Abwesenheit des vollj. Kindes

  • Guten Morgen,


    ich möchte gerne alles rechtlich richtig machen und erhoffe mir daher wegweisende Ratschläge bzw wenn möglich, auch Fakten.


    Fall: Volljähriges Kind lebt seit Anfang März bei einem Freund. Der Auszugsberatungstermin beim JC wurde nicht wahrgenommen. Zu Hause ist ja immer alles doof, schlafe dann halt bei einem Freund. Soweit so gut. Ich fachte, lass ihn mal ne zeitlang unterkommen und zur Ruhe kommen, dann klärt man ab ob er wieder nach Hause kommt, oder nicht. So war es zwischen uns abgesprochen. Kind sagt, es will dort weiter wohnen bleiben. Die Eltern des Freundes, wären auch einverstanden. Meine mehrfachen Hinweise, das man nicht ewig auf Lau bei anderen Leuten wohnen kann, werden ignoriert. Ich habe bisher nichts gemeldet, da mein Kind sagte, er wolle erstmal ein paar Wochen bei einem Freund leben und dann weiterschauen. Für mich sind diese "paar Wochen" aber nun rum und ich möchte einen klaren Rahmen haben. Kommst du heut nicht, kommst du Morgen und dieses sich nicht entscheiden wollen, hat auch alles seine Grenzen, die für mich nun erreicht sind. Und da ich Angst habe, dass nachher Rückforderungen entstehen, möchte ich mich gerne absichern.


    Daher zu meinen Fragen: Muss ich diese Situation melden? Habe ich mit Rückzahlungen zu rechnen?


    Herzlichen Dank für eure Aufmerksamkeit!


    Inga

  • Dein Sohn muss sich ummelden. Und mit der Meldebescheinigung teilst du dem JC mit, dass dein Sohn ausgezogen ist. Evtl. ist die Wohnung dann zu teuer und du bekommst eine Aufforderung, dir was günstigeres zu suchen oder die Differenz selbst zu zahlen. Was macht dein Sohn denn? Besucht er eine Schule, macht er eine Ausbildung?

  • Hallo Birgit, ich danke dir! Mein Sohn geht in eine berufsvorbereitende Maßnahme und bekommt dafür Geld, wenn er denn anwesend ist.


    Das er sich dann ummelden muss, habe ich ihm schon mehrfach gesagt. Gemacht hat er es bisher nicht.


    Ich habe Sorge, dass ich durch seine fehlende Mitwirkung, Probleme mit dem Jobcenter bekomme. ;(


    Ich halte mich immer an alles, führe akurat Ordner, informiere das Amt über alles was ich melden muss. Jetzt bin ich auf die Mitwirkung einer anderen Person angewiesen und es klappt nicht. Evenutell daraus resultierende Konsequenzen muss ich ja tragen. Mein Kind juckt das leider wie so vieles nicht.

  • Das hat mit Mitwirkung einer anderen Person nichts zu tun.


    Spätestens sobald sich der tatsächliche Wohnsitz ändert, muss Du es beim Jobcenter melden. Leg los :)


    Auf die Wohnsitzummeldung beim Einwohnermeldeamt kommt es dafür nicht an - das verspätete Ummelden ist allein Problem Deines Sohnes.

  • Hallo Schorsch, oh danke für deine Antwort. Bin etwas beruhigter.


    Habe das JC darüber informiert, dass mein Kind den Auszug anstrebt und sich lt. seiner Äusserung diese Woche ummelden will und sobald mir eine Kopie der Ummeldung vorliegt, ich sie an das JC weiterleite.


    Ich bekam tatsächlich schnell eine Antwort :) Ich wurde daeüber informiert, dass ich die Ummeldung einreichen muss und Zahlungen für 05/24 schon geleistet wurden (also ich hab noch nix auf dem Konto, wurden sicher aber bei der Zahlstelle schon angewiesen) und ich dann eine Rückzahlung zu erwarten habe. Wird ja dann ab Tag der Ummeldung sein? Sollte er sich doch erst im Mai ummelden, gibt es für April ja keine Rückforderung, richtig? Das Geld für Mai, lege ich beiseite, damit ich es direkt zurückzahlen kann. Hoffe es dauert dann nicht solange, bis die Neuberechnung kommt und ich weiß, wie wir finanziell aufgestellt sind.


    Habe fürs Kind schon einen Abzweigungsantrag ausgedruckt. Denn Kindergeldberechtigt bin ich dann nicht mehr und ich möchte es auch gar nicht erst dann mehr auf dem Konto haben, da es ja als Einkommen beim JC angerechnet wird. Diese ganzen Bescheide verwirren mich extrem. Daher möchte ich das so transparent wie möglich halten.