Vermögensauskunft: Wo Leihe eintragen?

  • Hallo Forum,

    ich soll die Anlage VM ausfüllen. Ich habe meiner Lebenspartnerin, mit der ich *nicht* in einer Bedarfsgemeinschaft lebe, 10000 Eur zinslos geliehen. Die Lebenspartnerin ist angestellt und hat nichts mit dem Jobcenter zu tun. Sie zahlt die Leihe ab und zu per Giro Überweisung zurück, manchmal leiht sie sich aber extra Geld und ich überweise einen Teil zurück. Es gibt keinen Vertrag, die Verrechnung findet über Whatsapp statt.

    Wo trage ich das ein? Sonstiges Vermögen? Muss ich es eintragen?


    Mit freundlichen Grüßen


    Malte

  • Natürlich musst du das eintragen. Und wenn du mit den 10.000 Euro, die du "deiner Freundin" geliehen hast, über die Vermögensgrenze kommst, musst du das Geld zurückverlangen. Es kann nicht sein, dass du Geld verleihst und Vater Staat kommt für dich auf. Es wäre für dich auch besser, wenn ihr einen Darlehensvertrag hättet, damit die Zahlungen, die die Freundin auf dein Girokonto tätigt, als Darlehen deklariert werden können, sonst ist es Einkommen und wird angerechnet. Finde es schon echt traurig, dass deine Freundin, die in Lohn und Arbeit steht, sich Geld von einem arbeitslosen Freund leiht. Im Übrigen bedeutet für mich das Wort "Lebenspartnerin" fast das gleiche wie "Ehefrau". Das JC wird das auch so sehen. Ob ihr meint, in einer Einstehgemeinschaft zu leben, ist eure Sache. Ich gehe mal davon aus, dass du bislang auch nicht vom JC gelebt hast. Stell dir das mal nicht so einfach vor.

  • Sie ist meine jetzige feste Freundin mit einer eigenen Wohnung und Haushalt. Sie brauchte das Geld um ein Grundstück zu kaufen, sie zahlt jeden Monat 1000 Eur zurück. Wenn mir irgendeine Privatperson Geld auf Konto überweist, kann das doch nicht als Einkommen gewertet werden!


    Aber die Hauptfrage ist, wo deklariere ich das in der Anlage VM?

  • Natürlich ist das erstmal Einkommen, was denn sonst? Wenn es kein Einkommen sein soll, muss das Gegenteil bewiesen werden, durch eine entsprechende Dokumentation.

    Du deklarierst es auch als Einkommen - oder weist durch einen sachgerechten und formal richtigen Darlehensvertrag nach, dass es kein Einkommen ist. Dann müsstest Du aber auch nachweisen können, wann und wie Du die Summe verliehen hast. So wie Du es erklärst (überweist ab und zu.... / manchmal überweise ich Geld zurück) wird man Dir die Darlehenserklärung aber nicht einfach so glauben. Es stellt sich auch die Frage, wie Du dir diese Verhaltensweise erlauben kannst, wenn Du doch nun Bürgergeld beanspruchst....

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