Mich beschäftigt folgende Frage:
Im ersten Jahr des Bürgergeldes beträgt das Schonvermögen 40000 Euro, ab dem zweiten Jahr nur noch 15.000. Altersvorsorgevermögen, wie z.B. eine Rürup-Rente , gelten aber nicht als zu berücksichtigendes Vermögen.
Wenn man während der Karenzzeit einen größeren Betrag (z.B. 10.000 Euro) in eine Rürup-Rente einzahlt, und dadurch dann am Ende der Karenzzeit unter 15.000 Euro Vermögen besitzt, wird dies dann auch vom Bürgergeldamt anerkannt, so dass man das Restvermögen, dass dann unter 15.000 Euro liegt, nicht mehr anzutasten braucht?
Oder vertritt das Bürgergeldamt die Position, dass dies nur zur Schonung des höheren Vermögens erfolgt ist und erkennt diese Alterssicherung dann nicht an?
Hat irgendjemand schon Erfahrungen oder auch ein fundiertes Wissen dazu?
Vielen Dank schon jetzt für Eure Rückmeldungen.
Schonvermögen
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Das geht.
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Turtle1972,
Du hast Deine Nachricht vermutlich in den falschen Thread geschrieben, oder?
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Nein, wieso? "Das geht" mit der Vermögensumschichtung.
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O.k., danke für die Info.
Ich hatte mich auf den unteren Teil Deiner Nachricht bezogen "Es ist nicht nötig, ...", habe aber jetzt gesehen, dass das unter jeder Deiner Nachrichten steht.