Vermittlungsgespräch vor Antragsbewilligung

  • Hallo zusammen,


    ich habe Ende März aufgrund des unerwarteten Todes meines Ehemanns einen Antrag auf Bürgergeld gestellt.

    Aufgrund der Witwenrente werde ich wohl nur die Unterstützung zur Miete bekommen.


    Der Antrag befindet sich aktuell noch in Bearbeitung und wurde weder bestätigt noch abgelehnt.

    Ich habe jetzt allerdings einen Termin für ein Vermittlungsgespräch vor Ort erhalten.


    Sollte dieses Gespräch nicht erst nach der Antragsbestätigung stattfinden?

    Oder anders gefragt, muss ich vor einer Bestätigung daran teilnehmen?


    Viele Grüße und vielen Dank

  • Zum Tod deines Mannes erstmal herzliches Beileid.

    Aber was spricht dagegen, an dem Vermittlungsgespräch teilzunehmen? Vielleicht ergibt sich daraus sogar die Möglichkeit, eine Arbeit aufzunehmen, die es dir erlaubt, zusammen mit der Witwenrente deinen Lebensunterhalt ohne Hilfe des Jobcenters zu bestreiten.

  • Vielen Dank für deine Anteilnahme.


    Prinzipiell nichts. Bewerben kann und tue ich mich auch schon alleine.

    Allerdings ging ich davon aus, dass Vermittlungen und die Teilnahme an Maßnahmen erst nach der Bestätigung des Antrags stattfinden.


    Viele Grüße

    • Neu
    • Offizieller Beitrag

    § 3 Abs. 2 SGB II lautet:


    (2) Bei der Beantragung von Leistungen nach diesem Buch sollen unverzüglich Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem Ersten Abschnitt des Dritten Kapitels erbracht werden.


    Du siehst: Das Jobcenter hat ab Beantragung einen Vermittlungsauftrag. Nicht erst ab Bewilligung.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.