• Hallo, liebes Forum,

    ich habe mich aus einem ganz bestimmten Grund hier angemeldet. Ich hoffe, dass mir hier vielleicht jemand weiterhelfen kann oder ähnliche Erfahrungen gemacht hat.

    Um es kurz zu fassen:

    Vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 stand ich mit meiner Bedarfsgemeinschaft im Bezug von Bürgergeld. Jetzt, am 16.06.2025, musste ich einen neuen Bürgergeldantrag stellen. Da unsere aktuelle Miete definitiv außerhalb der angemessenen Kostengrenze für Unterkunft liegt, hatte ich zunächst die Hoffnung auf eine Karenzzeit. Diese wurde mir heute jedoch von meiner Sachbearbeiterin beim persönlichen Vorsprechen verweigert. Die Begründung war, dass die Karenzzeit bereits ausgeschöpft sei, da ich zuletzt im Jahr 2023 volle zwölf Monate Leistungen nach SGB II bezogen habe.

    Nun zu meiner eigentlichen Frage:

    Wird die Karenzzeit pauschal ausgeschöpft, nur weil man Leistungen nach SGB II bezogen hat, oder nur dann, wenn z. B. die Kosten der Unterkunft als unangemessen betrachtet wurden?

    2023 lagen meine Kosten für Unterkunft genau im Rahmen und galten als angemessen.

    Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen, da ich aktuell nicht genau weiß, wie ich am 01.07. weiter verfahren soll.

    Liebe Grüße,
    Carlo

  • Eine neue Karenzzeit beginnt, wenn zuvor mindestens drei Jahre keine Leistungen nach diesem oder dem Zwölften Buch bezogen worden sind (§ 22 Abs. 1 Satz5 SGB II).

  • Also weil ich in den letzten 36 Monaten schon einmal Leistungen bezogen habe, gilt jetzt einfach für mich "Pech gehabt" und ich bekomme nur die angemessenen Kosten gezahlt und kann schauen wie ich die Miete zahlen kann?

  • Also weil ich in den letzten 36 Monaten schon einmal Leistungen bezogen habe, gilt jetzt einfach für mich "Pech gehabt" und ich bekomme nur die angemessenen Kosten gezahlt und kann schauen wie ich die Miete zahlen kann?

    Ja.

    Du wusstest ja bereits während des ersten Leistungsbezuges, dass die Wohnung nicht angemessen ist.

    Es wäre zumutbar gewesen, sich zwischenzeitlich um einen kostengünstigeren Wohnraum zu bemühen.

    "Ich hab' hier bloß ein Amt und keine Meinung." (Friedrich Schiller)

  • Also weil ich in den letzten 36 Monaten schon einmal Leistungen bezogen habe, gilt jetzt einfach für mich "Pech gehabt" und ich bekomme nur die angemessenen Kosten gezahlt und kann schauen wie ich die Miete zahlen kann?

    So hat es der Gesetzgeber geregelt. Ja.

    Wenn das Leben Dir in den Allerwertesten tritt - nutze den Schwung um Vorwärts zu kommen