Bürgergeld & Zahnbehandlungen

  • Hallo,


    ich weiß nicht, ob man da einen Zusammenhang schließen kann zwischen dem Empfang von Bürgergeld und Zahnbehandlungen. Ich bin bei der AOK pflichtversichert und benötige dringend Korrekturen an meinen Zähnen. Dazu gehören Behandlungen der unteren vorderen Zähne und Kronen. Gibt es so was wie "Härtefall" Behandlungen? Von dem Begriff hörte ich, weiß aber nicht was es bedeuten soll. Ich hatte schon so ein Check gemacht beim Zahnarzt meiner benötigten Behandlungen. Dabei sind Selbstkosten von ca. 1.500€. Festzuschuss ca 1.800€. Die Selbstkosten kann ich nicht zahlen.


    Gruß, Steve

  • Dafür gibt es eine besondere Zuschussregelung in § 55 Abs. 2 SGB V.


    Sie müssen diesen besonderen Krankenkassenzuschuss beantragen. Das Formular dafür gibt es bei der Krankenkasse oder bei der Zahnärztin oder dem Zahnarzt.

  • Aber aufgepasst: Auch als Härtefall erhält man nur 100 % für die Kassenleistung und nicht für extra Honorare oder besseres Material, was einem die Zahnärzte so gerne andrehen. Macht in den meisten Fällen auch Sinn, geht aber halt über die Kassenversorgung hinaus und ist damit nicht erstattungsfähig. Auch vom Jobcenter oder Sozialamt wird dafür nichts geleistet.