Nebenkostenabrechnung Spezial

  • Hallo,

    ich habe folgendes Problem: Ich beziehe leider aus gesundheitlichen Gründen seit 10/2024 letzten Jahres Bürgergeld. Davor habe ich Arbeitslosengeld erhalten.

    Neben mir wohnte im gesamten Jahr 2024 auch meine erwachsene Tochter mit mir zusammen. Meine Tochter hat mir die Hälfte der Miete gezahlt. Dem Amt ist das auch bekannt und es hat demnach auch nur für die Hälfte für mich gezahlt.. Meine Tochter hat gearbeitet und keine Leistungen bezogen.

    Aufgrund der Unsicherheiten der Nebenkosten in der Vergangenheit habe ich über die Zeit immer weiter die Mietzahlung erhöht, so dass nun wieder ein sehr hohes Nebenkostenguthaben enstanden ist.

    Nun bin ich aus allen Wolken gefallen: Die Dame vom Amt meinte, dass es wohl so sein wird, dass das voll angerechnet wird. Es gäbe da wohl ein Urteil, sie prüfe das.

    Meiner Ansicht nach steht ja nur maximal die Hälft dem Amt zu. Die andere Hälfte gehört ja meiner Tochter! Die hat mit dem Amt ja nix zu tun!
    Dazu kommt, dass das Amt im Jahr 2024 ja auch gerademal 3 halbe Monatsmieten gezahlt hat. Hier habe ich verschiedene Infos gefunden ob nun die Nebenkosten fürs ganze Jahr angerechnet werden können oder nicht.

    Kann mir da jemand bessere Infos geben? Vielleicht auch ggf. ein Urteil was dazu passend ist?
    Ich konnte so leider nichts finden.

    Vielen vielen Dank schonmal an alle die mir weiterhelfen wollen/können.

    Liebe Grüße

    Katja

    • Offizieller Beitrag

    Wohnt deine Tochter noch bei dir oder ist sie inzwischen ausgezogen?

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

    • Offizieller Beitrag

    Dann ist die Aussage, dass es nur bei dir angerechnet wird, korrekt. Das hat das BSG 2012 mal so entschieden.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Uff, na da wird sich meine Tochter freuen.
    Manchmal glaube ich ich bin beim Bürgergeld im falschen Film.Ich weiß grad gar nicht was ich dazu sagen sol.....
    Trotzdem Danke für die Info.