Fragen zur Bewerbungspflicht

  • Hallo liebe Forenmitglieder,

    Ich hätte eine Frage zur Bewerbungspflicht und hoffe, dass sich hier jemand rechtlich etwas auskennt.

    Aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen bin zur Zeit nicht in der Lage mehr als drei Stunden täglich zu arbeiten. Meiner Beraterin hat mir u.a. dennoch Stellenangebote mit einer wöchentlichen Arbeitszeit im Umfang von 29 Stunden zugesandt. Bisher habe ich, auch um Konflikte zu vermeiden, Bewerbungen an entsprechende Firmen gesandt und darauf verwiesen, dass ich nur für drei Stunden pro Tag einsetzbar bin.

    Nun habe ich "aus Spaß" mal eine KI zu diesem Thema befragt, welche behauptet hat, dass schon das Schreiben von Bewerbungen auf solche Stellen nicht verpflichtend sei (bzw eine rein freiwillige Mitwirkung sei), da die Stellen - so wie sie ausgeschrieben sind - nicht der Zumuzbarkeit entsprechen. Da ich immer skeptisch bin was eine KI sagt, habe ich argumentiert, dass das Jobcenter ja sagen könnte "Bewerben Sie sich trotzdem - vielleicht werden Sie ja auch für drei Stunden beschäftigt". Dennoch rückte die KI nicht von ihrer "Meinung" ab.

    Hat jemand Ahnung, ob das was mir erzählt wurde völlig aus der Luft gegriffen ist oder den Tatsachen entspricht?

    Liebe Grüße

  • Moin,

    mal KI hin oder her....... Wer hat festgelegt dass deine Erwerbsfähigkeit unter 3 Stunden täglich ist und für wie lange? Ein "Amtsarzt" oder gar die Deutsche Rentenversicherung oder du selbst?

    Wenn du für länger als 6 Monate "offiziell" festgestellt unter 3 Stunden täglich bist, dann gehörst du nicht mehr ins SGB II sondern ins SGB XII.

    Und wenn es "offiziell" festgestellt wurde, dann gibt es auch keine "Bewerbungspflicht", denn diese gibt es nur wenn man Erwerbsfähig ist.

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    Aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen bin zur Zeit nicht in der Lage mehr als drei Stunden täglich zu arbeiten.

    Wer sagt das denn? Die Rentenversicherung doch wahrscheinlich nicht, sonst würdest du kein Bürgergeld bekommen...

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Moin,

    mal KI hin oder her....... Wer hat festgelegt dass deine Erwerbsfähigkeit unter 3 Stunden täglich ist und für wie lange? Ein "Amtsarzt" oder gar die Deutsche Rentenversicherung oder du selbst?

    Wenn du für länger als 6 Monate "offiziell" festgestellt unter 3 Stunden täglich bist, dann gehörst du nicht mehr ins SGB II sondern ins SGB XII.

    Und wenn es "offiziell" festgestellt wurde, dann gibt es auch keine "Bewerbungspflicht", denn diese gibt es nur wenn man Erwerbsfähig ist.

    Wer sagt das denn? Die Rentenversicherung doch wahrscheinlich nicht, sonst würdest du kein Bürgergeld bekommen...

    Nicht mehr als 3 Stunden - also ich bin für exakt 3 Stunden je Tag arbeitsfähig. Festgestellt hat das ein Facharzt dessen Attest dem Jobcenter vorliegt und das durch Amtsärzte bestätigt wurde. Ich erfülle also offiziell das Mindestmaß, das an die Erwerbsfähigkeit im Rahmen des Bürgergeldbezugs gestellt wird.

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    • Offizieller Beitrag

    Ich erfülle also offiziell das Mindestmaß, das an die Erwerbsfähigkeit im Rahmen des Bürgergeldbezugs gestellt wird.

    Nö. Die Behörden sind nur an die Feststellung der Deutschen Rentenversicherung gebunden.

    Und was sind "Amtsärzte"?!

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Ich könnte mir vorstellen, dass der Forist eventuell den ärztlichen Dienst meint, das sind ja in der Regel die zuständigen Amtsärzte im Gesundheitsamt. die Einschätzung des Amtsarztes holt MuI auch ein, wenn die DRV nicht im Rennen ist.

    Wenn das Leben Dir in den Allerwertesten tritt - nutze den Schwung um Vorwärts zu kommen

  • Nö. Die Behörden sind nur an die Feststellung der Deutschen Rentenversicherung gebunden.

    Und was sind "Amtsärzte"?!

