Darlehn von Jobcenter

  • Letzten Mittwoch wurde mir meine Brieftasche gestohlen, mit meinem gesamten Geld für diesen Monat. Ist es möglich, beim Jobcenter einen kleinen Darlehn zu bekommen? Ich meine etwas Geld zum überleben, dass sie dann monatlich in Raten abziehen? Ich habe keinen Cent mehr und bin wirklich total verzweifelt. Ich habe auch schon überlegt, zum Tafeln zu fahren, aber es liegt auf der anderen Seite der Stadt und um dorthin zu gelangen, brauche ich fast 6 Euro für den Bus. Dafür könnte ich schon ein kleinen Einkauf machen, außerdem steht auf Ihre Seite dass sie nur Bargeld nehmen, also ist es wohl nicht umsonst. Wird mir Jobcenter helfen?

  • Du kannst ein Darlehen nach § 24 Abs. 1 SGB II beantragen.


    Dazu musst du insbesondere glaubhaft machen, dass der Vorfall tatsächlich passiert ist (z.B. durch eine entsprechende Anzeige bei der Polizei, worüber du eine Bestätigung bekommst).


    Ferner darfst du keine anderen Mittel haben, etwa noch geringes Sparguthaben.


    Das JC wird einen engen Prüfungsmaßstab anlegen, weil es in der Vorweihnachtszeit nicht selten "passiert", dass man sein Geld verloren habe oder bestohlen worden sei. Wenn du deine Notlage tatsächlich glaubhaft machen kannst, solltest du ein solches Darlehen bekommen können.

  • Danke für Deine Antwort, das alles habe ich, die Papiere von der Polizei, und Telefonnummer von der Frau die den Fall bearbeitet. Ich habe auch gelesen dass man ein Darlehn bekommen kann wenn man sich in einer Notsituation befindet. Meine genaue Frage ist, ob sowas gleich geht? Denn ich habe nicht mal Geld für eine Busfahrt, und habe am Montag die letzten Pfandflaschen weg gebracht um etwas Essen zu kaufen. In dem Artikel stand, dass so ein Antrag auf Darlehn kann bis 3 Wochen brauchen um bearbeitet zu werden, aber ich brauche Hilfe jetzt. Am 29 December kommt das Geld für Januar, dann bin ich gerettet, aber ich brauche Hilfe jetzt dringend.

    • Offizieller Beitrag

    Wie lange dein Jobcenter für die Bearbeitung braucht, kann dir niemand sagen. Du solltest im Übrigen auch anhand der Kontoauszüge nachweisen, dass du das Geld auf einmal abgehoben hast.


    Im Übrigen kann das Jobcenter auch eine vorzeitige Auszahlung von 100 Euro gem. § 42 Absatz 2 SGB II erbringen.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Du kannst den Darlehensantrag morgen stellen. Jedes JC kann in Dringlichkeitsfällen auch am selben Tag darüber entscheiden und am selben Tag eine Auszahlung vornehmen (das ist unterschiedlich geregelt, manchmal gibt es Schecks, Auszahlungskarten für einen Geldautomaten oder QR-Codes für eine Auszahlung in bestimmten Geschäften). Eine sog. Sofortüberweisung hast du nicht unbedingt morgen auf dem Konto. Vielleicht musst du auch die Teamleitung um eine Entscheidung bitten.


    Bearbeitungszeiten richten sich stets nach der Besonderheit des Einzelfalls. In deinem Fall ist aufgrund der Mittellosigkeit eine sofortige Bearbeitung erforderlich.


    Verweigert das JC eine sofortige Beseitigung deiner Mittellosigkeit, kannst du dich - und solltest das auch! - umgehend an das Sozialgericht wenden, um dort den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das JC zu beantragen. Das kannst du dem JC auch überzeugt mitteilen, das hilft ja manchmal auch.


    Viel Erfolg.

  • Wie lange dein Jobcenter für die Bearbeitung braucht, kann dir niemand sagen. Du solltest im Übrigen auch anhand der Kontoauszüge nachweisen, dass du das Geld auf einmal abgehoben hast.


    Im Übrigen kann das Jobcenter auch eine vorzeitige Auszahlung von 100 Euro gem. § 42 Absatz 2 SGB II erbringen.

    Danke Dir :)

  • Vielen Dank :)