ARGE verweigert Heizkosten

  • Da ich in einer ungeklärten Eigentumsfrage (Rechtsstreit um Erbe) übernimmt das ARGE keine Ölkosten oder Ölheizungsreparatur.

    Für die Warmwasseraufbereitung, die nur über Boiler möglich ist bekomme ich einen Zuschuss zu den Stromkosten, die allerdings mit knapp 200 € weitgehend selber zu tragen sind.

    Bei meinem allerersten Antrag von Bürgergeld im Januar implizierte ich auch den mobilen Gasheizer, den ich mir vorsorglich hinsichtlich des vergangenen Winters zugelegt hatte und bat um die Übernahme der Gaskosten für den Winter.


    Das wurde ignoriert.

    Ich erhalte insgesamt 600 € mitsamt des zu Stromzuschusses und der Wasserkosten.

    Das vorherige Jahr hatte ich Gesamtstromkosten von 3500 € bei einem Kilowatt Tarif von 25 Cent.

    Natürlich ist der Tarif jetzt massiv gestiegen und ich muss mit einer hohen Nachzahlung rechnen, wenn ich weiterhin mit Elektrogeräten heize.

    Vergangenen Winter konnte ich teils in den unbewohnten Räumen, wie Badezimmer Diele und Küche Innenraumtemperaturen um den Gefrierpunkt herum messen.

    Den einzig bewohnten Raum heizte ich mühsam mittels Thermostat auf maximal 15 - 16°.

    Wenn ich diesen Winter wieder mit Elektrogeräten heizen und auf wieder 15 bis 16 Grad tagsüber den Raum erwärme, erwartet mich aufgrund der gestiegenen Stromkosten im April eine Stromkostennachzahlung von 1500 bis 2000 €., wenn ich auf 18° erwärme, wird die Nachzahlung mutmaßlich weit über 2500 € ausfallen.

    Ich mache ich regelmäßige Stromzählerkontrollen und kann diese Zahlen belegen.

    Nun habe ich diese Woche erneut einen Antrag auf Übernahme der Gaskosten für meinen mobilen Gasheizer gestellt und meiner Sachbearbeiterin und das Ganze in einer E-Mail erläutert.

    Ihr war die E-Mail jedoch zu lang zum Lesen und sie sagte mir, ich müsste mich an meinen Vermieter wenden... Welchen Vermieter??? Der Sachbearbeiterin ist es wohl auch zu komplex, sich in meinem Fall einzulesen.

    Sie sagte dann, ich sollte den Antrag auf Gasheizkostenerstattung erneut stellen, die Bearbeitung würde aber sicher einige Wochen oder Monate dauern und eine Bewilligung sei zweifelhaft.


    Auch darf ich nicht umziehen!

    Im beheizten Raum habe ich nachts derzeit bereits Raumtemperaturen um die 10 Grad, denn das Haus ist extrem schlecht isoliert und in allen Räumen ist Schimmelpilz an den Wänden. Die Luftfeuchtigkeit beträgt im beheizten Raum bis zu 66 bis 78%., in den anderen nicht beheizten Räumen ist sie höher.

    66% Luftfeuchtigkeit erreiche ich, wenn ich meine Elektroheizer einstelle. Meine Bettdecke ist feucht kalt klamm und ich befürchte mit knapp 60 Jahren nun auch Gesundheitsprobleme durch diese Bedingungen, obwohl ich lebenslang nie eine Erkältung hatte.

    Derzeit dusche ich bei Innenraumtemperaturen von 10 Grad, was noch gerade so erträglich ist, aber je kälter ist wird, desto mehr sinken die Temperaturen in den nicht bewohnten Räumen, wie auch dem Badezimmer: bis um den Gefrierpunkt - immer +2 Grad zur Außentemperatur.

    Muss ich all das erdulden? Jeder andere Mensch, der nicht ein derart hyperintaktes Immunsystem wie ich hat, wäre mutmaßlich bereits an Lungenentzündung verstorben.

