Darlehen von der Mutter

  • Hallo,

    ich (60) habe eine Frage zu nachfolgend geschilderter Situation, die mir weder Tante Google, noch dieses oder andere Foren beantworten konnten.


    Situation:
    Meine Mutter (89) würde mir ein zinsloses Darlehen gewähren, mit dem ich meine privaten Verhältnisse (fehlende Wohnungseinrichtung, technische Ausstattung) als auch meine berufliche Situation durch Weiterbildungsmaßnahmen die der JC hartnäckig verweigert verbessern kann. Es geht um einen Betrag von 10.000 Euro. Mit dem werd ich zwar nicht so arg weit kommen, aber besser als nix.

    Nun zu meinen Fragen:
    1. Bis zu welcher Höhe ist so ein Darlehen von Amts wegen erlaubt, ohne dass ich in Schwierigkeiten mit dem JC komme. Sprich, dass mir der Betrag auf das Bürgergeld angeerechnet wird, weil das wäre ja sinnbefreit.
    2. Wie muss so ein Darlehensvertrag aussehen, damit ich nicht in Schwierigkeiten mit dem JC komme?

    Meinen Fallmanager hab ich tatsächlich auch schon gefragt, der will mir aber keine rechte Antwort geben, sondern meint nur ich soll die Kohle nicht aufs Konto tun und gegenüber der Leistungsabteilung Stillschweigen bewahren. Das ist mir aber eindeutig zu gefährlich. Weil ich will schon, dass das alles in ordentlichen und geregelten Bahnen läuft.

    Falls ihr noch zusätzliche Infos braucht oder Fragen habt - immer gerne.

    Danke und liebe Grüße

    Kerschn Hanni

  • Hallo Birgit63, ja danke, ich hatte auch schon eine Fallmanagerin die mich zur Schwarzarbeit aufforderte, als ich leicht verwirrt nachfragte, meinte sie: "Ach was glauben sie was meine türkischen Kunden hier machen, die arbeiten alle im Dönerstand eines Verwandten." KeinWitz.

    Zum Thema. Die Infos sind schon mal gut. Danke. Aber was ist mit der Höhe, wie hoch darf das Darlehen sein? Gibts da eine Grenze? Weil wenn ich 10.000 bekomme, aber nur 2.500 bekommen dürfte, dann rechnet mir das Amt 7.500 an und das is ja nicht gerade sinnvoll. Weißt Du da mehr? Wer könnte mehr wissen?

    Danke.

    • Offizieller Beitrag

    1. Bis zu welcher Höhe ist so ein Darlehen von Amts wegen erlaubt, ohne dass ich in Schwierigkeiten mit dem JC komme. Sprich, dass mir der Betrag auf das Bürgergeld angeerechnet wird, weil das wäre ja sinnbefreit.


    Sowas gibt es nicht. Im Übrigen klingen 10.000 Euro nicht nach Darlehen. Wie willst du die jemals zurückzahlen? Raten a 50 Euro/Monat wären über 16 Jahre. Deine Mutter müsste also mind. 105 Jahre alt werden. Sorry, das überzeugt nicht, dass es sich hier nicht um eine Schenkung handelt.



    Das Geld muss zweckgebunden sein.


    Nein, das ist bei Zahlungen von privat völlig uninteressant. Birgit, deine Beiträge sind sehr oft aus dem Bauch heraus. Soweit dir die Rechtslage nicht geläufig ist, bitte ich da wirklich um etwas mehr Zurückhaltung oder dem Zusatz, dass das nur deine eigene, private Meinung ist.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Sowas gibt es nicht. Im Übrigen klingen 10.000 Euro nicht nach Darlehen. Wie willst du die jemals zurückzahlen? Raten a 50 Euro/Monat wären über 16 Jahre. Deine Mutter müsste also mind. 105 Jahre alt werden. Sorry, das überzeugt nicht, dass es sich hier nicht um eine Schenkung handelt.

    Bei einem Betrag von 50 Euro geb ich Dir recht. Aber wenn ich durch meine, vom JC verweigerten, Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen normal verdiene, dann kann ich locker 1.000 Euro pro Monat zurückzahlen. Genauer, nach 12 Monaten bin ich in der Lage 1.000 Euro pro Monat zurückzuzahlen. So würde das dann auch im Darlehensvertrag stehen.

    • Offizieller Beitrag

    Sei mir nicht böse, aber mit 60 Jahren und noch zu absolvierenden Weiterbildungen: wann willst du da arbeiten und gut verdienen? Das sind Hirngespinste, das kauft dir niemand ab.

