Mal abgesehen davon: In keinem der Beiträge ist angegeben, dass Arbeitslosengeld (1) bezogen wird. Wird es? Wenn nein, warum nicht?
Beiträge von LoneRanger
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Die Sachbearbeiterin ist bis Ende August in Urlaub, dann warte ich halt.
Es gibt immer eine Urlaubsvertretung! Aber du scheinst es ja nicht eilig zu haben, das klingt nicht danach dass du wirklich bedürftig bist. An deiner Stelle würde ich mich sofort darum kümmern.
Und nur mal so. Im Radius von 100 km um Bremen gibt es 169 Jobangebote für Reno s.
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Ein nach dem SGB 2 Leistungsberechtigter ist nicht befugt durch Antragsrücknahme oder Beschränkung des Antrags einseitig in die materiell-rechtliche Rechtslage einzugreifen, um nach der Antragstellung zugeflossenes Einkommen in Vermögen zu wandeln.
(BSG, Urteil vom 24. April 2015 – B 4 AS 22/14 R –, SozR 4-4200 § 11 Nr 71) -
Oder ist es so, dass in die vorläufige Leistungsberechnung nur die geschätzten Einnahmen einfließen und die geschätzten Betriebsausgaben erst nach Abgabe der abschließenden Anlage EKS verrechnet werden ???
Für die vorläufige Gewährung sollst du deine geschätzten Einnahmen UND deine geschätzten Ausgaben angeben. Und für die endgültige Festsetzung gibst du deine tatsächlichen Einnahmen UND Ausgaben an.
Und wenn deine Einnahmen nicht ausreichen um die Ausgaben zu decken.....tja.....dann ist das so, aber die anteilige Miete für dein Arbeitszimmer wird dir nicht gesondert übernommen.
Heißt damit natürlich auch, dass dir das JC dafür keine (anteilige) Miete zahlt. Warum sollte es auch? siehe oben: keine Wohnzwecke
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Ein guter Einstieg beim neuen Arbeitgeber mit ner Klage um die Ecke zu kommen. Mit welchem Leiter hast du gesprochen? Der Leiter des Jobcenters? Sprich mit deinem Personalsachbearbeiter, so als Idee.
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Mit roter Laufmappe "Von Hand zu Hand" Hexepebbles
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Weißt du ob eine Papierakte oder eine elektronische Akte geführt wird?
Eine Papierakte kann man ganz locker, mindestens beim letzten Teamleiter (oder höher) aufbewahren, wenn es elektronisch ist kann es anders aussehen. Da hängt es davon ab, welche Fachanwendungen benutzt werden.
Bei uns ist es CompAss von ProSozial als Fachanwendung und Enaio für die Akten. Bei beiden können diese im Zugriff gesperrt werden, so dass nur bestimmte Personen die Akte einsehen können. Bei anderen Fachanwendung -----> keine Ahnung, denke aber dass es geht.
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Das müsste im JC quasi "Automatisch" passieren, dass nicht mehr alle Personen Zugriff darauf haben.
Du solltest dem entsprechend nachgehen!!
Aber, machen wir uns nichts vor, bekannt ist es eh schon. Der "Flurfunk" über den Neuen wird auch wieder verstimmen, wenn was spannenderes passiert.
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Das die Wohnung bereits länger außerhalb der Familie vermietet wurde und es sich gerade nicht um eine "extra geschaffene Lösung" handelt, dürfte doch nachzuweisen sein. Wenn das so ist, würde ich hier kein Problem sehen.
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Da laut Angaben die Miete in 2023 angemessen war und jetzt nicht mehr ist, würde ich einen zwischenzeitlichen Umzug vermuten.
Das ändert aber nichts am Ergebnis.
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Für die Grundsicherung musst du UNTER 3 Stunden täglich sein.
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Das Einkommen daraus wurde geschätzt. Die Grundlage für die Schätzung müsstest du kennen. Aber: Nach Ablauf des vorläufigen Zeitraumes muss eine endgültige Festsetzung mit dem tatsächlichen Einkommen erfolgen.
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Es ist eine Tätigkeit gegen Geld, und damit musst du es melden.
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Du merkst schon dass bei deiner Schilderung was nicht stimmt?
Ihr wollt nach Deutschland ziehen, aber tatsächlich scheint ihr alle schon hier zu sein.
Mir fallen spontan mehrere Fragen ein:
Wo und wovon lebt ihr tatsächlich?
Wie habt ihr in Österreich euren Lebensunterhalt bestritten?
Warum habt ihr keine Sozialleistungen in Österreich in Anspruch genommen? Die gibt es dort auch.
Wie alt ist das Kind? Usw
Und hör doch mal auf mit dem " sie offiziell in Österreich leben würde" und ähnliches. Entweder lebt ihr hier oder da. Mal unabhängig davon wie ihr es bei den Behörden meldet.
Was du willst ist Hilfe dabei den Staat zu besch..... die wirst du hier nicht bekommen.
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Raven Ich glaub dir geht es zu gut. Du blähst hier den Post auf obwohl du bereits umgehend eine Antwort wegen der gemeinsamen Berechnung bekommen hast und versuchst dann mir ans Bein zu treten?
Deine letzte Frage an Turtle zeigt deutlich dass du es nicht verstehst.
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Du verstehst es nicht. Es gibt einen Paragraph der besagt dass die Pflegeperson nicht mit angerechnet wird weil sie die Pflegeperson ist auch wenn sie natürlich im selben Haushalt lebt. Dachte das sei allgemein verständlich. Denn wieso sollte das Einkommen angerechnet werden nur weil sie mich pflegt. Und darauf stellte ich die Frage ob das auch dann gilt wenn diese Person mein Partner ist. Oder ob halt Partner immer höhergestellt ist auch wenn es die offizielle Pflegeperson ist.
Dann nenne diesen Paragraphen bevor du mir unterstellst ich würde nicht verstehen.
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