Hallo, liebes Forum,
ich habe mich aus einem ganz bestimmten Grund hier angemeldet. Ich hoffe, dass mir hier vielleicht jemand weiterhelfen kann oder ähnliche Erfahrungen gemacht hat.
Um es kurz zu fassen:
Vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 stand ich mit meiner Bedarfsgemeinschaft im Bezug von Bürgergeld. Jetzt, am 16.06.2025, musste ich einen neuen Bürgergeldantrag stellen. Da unsere aktuelle Miete definitiv außerhalb der angemessenen Kostengrenze für Unterkunft liegt, hatte ich zunächst die Hoffnung auf eine Karenzzeit. Diese wurde mir heute jedoch von meiner Sachbearbeiterin beim persönlichen Vorsprechen verweigert. Die Begründung war, dass die Karenzzeit bereits ausgeschöpft sei, da ich zuletzt im Jahr 2023 volle zwölf Monate Leistungen nach SGB II bezogen habe.
Nun zu meiner eigentlichen Frage:
Wird die Karenzzeit pauschal ausgeschöpft, nur weil man Leistungen nach SGB II bezogen hat, oder nur dann, wenn z. B. die Kosten der Unterkunft als unangemessen betrachtet wurden?
2023 lagen meine Kosten für Unterkunft genau im Rahmen und galten als angemessen.
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen, da ich aktuell nicht genau weiß, wie ich am 01.07. weiter verfahren soll.
Liebe Grüße,
Carlo