Nach Trennung angst um Wohnung

  • Hallo


    Ich hab einige Sorgen und Fragen bezgl. Bürgergeld und KDU. Ich lebe in einer sehr belastenden Ehe habe aber aus Angst bis jetzt hinausgezögert mich zu trennen. Wir sind verheiratet und die Wohnung geht auf uns beide. Wenn mein Mann und ich uns trennen ( was bald ansteht ) dann fährt er nach NRW. Wir wohnen in Berlin. Ich bin leider psychisch krank und kann zur Zeit nicht arbeiten. Unter anderem wegen Depressionen und Angststörung. Ich habe Angst das ich meine Wohnung verliere. Das ist mein größter Albtraum. Ich habe drei Katzen die das einzige sind was mir noch Kraft geben. Eine Beratungsstelle meinte zu mir das ich dann von Obdachlosigkeit bedroht wäre. Ich bin total verzweifelt . Da ich arbeitslos und insolvent bin werde ich in Berlin keine Wohnung finden. Ich kann hier aber auch nicht weg. Wüsste nicht wie und wohin. Kein Auto oder Führerschein. Was kann ich denn machen wie ist die Rechtlage ?

    Ein paar Daten zu der Wohnung :


    ca 65 qm ( beheizt davon ca 57 qm, der ist ist ein Abstellraum).

    Grundmiete :392.85

    Kalte Betriebskosten : 124,92

    Warme Betriebskosten : 129,43

    2.5 Zimmer


    In Berlin sind die Mieten explodiert und 1 Zimmer WOhnungen sind meist noch teurer und wie erwähnt es gibt für mich keine alternative . Meine Wohnung ist mein Zufluchtsort und meine 3 Katzen würde ich niemals abgeben können um aleine iwo hin zu ziehen. Ich BRAUCHE diese Wohnung wie kann ich sie behalten ? :( BItte um Hilfe bin wirklich am Ende und habe Angst.

  • Hast Du denn bisher irgendein Einkommen?


    mE. wäre zu klären:

    - kannst Du die Wohnung übernehmen? Dh., spielen Dein Ex-Mann und der Vermieter da mit?

    - bist Du erwerbsunfähig? Erhältst Du ggfs. eine EU-Rente?

    - Trennungsunterhalt beim Ehemann geltend machen

    - eventuell Sozialleistungen beantragen, je nachdem, wie sich die ersten drei Punkte klären lassen, könnte es gar nichts geben oder Wohngeld oder Bürgergeld oder Grundsicherung nach SGB XII

  • ich bekomme bürgergeld sonst nichts. der ex will einfach abhauen und ausziehen. ich sagte ihm das ich einer kündigung nicht zustimmen kann. vermieter will mich alleine nicht im vertrag haben entweder beide oder gar nicht weil ich nicht genug verdiene.

  • Der Vermieter muss den Verlust des weiteren Mieters ertragen. Vermieterrisiko!

    Ein neuer Mitvertrag ist nicht notwendig, der Ausziehende wird einfach aus dem Vertrag gestrichen.


    Ein Blick in BGB klärt auf.


    Eine Beratung durch Scheidungsanwalt und Mieterverein können hier Ängste ausräumen.


    Der Preis der Wohnung scheint auch für eine Einzelperson noch akzeptabel.


    Evtl. hilft auch ein Attest vom Arzt mit Inhalt: "Von Umzug wird abgeraten".

  • Wow, was für ein Unsinn.

    Weshalb sollte der Vermieter einen Mieter aus dem Mietvertrag entlassen? Der Mietvertrag bleibt mit allen Rechten und Pflichten für alle Beteiligten bestehen, bis der Vermieter oder die Mieter (gemeinsam) wirksam kündigen oder man sich auf irgendetwas anderes einigt (alle drei).


  • Ich empfehle einfach mal einen Blick in die einschlägigen Gesetze

    §§ 1568a ff BGB (früher VO über die Behandlung der Ehewohnung) regeln das Problem "Ehewohnung" bei Trennung der Eheleute bzw. Scheidung.


    Bei Unverheirateten, sonst. Wohngemeinschaften, ist alles anders. Da kommt man nicht so einfach aus dem gemeinsamen Vertrag.

    • Offizieller Beitrag

    Ich empfehle einfach mal einen Blick in die einschlägigen Gesetze

    §§ 1568a ff BGB


    Dann lies die auch richtig. Das gilt nach der Scheidung. Von Scheidung ist hier noch lange nicht die Rede!


    Nochmal: unterlasse solche Beiträge!

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Hallo!


    Ich kann deine Ängste gerade sehr , sehr gut nachvollziehen, wenn auch meine Lage ein klein wenig anders ist, hat sie denoch mit der Angst vor Obdachlosigkeit zu tun. Manche Ängste sind solange irrational bis sie zur Tatsache werden.


    Ich denke, ich würde mir entweder einen Beratungsschein online ausdrucken und ausgefüllt vom AG dann bestätigen lassen und einen anwalt aufsuchen, der für mietrecht spezialisiert ist. Manchmal bieten auch Mietervereine erste kostenlose Hilfe, wenn man vielleicht nicht sofort Mietglied werden kann, wenn zu wenig Geld da ist.


    VIel viel Glück.

    ich würde ja laienhaft auch darauf tippen, wenn einer der Hauptmieter auszieht, bleibt der Mietvertrag mit dem anderen bestehen. Basta. Also so habe ich es gehört desöfteren oder gelesen.