche Stellen nicht verpflichtend sei (bzw eine rein freiwillige Mitwirkung sei), da die Stellen - so wie sie ausgeschrieben sind - nicht der Zumuzbarkeit entsprechen. Da ich immer skeptisch bin was eine KI sagt, habe ich argumentiert, dass das Jobcenter ja sagen könnte "Bewerben Sie sich trotzdem - vielleicht werden Sie ja auch für drei Stunden beschäftigt". Dennoch rückte die KI nicht von ihrer "Meinung" ab.

    Hat jemand Ahnung, ob das was mir erzählt wurde völlig aus der Luft gegriffen ist oder den Tatsachen entspricht?

    Liebe Grüße

  • Moin,

    mal KI hin oder her....... Wer hat festgelegt dass deine Erwerbsfähigkeit unter 3 Stunden täglich ist und für wie lange? Ein "Amtsarzt" oder gar die Deutsche Rentenversicherung oder du selbst?

    Wenn du für länger als 6 Monate "offiziell" festgestellt unter 3 Stunden täglich bist, dann gehörst du nicht mehr ins SGB II sondern ins SGB XII.

    Und wenn es "offiziell" festgestellt wurde, dann gibt es auch keine "Bewerbungspflicht", denn diese gibt es nur wenn man Erwerbsfähig ist.