  • Na ja, als ehemals Selbstständiger der Pleite ging, bekomm ich eine Rente von ungefähr 400 Euro. Ich werd wohl arbeiten müssen, bis ich in den Sarg steig.
    Und 2.000 netto von denen ich 1.000 zurückzahlen kann, wäre ja noch nicht mal gut vedienen. Ich geh schon davon aus, dass ich in zwei bis drei Jahren deutlich mehr verdienen werde.

    • Offizieller Beitrag

    Mit "das könnte vielleicht mal sein", also Träumereien, arbeitet das JC aber nunmal nicht. Aber es steht dir natürlich frei, dein Glück zu versuchen. Was definitiv nicht anrechenbar wäre, ist, wenn die Mutter die Rechnungen direkt bezahlt, das Geld also gar nicht durch deine Hände geht.

  • Hmmm, wenn meine Mutter Rechnungen direkt bezahlt, dann wäre das meiner Meinung nach eine Schenkung. Wenn ich die nicht angebe, dann ist das Sozialbetrug. Im Prinzip ist es genau das, was mir der Fallmangaer schon vorschlug.

    Und wenn ich davon ausgehe, das alles, was ich an meiner Lage verbessern will, Träumereien sind, dann bin ich bis zum Ende meiner Tage Bürgergeld und Grundsicherungsempfänger. Das kanns ja nicht sein.

    • Offizieller Beitrag

    Hmmm, wenn meine Mutter Rechnungen direkt bezahlt, dann wäre das meiner Meinung nach eine Schenkung. Wenn ich die nicht angebe, dann ist das Sozialbetrug.


    § 11 SGB II normiert nur Geld als Einkommen (Sachleistungen nur dann, wenn sie aus einer Erwerbstätigkeit stammen). Deshalb wären bezahlte Rechnungen oder Gutscheine eben kein Einkommen.


    "ich soll die Kohle nicht aufs Konto tun" ist was ganz anderes als "du sollst die Kohle nicht entgegennehmen, sondern Mutti selbst zahlen lassen".


    Bis zum Ende deiner Tage wird es kein Bürgergeld geben. Das endet mit Eintritt in die Altersrente. Und am späteren Grusi-Bezug werden auch ein paar Jahre Beiträge bis zur Regelaltersrente nichts ändern. Es ist und bleibt unrealistisch. Aber die Diskussion ist langsam müßig.

  • O.K., das mit dem § 11 klingt sehr interessant. Dann wäre es theoretisch möglich, dass sich irgendwelche Leute da draussen jeden Monat 1.000 Euro in Amazon-Gutscheinen schenken lassen. Irgendwie klingt das für mich surreal. Zumal ja Schenkungen von Autos oder Wohnungen nicht gehen ohne angerechnet zu werden, zumindest hab ich das bei meiner Recherche so verstanden. Weil wo ist der Unterschied, ob sich jemand von seinem Onkel einen 10.000 Euro einen Gutschein fürs nächste Autohaus schenken lässt, oder ob der Onkel ihm das Auto direkt schenkt?

    Das mit der Grundsicherung hatte ich ja selbst schon erwähnt. Wer sagt denn, dass ich so ein fauler Sack bin der nur bis zur Regelaltersrente arbeiten will und wird? Bereits oben erwähnte ich, dass ich wohl arbeiten wohl muss bis ich in den Sarg steig - und ich will das auch. Die Frage ist, kann ich das körperlich? Und genau auf dieser Überlegung basieren meine geplanten Fortbildungen. Aber da werd ich jetzt nicht ins Detail gehen.

    • Offizieller Beitrag

    Zumal ja Schenkungen von Autos oder Wohnungen nicht gehen ohne angerechnet zu werden, zumindest hab ich das bei meiner Recherche so verstanden.


    Falsch verstanden. Oder alte Informationen, denn es gab mal eine Zeit, in der Sachleistungen auch Einkommen waren.


    Weil wo ist der Unterschied, ob sich jemand von seinem Onkel einen 10.000 Euro einen Gutschein fürs nächste Autohaus schenken lässt, oder ob der Onkel ihm das Auto direkt schenkt?


    Gar keiner. In beiden Fällen ist es eine Sachleistung und daher kein Einkommen. Nur dann nach Ablauf des Bewilligungszeitraums Vermögen.


    Wer sagt denn, dass ich so ein fauler Sack bin der nur bis zur Regelaltersrente arbeiten will und wird?


    Wer sagt denn, dass du nicht morgen krank wirst und nicht mehr arbeiten kannst? Es ist nunmal so, dass Sozialleistungen nicht zum Erfüllen von Wunschvorstellungen da sind. Und in dem Fall recht unrealistischer.

  • Wer sagt denn, dass du nicht morgen krank wirst und nicht mehr arbeiten kannst? Es ist nunmal so, dass Sozialleistungen nicht zum Erfüllen von Wunschvorstellungen da sind. Und in dem Fall recht unrealistischer.