    Muss ich diese Zustände ertragen und eventuell - trotz meines extremen Immunsystems - krank werden oder auch bei extremen Frosttemperaturen vielleicht sogar hier erfrieren?

  • 1. Wie ist der aktuelle Stand? Welche Anträge wurden gestellt, wie würden die Ablehnungsbescheide begründet?

    2. Anträge bei der ARGE werden sicher nicht bearbeitet, man sollte doch wenigstens wissen, von welchem Amt man seine Sozialleistungen bezieht.

    3.

    war die E-Mail jedoch zu lang zum Lesen und

    Das kann ich mir vorstellen, besser wäre es, die wesentlichen Eckdaten zu liefern.

  • ich hatte im Januar, als ich erstmalig Bürgergeld beantragte, meine geschätzten Kosten für den mobilen Gasheizer mit angegeben und diese wurden gar nicht berücksichtigt.

    Das heißt es kam auch keine Ablehnung, sondern der Antrag wurde einfach nicht berücksichtigt.


    Die Sachbearbeiterin sagte dann einfach am Telefon, ich solle meinen Vermieter informieren: Welchen Vermieter? Es gibt keinen Vermieter! Die Sachbearbeiterin wusste nicht mal um die ungeklärte Erbrechtsfrage - und wollte das auch gar nicht wissen, da ihr das zu komplex war.


    Ich habe ihr aber dann diese Woche noch eine Kurzzusammenfassung des Problems im twitter-format zugesandt.

    Telefonisch sagte sie, die Bearbeitung dauere sicher Wochen oder Monate...

    Bis dahin bin ich allerdings hier bei Innenraumtemperaturen um die 0 Grad erfroren.

    Muss ich also hinnehmen, dass der Antrag eventuell gar nicht oder sehr spät bearbeitet wird und mutmaßlich nicht beachtet, wie auch bei der Erstantragserstellung im Januar?

    Damit wäre ja das Recht auf Erstattung von Heizkosten umgangen.

    • Offizieller Beitrag

    Du schreibst viel, aber es fehlen Fakten. Welche Art Gas nutzt du, sind das monatliche Kosten (Abschlag) oder einmalige, wieso wurde abgelehnt etc.


    Das Gejammer zu lesen, ermüdet nur und hilft nicht.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Januar Bürgergeldantrag:

    Gaskartuschen für meinen mobilen Gasheizer/ Erstattung beantragt

    Kosten je 11 kg Gaskartusche rund 25 €


    Beantragt für die ~4 Monate/ Heizperiode


    Auf Basis von Kostenerstattung nach Aufwand - 3-4 Kartuschen pro Monat


    Wurde bei Gewährung/ Bürgergeld nicht berücksichtigt!


    Keine Ablehnung, sondern gar keine Berücksichtigung

    • Offizieller Beitrag

    Dann geh in Untätigkeitsklage, wenn der Antrag älter als 6 Monate ist.

  • Mmmmh.... dachte ich auch zuerst, aber es gab ja wohl einen Bewilligungsbescheid, in dem der Bedarf möglicherweise nicht korrekt ermittelt wurde (Heizkosten nicht berücksichtigt) oder verstehe ich das falsch?

    Dann wäre mE ein Widerspruch der richtige Weg, wenn die Frist abgelaufen ist ein Überprüfungsantrag.

    Dabei möglichst auf das Wesentliche beschränken und keinen Roman verfassen!

  • Mmmmh.... dachte ich auch zuerst, aber es gab ja wohl einen Bewilligungsbescheid, in dem der Bedarf möglicherweise nicht korrekt ermittelt wurde (Heizkosten nicht berücksichtigt) oder verstehe ich das falsch?

    Dann wäre mE ein Widerspruch der richtige Weg, wenn die Frist abgelaufen ist ein Überprüfungsantrag.

    Dabei möglichst auf das Wesentliche beschränken und keinen Roman verfassen!

    Danke für den Tipp ! Der Antrag ist von Januar dieses Jahres , es gab jedoch zwei oder drei Änderungsbescheid....