Hallo,
also als erstes stellst du keinen Bürgergeldantrag für dich alleine. Ihr seid verheiratet, dann seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft und stellt den Antrag gemeinsam.
Regelbedarf für euch beide: 2 mal 506,00 € = 1.012 €
im Vergleich zur Rente habt ihr dann ca. 500,00 € "zuviel"
Es kommt darauf an, was bzw wieviel ihr für das Haus zahlen müsst. Du musst addieren:
Zinsbelastung (keine Tilgung) Wasser/Abwasser, Müllabfuhr, Grundsteuer, Schornsteinfeger und evtl. Versicherungen.
Wenn das alles weniger sein sollte als die Differenz zwischen Rente und Regelbedarfen, dann habt ihr keinen Anspruch.
Vllt kommt für euch das Wohngeld für Eigentümer, genannt Lastenzuschuss in Frage. Erkundige dich mal bei der Wohngeldbehörde vor Ort.