Entgelt aus Verhinderungspflege Einkommen?

  • Hallo,


    eine Freundin hat mich gefragt, ob ich ihre Mutter in den Pfingsferien für drei Wochen betreuen bzw viel mehr nach ihr sehen könnte, da sie gleich ums Eck wohnt. Bekäme dafür Verhinderungspflege.

    Darf ich das?
    Ist es ein anrechenbares Einkommen? Wie viel darf man da in diesen 3 Wochen verdienen ohne das es Terz mit dem Jobcenter gibt? Wie erfährt das Jobcenter überhaupt davon?
    Danke

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    • Offizieller Beitrag

    Darf ich das?

    Natürlich. Arbeit ist immer erlaubt.


    Ist es ein anrechenbares Einkommen?

    Ja.


    Wie viel darf man da in diesen 3 Wochen verdienen ohne das es Terz mit dem Jobcenter gibt? Wie erfährt das Jobcenter überhaupt davon?

    Soviel wie möglich. Welchen "Terz" hast du dir vorgestellt? Das JC erfährt von dem Job, indem du es dem JC aufgrund deiner Mitwirkungspflichten unverzüglich mitteilst, oder etwa nicht?

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Wenn es ein regulärer sozialversicherungspflichtiger Job wäre mit allem Pipapo, Vertrag, Arbeitszeiten, etc wäre, dann informiere ich das Jobcenter.

    Aber doch nicht, wenn ich mal für 3 Wochen im Jahr mal für zwei oder drei Stunden nach der Mutter einer Freundin sehe und dafür Geld bekomme. Das ist kein Job im Sinne von Arbeit und fester Lohn.
    Es ist ja nicht mal ein Nebenjob.

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    • Offizieller Beitrag

    Aber doch nicht, wenn ich mal für 3 Wochen im Jahr mal für zwei oder drei Stunden nach der Mutter einer Freundin sehe und dafür Geld bekomme.


    Dann mach es halt nicht. Viel Spaß mit der Betrugsanzeige, wenn das wegen Datenabgleich aufliegt.


    Als würden die Mitwirkungspflichten nur die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Tätigkeit betreffen und nicht jegliche Änderung im Einkommen.


    Was fragst du eigentlich hier, wenn das so sonnenklar ist? Weil du weißt, dass es falsch ist und einen Tipp zum Betrügen gesucht hast? Falsches Forum!

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Was fragst du eigentlich hier, wenn das so sonnenklar ist? Weil du weißt, dass es falsch ist und einen Tipp zum Betrügen gesucht hast? Falsches Forum!

    Ich finde diese Unterstellung eine Frechheit. Nichts ist daran Sonnenklar.
    Pflege und vers.pfl. Job sind zwei Paar Stiefel.
    Soweit ich informiert bin, ist Pflegegeld nicht anrechenbares Einkommen. Das hätte mit Verhinderungspflege auch so sein können. Diesbezüglich habe ich keine Infos gefunden. Daher auch die Frage im Forum.


    Wenn ich betrügen will, tu ich das einfach. Da frage ich nicht nach Tipps.

  • Pflegegeld ist kein Einkommen, das nach dem SGB II angerechnet werden kann, weil es anderen Zwecken als der Sicherung des Lebensunterhalts dient. So weit, so richtig.

    Das gilt aber nur für den Pflegebedürftigen, der auf SGB II-Leistungen angewiesen ist - nicht auf die pflegende Person (wie z.B. du).

    Schöne Grüße
    ubu

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    • Offizieller Beitrag

    Doch, das gilt auch für die pflegende Person. Aber nur dann, wenn das Einkommen aus Pflege steuerbefreit ist, § 1 Absatz 1 Nr. 4 Bürgergeld-VO.

    Das ist bei Familienangehörigen oder wenn eine enge Bindung zum Pflegenden besteht, vorliegt.

    Das ist hier nicht der Fall.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Ich finde diese Unterstellung eine Frechheit. Nichts ist daran Sonnenklar.
    Pflege und vers.pfl. Job sind zwei Paar Stiefel.
    Soweit ich informiert bin, ist Pflegegeld nicht anrechenbares Einkommen. Das hätte mit Verhinderungspflege auch so sein können. Diesbezüglich habe ich keine Infos gefunden. Daher auch die Frage im Forum.


    Wenn ich betrügen will, tu ich das einfach. Da frage ich nicht nach Tipps.

    Du musst alles dafür tun um nicht von steuermittelfinanzierten Sozialleistungen zu leben. Das schaffst Du doch mit der Pflege. Warum sollte es nicht angerechnet werden? Du hast echt Vorstellungen....

    Die Welt ist nicht, wie sie ist. Sie ist, wie DU sie siehst und gestaltest.