Hallo,
ich habe folgendes Problem: Ich beziehe leider aus gesundheitlichen Gründen seit 10/2024 letzten Jahres Bürgergeld. Davor habe ich Arbeitslosengeld erhalten.
Neben mir wohnte im gesamten Jahr 2024 auch meine erwachsene Tochter mit mir zusammen. Meine Tochter hat mir die Hälfte der Miete gezahlt. Dem Amt ist das auch bekannt und es hat demnach auch nur für die Hälfte für mich gezahlt.. Meine Tochter hat gearbeitet und keine Leistungen bezogen.
Aufgrund der Unsicherheiten der Nebenkosten in der Vergangenheit habe ich über die Zeit immer weiter die Mietzahlung erhöht, so dass nun wieder ein sehr hohes Nebenkostenguthaben enstanden ist.
Nun bin ich aus allen Wolken gefallen: Die Dame vom Amt meinte, dass es wohl so sein wird, dass das voll angerechnet wird. Es gäbe da wohl ein Urteil, sie prüfe das.
Meiner Ansicht nach steht ja nur maximal die Hälft dem Amt zu. Die andere Hälfte gehört ja meiner Tochter! Die hat mit dem Amt ja nix zu tun!
Dazu kommt, dass das Amt im Jahr 2024 ja auch gerademal 3 halbe Monatsmieten gezahlt hat. Hier habe ich verschiedene Infos gefunden ob nun die Nebenkosten fürs ganze Jahr angerechnet werden können oder nicht.
Kann mir da jemand bessere Infos geben? Vielleicht auch ggf. ein Urteil was dazu passend ist?
Ich konnte so leider nichts finden.
Vielen vielen Dank schonmal an alle die mir weiterhelfen wollen/können.
Liebe Grüße
Katja