Darf das Jobcenter verlangen, dass der Mietvertrag auf mich überschrieben werden muss, wenn meine Eltern nicht mehr in der Wohnung leben?

  • Hallo,

    ich habe ein relativ komplizierten Fall und bräuchte etwas Rat.


    Ich bin Ü25 und war vor ca. 1 Jahr in die Wohnung meiner Eltern (Mietwohnung) umgezogen, weil sie diese aufgeben und auflösen wollten. Beide Elternteile sind im Mietvertrag. Ich stehe nicht im Mietvertrag, habe aber eine Wohnungsgeberbescheinigung vom Vermieter. Sprich, der Vermieter weiß offiziell bescheid, dass ich in der Wohnung lebe.


    Mein Vater meldete sich im laufe des Jahres von dieser Wohnung ab, und das Jobcenter berücksichtigte dies und passte entsprechend die KdU zu meinen Gunsten an.

    Meine Mutter lebte zu diesem Zeitpunkt auch gar nicht mehr in der Wohnung, war dort aber immer noch angemeldet. Deshalb verweigerte das Jobcenter die Übernahme der gesamten KdU und wies mich daraufhin, dass entweder meine Mutter sich ebenfalls von dieser Unterkunft abmelden solle, oder dass ich den Mietvertrag meiner Eltern übernehmen solle.


    Vor einigen Tagen meldete sich nun auch meine Mutter um. Daraufhin passte das Jobcenter die KdU erneut zu meinen Gunsten an.

    Im selben Schreiben schickte das Jobcenter allerdings auch ein Mitwirkungsschreiben, in dem sie nun die Übernahme des Mietvertrags meinerseits sehen möchte.


    Ich möchte den Mietvertrag aber nicht übernehmen. Meine Eltern sind trotz ihrer Ummeldung immer noch die Mieter. Und das soll auch so bleiben.


    Nun meine Frage:

    - Kann das Jobcenter nun die Übernahme der KdU verweigern?

    - Wenn ja, was kann ich tun?

    - Wenn nein, wie kann ich auf das Mitwirkungsschreiben reagieren?


    Danke!

  • Schreib dem Jobcenter schlicht die Wahrheit so wie hier geschildert. Hol Dir am besten von Deinen Eltern jeweils unterschriebene Bestätigungen für die Schilderungen. Schnellstmöglich einreichen und abwarten. Das Ganze sollte aber auch klare Erläuterungen dazu enthalten, warum und auf welcher Grundlage nun Deine Eltern von Dir erwarten, dass Du die Miete zahlst, die nun mal mietvertraglich Deine Eltern dem Vermieter schulden.

    Ein Umschreiben des Mietvertrags auf Dich kann das Jobcenter nicht verlangen.

    Sie können aber aufgrund fehlender Mitwirkung oder nicht nachgewiesener Hilfebedürftigkeit die Leistungen für die Kosten der Unterkunft entziehen, versagen oder ablehnen (je nachdem).