Darlehen ohne Leistungsbezug

  • Hallo

    Meine Frage wäre wie es aussieht wenn man folgendes Beispiel nimmt


    Ehepaar plus 3 Kinder die von Kindergeldzuschlag,Wohngeld, Kindergeld und Einkommen der Ehefrau leben.


    Es kam eine Stadtwerke Jahresabrechnung wo nun knapp 1300 Euro nach gezahlt werden sollen.Auf Raten lässt man sich nicht ein.


    Der Betrag setzt sich aus Strom und Gas zusammen und eine Androhung zwecks Anstellung folgt zum 11.04


    Wäre es möglich durch das Job Center ein Darlehen gewährt zubekommen oder eher unwahrscheinlich da das Einkommen der BG so gesehen zu Hoch ist?


    Danke

  • Die Darlehenfrage beantworte ich Dir nicht.


    Da der 11.4. aber quasi schon fast vor der Tür steht rate ich dringend dazu, mit der Ratenzahlung zu beginnen auch wenn der Versorger eine Ratenzahlung "ablehnt" (Dauerauftrag zusätzlich zum normalen Abschlag einrichten und direkt schon mal einen Betrag hinschicken!), dann sollte eine Einstellung der Versorgung nicht erfolgen können. Es gibt da entsprechende Urteile, die bei einer "angemessenen" Ratenzahlung, die Einstellung der Versorgung nicht erfolgen darf.


    Das Darlehen kannst Du unabhängig von dieser Ratenzahlung beantragen.

    "Ich hab' hier bloß ein Amt und keine Meinung." (Friedrich Schiller)

    • Offizieller Beitrag

    Eventuell besteht in dem Fälligkeitsmonat sogar ein Anspruch auf Beihilfe aufgrund des höheren Bedarfs wegen der Heizkostennachzahlung. Ein Antrag beim Jobcenter wird da Klärung schaffen.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Eventuell besteht in dem Fälligkeitsmonat sogar ein Anspruch auf Beihilfe aufgrund des höheren Bedarfs wegen der Heizkostennachzahlung. Ein Antrag beim Jobcenter wird da Klärung schaffen.


    Danke

    Der wurde leider abgelehnt.Begründung war die das ein verstecktes Guthaben besteht.Es wurde die Abrechnung 2021 mit gesichtet woraus die Abschläge für 2022 gesichtet wurden.


    Da durch das ab September erhöht wurde,sehen sie es als Guthaben.Laut 2021 sollte ich 185 zahlen für Gas Monatlich .Ab September 250 pro Monat.Habe aus Angst 280 gezahlt.Die 30 Euro für September-Dezember rechnen Sie als Guthaben.


    Antrag angelehnt. Aussage bei Einstellung der Versorgung solle ich beim Sozialamt vorsprechen.Dieses hat heute aber sofort gesagt sind nicht zu ständig

  • Hast Du denn nun schon gegenüber dem Energieversorger Zahlungen geleistet, wie ich es Dir geraten hatte?

    Ja habe ich.100 Euro mehr zu dem Abschlag vom 28.03.23


    Gestern kam ein erneutes Schreiben das man zwischen dem 18.04-25.04 einstellen wird wenn ich nicht A die gesamte Summe bezahle oder B diese in 6 Monate als Rate begleichen.Bin hingefahren und habe gesagt das ich zu dem Abschlag keine 200 Euro zu zahlen kann.Und bitte es bei 100 zu belassen.


    Darauf lassen sie sich nicht ein.

  • Wenn Du nachweislich die 100 € zu dem laufenden Abschlag zahlst, dann kannst Du mit dem Ankündigungsschreiben zum Amtsgericht gehen und gegen die Einstellung vorgehen. Bei "gutem Willen" lehnt jeder Richter die Einstellung ab.


    Um welche Summen geht es denn eigentlich genau?

    - Nachzahlung?

    - in der letzten Abrechnungsperiode jeden Abschlag gezahlt?

    - laufender Abschlag?

    "Ich hab' hier bloß ein Amt und keine Meinung." (Friedrich Schiller)