Bedarfsgemeinschaft Anrechnung Ehemann

  • Hallo zusammen,

    ich beziehe Bürgergeld, mein Lebensgefährte arbeitet noch (wir wohnen nicht zusammen) und geht nächstes Jahr in Pension. Wir wollen nun Nägel mit Köpfen machen und zusammenziehen, eventuell heiraten.

    Wieviel seiner Pension und seiner Ersparnisse wird denn dann angerechnet? Bekomme ich dann überhaupt noch etwas? LG

  • Hallo zusammen,

    ich beziehe Bürgergeld, mein Lebensgefährte arbeitet noch (wir wohnen nicht zusammen) und geht nächstes Jahr in Pension. Wir wollen nun Nägel mit Köpfen machen und zusammenziehen, eventuell heiraten.

    Wieviel seiner Pension und seiner Ersparnisse wird denn dann angerechnet? Bekomme ich dann überhaupt noch etwas? LG

    Das kann man so pauschal leider nicht beantworten.

    Grundsätzlich muss er seinen Einkommensüberhang natürlich einsetzen, um dich mit zu versorgen. Ob Du dann noch Anspruch hast, kann mit so wenig Info leider keiner sagen....

  • Das kommt auf die Pension (Beamter) an. Da kann es gut sein, dass du dann keine Leistungen mehr bekommst. Bürgergeld ist für die Notlage gedacht. Es ist kein bedingungsloses Einkommen. Wenn dein Partner genug verdient, um euch beide zu versorgen, dann liegt ja auch keine Notlage mehr vor.

  • Vielen Dank, daß er für mich aufkommt leuchtet mir ein, aber bleibt ihm ein gewisser Betrag, der ihm nicht angerechnet werden kann (Freibetrag)? Ich kenne mich leider nicht so aus, bin erst seit kurzem Bezieherin.

    • Offizieller Beitrag

    aber bleibt ihm ein gewisser Betrag, der ihm nicht angerechnet werden kann (Freibetrag)?


    Das kann man doch ohne genaue Zahlen gar nicht sagen. Ist es wenig Pension und ihr beide bleibt hilfebedürftig, dann bleibt ihm (fast) nichts über. Hat er aber 3000 Euro Pension bei z. B. 1800 Euro gemeinsamen Bedarf, bleibt da natürlich was über.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.