Habe ich Anspruch auf Bürgergeld? 24, Wohnhaft bei den Eltern

  • Guten Tag :)


    Ich wollte hier einfach mal nett fragen, ob mir jemanden vielleicht beantworten kann, ob ich Anspruch auf Bürgergeld habe?


    Ich wohne derzeit noch bei meinen Eltern, bin diesen Monat 24 geworden und gerade auf der Suche nach einer Ausbildung, ich bemühe mich was das angeht auch, habe allerdings immer sehr viele Absagen bekommen. AlG kann ich nicht beanspruchen, da ich nicht 12 Monate in die Kasse eingezahlt habe. Ich habe momentan kein Einkommen, da ich einen Minijob wegen einer sehr schweren Verletzung kündigen musste und deswegen auch momentan nur sehr wenige Jobs ausüben könnte.


    Meine Eltern arbeiten beide, haben zusammen auch relativ hohes Einkommen, allerdings auch sehr hohe Ausgaben und viel bleibt am Ende des Monats nicht übrig. Deshalb könnten die mir auch schwer die Krankenkassen Beiträge bezahlen, dass würde sehr knapp werden. Das ist auch momentan meine einzige Sorge, wer diese Beträge bezahlt.. Das Geld ist mir gar nicht so wichtig, ich brauche nicht viel.


    Ich hatte auch ein Gespräch mit einem sehr netten Berater beim JC, der meinte ich soll wirklich alle Ausgaben usw mit einreichen, dann wird das gecheckt und er war zumindest zuversichtlich und auch sehr verständnisvoll und meinte, dass es auf jeden Fall eine Lösung geben wird. Ich weiß auch, dass ich zusammen mit meinen Eltern eine Bedarfsgemeinschaft bilde und am besten alle Unterlagen einreichen muss, die ich so finden kann.


    Aber mich macht das trotzdem verrückt und ich wollte einfach hier mal fragen, ob mir jemand weiter helfen kann oder vielleicht schon mal eine ähnliche Situation hatte. Würd mich über eine Antwort freuen :)

  • Nein, sorry. Deine Frage wird dir hier keiner beantworten können. Es muss halt leustungsrechtlich ermittelt werden in welcher Höhe das Einkommen und die hohen Ausgaben berücksichtigt werden können.


    Nur weil man hohe Ausgaben hat, heisst das noch lange nicht dass diese Ausgaben relevant sind.

    • Neu
    • Offizieller Beitrag

    Betrachte die Wahrscheinlichkeit allerdings als gering, wenn das Einkommen wirklich hoch ist.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Nein, sorry. Deine Frage wird dir hier keiner beantworten können. Es muss halt leustungsrechtlich ermittelt werden in welcher Höhe das Einkommen und die hohen Ausgaben berücksichtigt werden können.


    Nur weil man hohe Ausgaben hat, heisst das noch lange nicht dass diese Ausgaben relevant sind.

    Aber was heißt denn relevante Ausgaben? Sind halt Miete, Strom, Gas, Internet und meine Eltern haben noch einen Kredit den sie bezahlen müssen. Das sind doch relevante Ausgaben? Ich mein ich werde alles mit Angeben und dann halt gucken.


    Trotzdem danke für die Antwort!

  • Betrachte die Wahrscheinlichkeit allerdings als gering, wenn das Einkommen wirklich hoch ist.

    Da geh ich auch von aus ja, aber ab welchem Einkommen beginnt denn gering? Das verwirrt mich irgendwie. Ich mein es ist für uns halt einfach fast unmöglich die Krankenkasse zusätzlich zu bezahlen. Und hoffentlich werden die das berücksichtigen. Weil sonst weiß ich echt nicht was ich machen soll

  • Strom und Internet sind mit den Regelbedarfen in der Berechnung berücksichtigt, also nicht extra. Und ein Kredit interessiert bei der Sicherstellung des Existenzmimimums überhaupt nicht. Bei Wohneigentum evtl. Aber du hast ja was von Miete geschrieben.


    Ohne Zahlen kann dir keiner was sagen.

  • Rein praktisch betrachtet ist es so, wie man es Dir beim Jobcenter gesagt hat: Ihr müsst die Unterlagen bringen und wahrheitsgemäße und vollständige Angaben machen, Dann berechnet das Jobcenter damit, ob Du bzw Ihr einen Anspruch auf Leistungen vom Jobcenter habt.


    Um aber Mißverständnisse zu vermeiden:


    Da Du noch nicht 25 bist und noch im Haushalt Deiner Eltern lebst, bildet Ihr sozialrechtlich im Regelfall eine "Bedarfsgemeinschaft".


    Sozialrecht ist nicht Unterhaltsrecht. Das bedeutet, dass für den Anspruch auf Bürgergeld andere rechtliche Regeln gelten und anders gerechnet wird.


    Der wichtigste Unterschied: Das Einkommen und Vermögen Deiner Eltern zählt mit. Bedeutet, dass Du vsl. keinen Anspruch hast, falls Deine Eltern - sozialrechtlich gerechnet - genug Einkommen oder Vermögen haben, um Dich mit zu versorgen.


    Bei der Berechnung des Anspruchs auf Bürgergeld sind die Schulden Deiner Eltern im Regelfall rechtlich nicht beachtlich. Da es um Existenzsicherung (also das Existenzminimum) geht, ist das verfügbare Geld erst einmal für den Lebensunterhalt zu verwenden und nur, wenn dann noch etwas übrig bleibt, können Schulden getilgt werden. Ausnahme: Falls es ein Kredit für die Wohnung bzw. das Haus sein sollte, in dem ihr wohnt, können die monatlichen Zinsen (nicht die Tilgung des Darlehens selbst) als Unterkunftskosten in der Berechnung berücksichtigt werden.