Räumungsklage vom Vermieter während Bürgergeld!?

  • Hallo!

    Ich habe eine Räumungsklage vom meinen Vermieter erhalten, wegen Verletzung meines Mietvertrages. Zur Zeit bekomme ich Bürgergeld und ab nächster Woche bin ohne Wohnsitz. Meine Leistungen sind bewilligt und enden erst am 1.2024.

    1. Habe ich bis dahin die Chance weiter Bürgergeld zu beziehen auch ohne Wohnsitz?

    2. Verlangt das Jobcenter Kündigung, in meinem Fall die Räumungsklage wegen Verletzung des Mietvertrages, vom Vermieter, wenn ich weiter Bürgergeld ohne Mietkosten beziehen möchte?

    Leider steht auf der Kündigung wegen illegaler Untervermietung.

    Vielen Dank im Voraus!

  • Hallo.

    Zu 1.: Zu kannst Bürgergeld beziehen auch ohne Wohnsitz. Du brauchst eine Postanschrift, heisst du musst jeden Tag postalisch erreichbar sein.

    Zu 2.: Welche Kündigung soll das Jobcenter verlangen? Du bist doch gekündigt?

    Fraglich ist ob diese Kündigung rechtmäßig ist. Der Bundesgerichtshof hat vor wenigen Tagen entschieden, das ein Mieter auch eine Nebenwirkung teilweise untervermieten darf. Az.: VIII ZR 88/22.

    Du solltest dir rechtliche Hilfe holen.

  • Vielen Dank für deine hilfsreiche Antwort! Leider bin ich Schuldig für die Kündigung meines Vertrages, nachdem ich ohne Erlaubnis des Vermieters die Wohnung untervermietet habe. Das wurde aufgefallen und daher hat er mir angeboten die Wohnung schnellstmöglich zu räumen, um weitere rechtliche Sachritte zu vermeiden. Habe natürlich zugestimmt. Fragt das Jobcenter nicht, warum meine Wohnung gekündigt wurde?

  • Der BGH hat gerade entschieden dass unter Umständen gar keine Erlaubnis zur Untervermietung erforderlich ist bzw der Vermieter zustimmen muss.

    Aber: Offenbar wurde dir nicht gekündigt, sondern ihr habt so etwas wie eine Aufhebung des Mietvertrages vereinbart. Oder?

    Warum darf das Jobcenter das nicht wissen?

    Wenn du nächste Woche raus musst, wie lange war die Frist zum Auszug für dich? Hattest du genug Zeit um dir ne neue Wohnung zu suchen? Obdachlos zu sein ist bestimmt nicht witzig, in der Jahreszeit erst recht nicht.

  • Wenn Jobcenter erfährt, dass ich wegen illegaler Untervermietung gekündigt wurde, dann kriege ich weitere Ärger mit ihnen..

    Ich könnte beim Freund angemeldet sein, bis ich eine neue Wohnung finden kann. Aber leider ohne den Regelbedarf würde es sehr eng fast unmöglich zum überleben sein..

  • Heisst, du hast durch die Untervermietung Einnahmen erzielt und nicht angegeben?

    Tja, da wirst du mit einer Rückforderung rechnen müssen und wohl mit einer Strafanzeige.

    Auch wenn die zukünftige Leistungsgewährung nichts mit der Vergangenheit zu tun hat, und du Leistungen beziehen kannst, verstehe ich dein Problem.

    Kann dir aber nicht helfen um dein Problem "geheim" zu halten.

  • Der TE hat betrogen und möchte jetzt Hilfe bei der Verschleierung des Betruges. Die wird es hier nicht geben!

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.