    Wer sagt denn, dass ich nicht schon krank bin (Hüftarthrose) und deswegen in meinem letzten Beruf (Barkeeper) nicht mehr arbeiten kann? Und genau deswegen Fortbildungen etc. brauche um wieder arbeiten zu können? Und was ist an einem Verdienst von 2.000 Euro netto unrealistisch? Ich hab sowohl als Barkeeper, als auch früher im Vertrieb ein Mehrfaches verdient. (Natürlich nicht mit einer 35 Stunden Woche wie Linksradikale sich das gerne wünschen. 100 Wochenstunden waren da keine Seltenheit, 60 waren Standard.) Und weil Vertrieb dank technischem Fortschritt heute deutlich anders funktioniert als noch vor 20 Jahren, brauch ich ein paar Fortbildungen. Technik anschaffen. Ordentliches Homeoffice einrichten. Fertig. Und dann gehts wieder los...

    Helmut Schmidt wurde 96 und saß bis kurz vor seinem Tod noch täglich am Schreibtisch.

    Und jetzt muss ich doch mal persönlich werden: Du bist so negativ eingestellt, das ist völlig unglaublich. Was ich hier hauptsächlich erfahre sind Unterstellungen, versteckte Beleidigungen und Altersdiskriminierung. Du könntest direkt beim Jobcenter arbeiten.

    Trotzdem danke für die Infos. Ich hoffe mal der Thread bleibt so stehen, dann post ich Dir in 5 Jahren einen Kontoauszug rein. :*

    • Offizieller Beitrag

    Ich konnte noch nie gut mit Hirngespinsten umgehen, dazu bin ich schlicht zu nüchtern. Aber träume ruhig weiter vom Durchbruch mit 65+. Ich drücke dann mal die Daumen.


    Btw: Wenn man wissen will, wie ein Stromkreislauf funktioniert, kann im Normalfall tatsächlich ein Elektriker eine bessere Antwort geben als die Friseuse von nebenan.

  • Btw: Wenn man wissen will, wie ein Stromkreislauf funktioniert, kann im Normalfall tatsächlich ein Elektriker eine bessere Antwort geben als die Friseuse von nebenan.

    Exakt erfasst. Das gilt auch für Vertrieb und Arbeiten im Allgemeinen, da haben Damen und Herren Beamten vom Jobcenter auch keine Ahnung von. Sonst wären sie nämlich nicht beim Jobcenter, sondern in der freien Wirtschaft tätig. ;)

    • Offizieller Beitrag

    Ich wage zu bezweifen, dass du das beurteilen kannst, da dir die jeweilige Qualifikation des SB unbekannt ist. Offenbar ist ja bereits unbekannt, dass a) die wenigsten Kollegen in den Jobcentern Beamte sind und b) Jobcenter überhaupt kein eigenes Personal haben.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Also mein Fallmanager ist Beamter. ;) Die Sachbearbeiter waren bisher ausnahmslos Absolventen z. B. der Universität des Bundes in Mannheim o. Ä. Ob die Jobcneter nur eignenes Persofnal haben, was ich eh nirgendwo behauptet habe, oder ob die zum Teil vom Arbeitsamt und der Gemeinde kommen ist doch in dem Kontext scheißegal. Also bitte. Du bist ein Erbsenzähler erster Güte.

    Meine Beurteilung fußt auf der Tatsache, dass die dort "arbeiten", das hab ich ja oben bereits begründet. Und dass Du jetzt von Kollegen sprichst, stärkt meine bereits geäusserte Vermutung, dass Du selbst beim Jobcenter beschäftigt bist. Übrigens war ich gestern noch in einem ähnlichen Forum unterwegs. Dort wurde schon vor Jahren behauptet, dass der User Turtle1972 ein Mitarbeiter des Jobcenters ist. ;)

    Seis drum. Beweisbarer Fakt ist, im JC wird mir (und sicher bin ich nicht der Einzige) keineswegs geholfen in eine Arbeit zu kommen die mich vom Joch des JC befreit, sondern speziell in meinem Fall wurde und werde ich sogar mehrfach daran gehindert. Von FÖRDERN kann hier absolut keine Rede sein. Im Gegenteil, selbst wenn ich auf Knien um die versprochene Förderung bitte, dann sind die "Beamten" völlig überfordert. Mittlerweile schreib ich sogar an einem Buch über die Zustände. Und ich kann alles anhand der Schreiben des JC belegen. Jetzt muss ich allerdings erstmal wieder Geld verdienen und dann kann ich mir den Spaß gönnen und das Buch fertigstellen. Ne gute Freundin von mir ist Lektorin, die wird mir auch dabei helfen einen geeigneten Verleger zu finden.