    Das Attest wurde im Auftrag meiner Beraterin/Sachbearbeiterin an Ärzte weitergegeben, die im Auftrag des Jobcenters tätig sind. Möglicherweise ist der von Toetje gewählte Begriff des ärztlichen Dienstes treffender.

    Ergänzend möchte ich erwähnen, dass das Attest des Facharztes sogar die Idee meiner vorherigen Beraterin/Sachbearbeitein war - als ich gerade erst ins Bürgergeld hineinfiel und temporär gar nicht in der Lage war zu arbeiten. Sie sagte, dass ich mir das bescheinigen lassen solle und für einen begrenzten Zeitraum auch Bürgergeld beziehen dürfe, wenn ich nur vorübergehend dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe. Im Anschluss daran legte ich das hier erwähnten Attest vor, das mir eine Arbeitsfähigkeit im Umfang von drei Stunden bescheinigt.

  • Deine Beraterin rät dir zu diesem Weg, es war ihre Idee und schickt dir dann Stellenangebote mit 29 Stunden die Woche?

    Macht für mich irgendwie keinen Sinn und deine Beraterin widerspricht sich selbst. Spreche sie mal drauf an.

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    • Offizieller Beitrag

    die Einschätzung des Amtsarztes holt MuI auch ein, wenn die DRV nicht im Rennen ist

    Dann weiß die Vermittlungsfachkraft das aber auch, denn sie hat es veranlasst und dann macht "ich bekomme VVs von ihr" keinen Sinn. Vielleicht ist aber auch der "begrenzte Zeitraum" bereits abgelaufen.

    Rätsel über Rätsel.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Deine Beraterin rät dir zu diesem Weg, es war ihre Idee und schickt dir dann Stellenangebote mit 29 Stunden die Woche?

    Macht für mich irgendwie keinen Sinn und deine Beraterin widerspricht sich selbst. Spreche sie mal drauf an.

    Dann weiß die Vermittlungsfachkraft das aber auch, denn sie hat es veranlasst und dann macht "ich bekomme VVs von ihr" keinen Sinn. Vielleicht ist aber auch der "begrenzte Zeitraum" bereits abgelaufen.

    Rätsel über Rätsel.

    Die erste Beraterin hat mir dazu geraten. Mittlerweile habe ich die Zweite. Diese akzeptiert zwar "irgendwie" das Attest, nimmt es dann aber auch nicht so ernst (Aussage in einem Gespräch: Wer 3 Stunden arbeiten kann, kann auch 4 Stunden arbeiten).

    Meine Ursprungsfrage bezog sich auch weniger darauf, ob das Attest gültig ist (dass es gültig ist, habe ich im Rahmen der Frage vorausgesetzt), sondern darauf, ob es eine Bewerbungspflicht auf Stellen mit höherem Stundenumfang gibt bei denen man dann anmerkt "ich kann aus gesundheitlichen Gründen aber nicht die ausgeschriebene Stundenzahl erfüllen". So habe ich es bislang gemacht - einfach zu jedem Vermittlungsvorschlag eine Bewerbung geschrieben und darauf hingewiesen, dass ich nur drei Stunden pro Tag arbeiten kann.

  • Dass die Beraterin gewechselt hat ist schon eine Information die man von Anfang an gebraucht hätte.

    Damit ist dann wohl eines der Rätsel gelöst.

    Nur spielte der Beraterinnenwechsel in der Ursprungsfrage ja keine Rolle.

    Im Grunde ging es mir in der Ursprungsfrage (bevor zur Debatte gestellt wurde, ob die Arbeitsfähigkeit im Unfang von drei Stunden offiziell ist) nur um Folgendes - ich drücke es mal einfacher aus:

    Wenn das Jobcenter zumindest toleriert dass ich nur drei Stunden arbeitsfähig bin (bisher sagte dort niemand, dass ich in ihrer Sicht als voll erwerbsfähig/arbeitsfähig sei - vielmehr wurde mir signalisiert, dass mein Attest nach weiterer Prüfung anerkannt ist; ungeachtet der persönlichen Meinung der aktuellen Beraterin für die drei oder vier Stunden keinen Unterschied macht):

    Bin ich dann verpflichtet mich auf jegliche Stellen (ungeachtet des ausgeschriebenen Stundenumfangs) zu bewerben und in der Bewerbung zu klären, dass ich aber nur drei Stunden pro Tag arbeiten kann? (So habe ich es bisher gehalten)

    Oder: Muss ich mich nur auf solche Stellenangebote bewerben, die von vorne herein nur für drei Stunden pro Tag jemandem suchen?